Aquarien in Mietwohnungen: Kein Grund zur Kündigung
Das Amtsgericht Eschweiler hat entschieden, dass das Aufstellen von Aquarien in Mietwohnungen keine schwerwiegende Verletzung der Mietverpflichtungen darstellt und eine fristlose Kündigung der Mietwohnung unzulässig ist. MEHR