Nach einem langen Prozess hat nun ein Gericht das Urteil gegen einen Welsangler ausgesprochen, der den Fisch angeleint hatte.
Im Juli 2015 hatte Oliver B. einen 2,14 Meter langen Wels in der Elbe gefangen. Von seinem Fang machte er Foto und veröffentlichte es. Doch da gab es ein Problem: Denn er hatte den Fisch über Nacht angeleint und am nächsten Tag ein Foto davon gemacht. Und genau dieses Seil war auf dem Foto zu sehen und somit der Beginn eines langen Gerichtsprozesses.
Eine Tierschutzorganisation ist darauf aufmerksam geworden und hat den Angler wegen Tierquälerei verklagt. Jetzt, ein halbes Jahr später, steht nun das Urteil fest. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft hat ihn zu 300 Euro Strafe verurteilt aber die Anklage wegen Tierquälerei fallen gelassen. Das Geld kommt einer gemeinnützigen Einrichtung zugute.
Wegen diesem Foto wurde der Welsangler verklagt.
„Ich bin froh, dass der Fall beendet ist. Der Medienrummel war enorm (…)“, äußerte sich Oliver in der Süddeutschen Zeitung. Außerdem sagte er, dass er weiterhin angeln möchte aber keinen Fisch mehr anleinen will.