Das Schweriner Landwirtschaftsministerium legt neue Fangbegrenzungen für Winterlager in Wolgast fest. Betroffen sind die Bereiche rund um den Peenestrom vor und hinter der großen Brücke, Museums- und Stadthafen sowie Spitzenhörnbucht.
Zukünftig gelten in der Zeit vom 1. November bis 31. März neue Fangbegrenzungen rund um die Gewässer in Wolgast. Wie das Schweriner Landwirtschaftsministerium in der neuen Winterlagerregelung festgelegt hat, dürfen in dieser Zeit täglich pro Angler jeweils drei Edelfische ( Hecht und/oder Hecht) – und das ist neu- sechs Barsche entnommen werden. Betroffen davon sind die Bereiche rund um den Peenestrom (vor und hinter der großen Brücke), der Museums- und Stadthafen sowie Spitzenhörnbucht.
Die neue Fangbegrenzungen für Winterlager in Wolgast halten ansässige Angler und Vereine für Irrsinn.
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