Urteil: Angler dürfen keine fremden Grundstücke betreten
Angler dürfen fremde Grundstücke auf dem Weg zu einem Gewässer nicht ohne Zustimmung betreten. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Erreichbarkeit des Gewässers ausreicht – auch wenn Umwege nötig sind. MEHR