Gastangler

  • Frage:


    Ich wurde gefragt, ob ein amerikanischer Staatsbürger, der zu Besuch in Deutschland ist, die Möglichkeit hat, in deutschenGewässern zu fischen!
    Ich habe mal was gehört von einem Gast-Fischereischein, weiß aber nix genaues.


    Wer kennt sich da mit den gesetzlichen Vorschriften genau aus??




    gruß



    woerni

  • Für Bayern gilt: Ausländische Staatsbürger können sich bei den Gemeinden u.s.w. einen befristeten Fischereischein ausstellen lassen. Mit dem können dann ganz normal Erlaubnisscheine erworben werden.

  • Tach Woerni,
    kann er. Er muss seine Papiere aus den USA mitbringen (Mitgliedsausweis Verein / Fischereischein o. ähnliches). Dann gehts auf die Gemeinde, da kriegt er einen Jahresschein, wobei er 3 Monate benennen muss, in welchen er den Fischfang ausüben will. Wegen dem Preis, den hatte ich mal im Kopf (denke ca. 30 Euronen), bin mir aber nicht mehr sicher.


    Grüsse


    Rainer

  • Hallo,
    das ist verschieden von Bundesland zu Bundesland.
    Schleswig Holstein wird es wie in Bayern gemacht.
    Zur Gemeinde und Fischereischein für 40 Tage besorgen.
    Nennt sich wohl Urlauberschein.
    In Hamburg z.B. hast du keine Schanze an so einen
    Schein zu kommen. Habe ich gerade erst auf Premiere
    gesehen. In Hamburg sollen Urlauber oder Ausländer
    ohne Fischereischein keine möglichkeit zum Angeln haben.


    Petri Holger

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