Die Niederlande haben es vorgemacht, nun zieht das erste deutsche Bundesland nach: In Hessen gilt ab 2009 eine Schonzeit für Aale.
Vom 1. Oktober bis 1. März des darauffolgenden Jahres darf nicht auf Aale geangelt werden. Außerdem wurde das Mindestmaß von vormals 40 Zentimetern auf 50 Zentimeter erhöht. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die stark abnehmenden Aalbestände in hessischen Gewässern zu stützen. Die neue hessische Fischereiverordnung können Sie auf der Webseite des Verbandes Hessischer Fischer als PDF einsehen unter www.hessenfischer.net/gesetze(pdf/VO_gute_fachl_praxis_klein.pdf