Geldstrafe für Catch and Release: Welsangler verurteilt

Ein 20-jähriger Mühlheimer veröffentlichte seine Welsfänge in einer Tageszeitung. Dort gab er an, die Fische nach dem Fang wieder schwimmen gelassen zu haben. Nun muss er eine Geldstrafe für das Catch and Release zahlen.

Geldstrafe für Catch and Release: Weil er seine Waller nach dem Fang wieder schwimmen ließ, muss nun ein Angler eine Geldstrafe zahlen. Foto: BLINKER/O. Portrat

Weil er seine Waller nach dem Fang wieder schwimmen ließ, muss nun ein Angler eine Geldstrafe zahlen. Foto: BLINKER/O. Portrat

Catch and Release ist in Deutschland verboten. Zumindest wenn man keinen vernünftigen Grund vorweisen kann, dass man die Fische wieder freigelassen hat. Das ist nun einem Welsangler zum Verhängnis geworden. Der Vorfall ereignete sich bereits 2015. Dort gingen dem 20-Jährigen Angler zwei Welse in der Ruhr an den Haken, die er anschließend wieder frei gelassen hat. Auf die Fänge ist anschließend eine Tageszeitung aufmerksam geworden, die darüber berichtete. Dort erzählte der Angler stolz von den spannenden Drills der zwei Welse mit einer Länge von je 1,73 und 1,85 Meter, sowie, dass er die Fische anschließend wieder schwimmen ließ. Und genau das wurde ihm jetzt zum Verhängnis. Denn der Artikel sorgte nicht nur bei den Lesern für Aufmerksamkeit, sondern auch beim Veterinäramt der Stadt Mühlheim an der Ruhr.

Geldstrafe für Catch und Release

Als die Behörde von dem Fang erfuhr, lud sie den Angler auf ein Gespräch ein. Dort sollte er sich zum Vorfall äußern und gab zu, dass er die Fische nach dem Foto wieder frei gelassen hat. In diesem Fall ist der der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, weil die Fische nicht aus einem vernünftigen Grund gefangen und sinnvoll verwertet, sondern freigelassen wurden. „Da er nicht vorbestraft und zum Zeitpunkt der Fänge 17 beziehungsweise 18 Jahre alt war, entschieden wir uns für eine Geldstrafe in Höhe von 528,50 Euro.“, so Volker Wiebels von der Pressestelle der Stadt Mühlheim gegenüber BLINKER.de. Es hätte jedoch für den 20-jährigen Mühlheimer aber auch noch schlimmer kommen können. Wäre der Fall nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet worden, dann wäre der Angler vor Gericht gekommen, die Geldbuße wäre deutlich höher ausgefallen und er wäre jetzt vorbestraft. Doch zum Glück für den Mühlheimer ist es nicht so weit gekommen.

Die Ruhr ist sehr abwechslungs- und fischreich. Foto: BLINKER/ S. Bialk

Die Ruhr ist sehr abwechslungs- und fischreich. Foto: BLINKER/ S. Bialk

Angelverein drohte mit Maßnahmen gegen den Angler

Als der Angelverein des 20-Jährigen von den Vorkommnissen erfuhr, haben sie ihn aufgefordert, aus dem Verein auszutreten und seinen Angelschein abzugeben. Doch durch ein klärendes Gespräch mit dem Vorsitzenden konnte ein Rauswurf am ende doch noch abgewendet werden. Nun darf der er weiterhin im Angelverein bleiben und seinem Hobby an der Ruhr nachgehen. Ob er jedoch weiterhin seine Fänge mit dem Zusatz „Catch und Release“ in einer Tageszeitung veröffentlichen möchte, steht nicht im Raum.


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