Das „Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) ist nun endlich eine amtlich anerkannte Umweltorganisation. Fisch- und Gewässerschutz sind die Herausforderungen dieser Organisation.
Heimischer Fisch war noch vor 100 Jahren ein wichtiges Volksnahrungsmittel! Aber durch vielerlei zivilisatorische Einflüsse schrumpften diese als unerschöpflich angesehenen Fischbestände. Harte Uferverbauungen, Zerstörung der Feuchtgebiete und Nebenarme, Abwässer in die Flüsse, über 5.200 Wasserkraftwerke und das Ungleichgewicht im Artenschutz zugunsten aller fischfressenden Tiere – das alles zusammen brachte die Fischbestände in arge Bedrängnis. Rund 80% unserer Fischarten sind derzeit bedroht. Nur mehr 5 % des Nahrungsbedarfes an Fisch können durch heimische Arten gedeckt werden. Um etwaigen Missverständnissen gleich vorzubeugen: die Angelfischer gefährden die Fischbestände nicht, im Gegenteil, sie entnehmen nur einen kleinen Bruchteil der Bestände. Und sie kaufen für teures Geld kleine Fische aus den Zuchtanstalten und setzen sie in den Freigewässern aus. Sonst wäre es noch viel schlimmer um die Fischarten bestellt!
FISHLIFE: Fisch- und Gewässerschutz sind unsere Herausforderung!
Das ÖKF wurde im Jahr 1992 gegründet, also vor 23 Jahren. Vom ersten Tag an setzten wir uns für den Schutz der Fischarten und den Schutz der Gewässer ein: für Fischaufstiege an Wehren, für Uferrückbauten und für sonstige Revitalisierungen. Und wir zeigen die Schäden durch das Übermaß an fischfressenden Tieren auf. Das ÖKF ist österreichweit für den Natur- und Gewässerschutz tätig. International engagiert sich das ÖKF in der Europäischen Anglerallianz und in der Internationalen Donauschutzkommission. Umweltschutz hört nicht an Landesgrenzen auf, Entscheidungen der EU beeinflussen direkt die Umweltgesetzgebung in Österreich. Umweltschutz lag uns schon immer am Herzen.
Heuer hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft das Österreichische Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz als Umweltorganisation gemäß § 19 Abs. 7 UVP-Gesetz 2000 anerkannt. Und das ist auch hoch an der Zeit. Denn in Österreich wird zwar gerne über Naturschutz gesprochen, weit her ist es damit leider nicht …
Wo liegen die Herausforderungen im Fisch- und Gewässerschutz?
- Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Österreich Im Jahr 2005 unterschrieben alle EU-Mitgliedsstaaten die EU-Wasserrahmenrichtlinie und verpflichteten sich damit, bis 2015 alle Gewässer in einen möglichst guten Zustand zurück zu versetzen. Jetzt haben wir 2015 und die Ist-Bestands-Analyse des Umweltministeriums zeigt: 2/3 unserer Gewässer sind in keinem guten Zustand!
- EU-Recht und seine Auswirkungen auf die Kleinwasserkraft Der EuGH untersagte die Ausbaggerung der Weser, da selbst geringgradige Verschlechterungen lt. EU-Wasserrahmenrichtlinie verboten sind. Die Bewilligung von Kleinkraftwerken, die enorme ökologische und morphologische Schädigungen unserer Gewässer bewirken, ist seit diesem Urteil in Deutschland nicht mehr mit EU-Recht vereinbar.
Da EU-Recht für alle Mitgliedsstaaten gleich gilt, hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf die österreichische Genehmigungspolitik. In Österreich haben wir bereits 5.200 Wasserkraftwerke. 146 große Anlagen erzeugen einen Großteil der benötigten Energie in Österreich, der Rest von 5000 Kleinkraftwerken leistet nur einen marginalen Beitrag von etwa 5 – 7 %. Doch die ökologischen Schäden durch diese Kleinanlagen stehen in keiner tragbaren Relation zur gesamtwirtschaftlich erzielten Strommenge.
- Österreich fordert dennoch eine Aufweichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Im Namen der ARGE Alp stellten die Landeshauptleute von Vorarlberg und Tirol mit Unterstützung unseres „Umwelt“ministers Andrä Rupprechter (BMLFUW) die Forderung nach einer Aufweichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, um weiter Kleinkraftwerke errichten zu können.
- Umsetzung der UN-ECE-Aarhus-Konvention in Österreich Die Aarhus-Konvention steht für Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dieses internationale Abkommen stellt klar, dass die Öffentlichkeit in Umweltverfahren Parteistellung hat. Deutschland hat das z.B. so umgesetzt, dass anerkannten Umweltorganisationen in solchen Verfahren Parteistellung und Klagerecht zusteht. Von der EU-Kommission droht nach dem Mahnschreiben im letzten Jahr eine Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen der fehlenden Umsetzung. Außerdem muss die Republik bis Jahresende einen Umsetzungsbericht an die UNO übermitteln, nachdem bereits 2014 seitens der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz 2014 eine Verurteilung erfolgte.
Gelebter Umweltschutz sieht anders aus. Daher ist es so wichtig, dass das ÖKF jetzt endlich als Umweltschutzorganisation anerkannt ist. Damit haben wir nun die rechtlichen Möglichkeiten gemäß den geltenden Gesetzen gegen Naturzerstörungen vorzugehen. Das ÖKF wird sich weiterhin mit voller Kraft für den Schutz der Gewässer und Fische einsetzen.
PM