Viele Kormorane, wenig Aale. So kann man den derzeitigen Stand dieser beiden Arten beschreiben. Um hier wieder ein Gleichgewicht herzustellen, hat Schleswig-Holstein eine überarbeitete Kormoran-Verordnung erstellt, die unter anderem beinhaltet, dass Kormorane im Umkreis von 300 Metern um ein Gewässer, in denen Aale besetzt wurden, abgeschossen werden dürfen. Diese Regelung gilt für die ersten zwei Wochen nach dem Besatz. So soll eine höhere Überlebensrate der Jungfische sichergestellt werden. Denn der Aal steht auf der roten Liste der bedrohten Arten. Doch die neue Kormoran-Verordnung sieht noch weiter Änderungen vor, die sowohl auf Zuspruch als auch Ablehnung stößt.
Weitere Punkte in den neuen Kormoran-Verordnung
Außerhalb der Kormoran-Brutzeit (1. April bis 14. August) ist es nun möglich, die Vögel mittels Vergrämungsabschüsse von den Gewässern zu verjagen. Bei dieser Methode werden die Kormorane durch Schüsse verschreckt und so in ihren Lebensräumen gestört. Ausnahmen bilden hier Jungvögel. Diese können, sofern man sie an ihrem jungen Alter erkennt, ganzjährig beschossen werden. Während der Brutzeit haben Berufsfischer die Erlaubnis, im Umkreis von drei Kilometern um befischte Gewässer durch Störungen die Kormorankolonienbildung zu verhindern.
Auch hier gibt es Ausnahmen. In Nationalparks, in Naturschutzgebieten und in EU-Vogelschutzgebieten gilt diese Regelung nicht. Betroffen davon sind unteranderem der Große Plöner See und die Schlei. Hier dürfen demnach keine Kormorane geschossen werden. Für die entstandenen Schäden die die Vögel verursachen, können Fischer einen finanziellen Ausgleich von maximal 10.000 Euro pro Betrieb erhalten.
Faktencheck Kormoran:
- 1,2 Millionen Kormorane gibt es derzeit auf dem Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten
- 20.000 Tonnen Fisch pro Jahr fangen Kormorane in Deutschland – etwa genauso viel wie die Berufs- und Angelfischer zusammen
- 25.000 Kormoranbrutpaare gibt es derzeit in Deutschland
- 500 Gramm Fisch pro Tag frisst ein Kormoran in Durchschnitt
(Quelle: DAFV)
Kormoranbestand in Deutschland
Im Jahr 2017 hatte der Deutsche Bundestag Stellung über die Bestandsentwicklung der bundesrepublikanischen Kormoranpopulation und deren Auswirkung auf die Artenvielfalt in heimischen Gewässern genommen. In dem öffentlichen Dokument wurde die Brutbestandszahlen (Brutpaare) seit dem Jahr 2010 bis 2016 nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Diese gibt einen Überblick über die Entwicklung der schwarzen Vögel in den unterschiedlichen Bundesländern.
2015 | 2016 | |
Mecklenburg-Vorpommern | 14.277 | 15.473 |
Brandenburg | 1.540 | 1.446 |
Schleswig-Holstein | 2.503 | 2.254 |
Niedersachsen | 1.228 | 1.333 |
Sachsen-Anhalt | 770 | 662 |
Nordrhein-Westfalen | 1.112 | 1.171 |
Bayern | 668 | 614 |
Hamburg | 408 | ausstehend |
Baden-Württemberg | 988 | ausstehend |
Hessen | 344 | ausstehend |
Rheinland-Pfalz | 296 | 420 |
Sachsen | 233 | ausstehend |
Berlin | 267 | 301 |
Thüringen | – | – |
SUMME | 24634 |