Wels: „Juhu, er will mich zurücksetzen.“
Tierschützer: „Das darf er nicht.“
Wels: „Aber warum denn nicht?“
Tierschützer: „Wir wollen dich schützen.“
Wels: „Vor was denn schützen?“
Tierschützer: „Vor Tierquälerei durch den Drill.“
Wels: „Aber der Drill ist doch schon passiert.“
Tierschützer: „Genau. Und jetzt braucht es noch einen vernünftigen Grund dafür.“
Wels: „Und der wäre?“
Tierschützer: „Dass du getötet wirst.“
Wels: „Wie bitte? Ich will weiterleben! Und jetzt soll ich mir einen Knüppel über den Kopf ziehen lassen, nur damit nachträglich ein Grund für meinen Drill entsteht.“
Tierschützer: „Eigentlich sollte der Angler schon mit Tötungsabsicht antreten.“
Wels: „Ich fasse es nicht! Damit wollt ihr mir und den anderen Fischen einen Gefallen tun? Das soll Tierschutz sein?“
Tierschützer: „Das ist sogar Gesetzeslage.“
Wer Fische zurücksetzt, kann in Deutschland vor Gericht landen. So wurde Welsangler Vitali Dalke von einer Tierrechtsorganisation angezeigt. Sein Delikt: Er hatte seinen Waller wieder schwimmen lassen, statt ihnen den Garaus zu machen. Nun ist es ein Fall für den Staatsanwalt. Und diese nehmen die Sache verdammt ernst.
Welsangler veröffentlicht emotionales Video
Auf Facebook hat der Angler ein Video gepostet in dem er emotional erzählt, was nach der Anzeige passiert ist. Polizisten hätten seine Wohnung und die der Eltern nach Beweismaterial durchsucht und Computer, Handys sowie Angelruten mitgenommen. Auch die Kinderangeln des Sohnes wurden beschlagnahmt. Fassungslos schreibt er in die Videobeschreibung: „Von Peta angeklagt, wie ein hochkrimineller Angler-Gangster behandelt…“HELLS Anglers?“.
Dieses Video geht viral: Nachdem Welsangler Vitali Dalke auf Grund von Catch & Release von einer Tierrechtsorganisation angezeigt wurde.
Schmerz oder Gier?
In § 1 des Tierschutzgesetzes heißt es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Aber was ist ein „vernünftiger Grund“? Dass ich meinen Fisch töte, um ihn selbst zu essen (wie oft angenommen wird)? Dass ich ihn zum Essen verschenke? Dass ich ihn in meinen Gartenteich setze? Dass ich ihn an die Katze verfüttere? Oder könnte es auch ein „vernünftiger Grund“ sein in stressigen Zeiten wie diesen, dass ich mich beim Angeln gut entspanne und erhole?
Das Gesetz lässt viel Spielraum fürs Deuten – beginnend bei der Frage, ob der Drill einem Fisch überhaupt „Schmerzen, Leid oder Schäden“ zufügt. Wie die Richter letztendlich über den Fall Vitali Dalke urteilen, bleibt abzuwarten. Wir werden Euch zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.