Ist der Setzkescher jetzt erlaubt oder nicht???

  • Ich habe da mal wieder so ne Frage.
    Als ich anfing zu angeln war der Setzkescher noch erlaubt (so vor 15 Jahren). Als er dann verboten wurde hatte ich auch kein Problem damit, und jetzt was ist jetzt?
    Ist der Setzkescher jetzt erlaubt oder nicht. Oder ist das von Bundesland und Verein abhängig??? Dazu muss ich sagen das ich gerne den Setzkescher benutzen würde um die zu entnehmenden Fische bis zum ende des Angeltages hältern und so frisch halten würde.
    Der Kontroleur den ich letztens an der Alster traf, konnte mir auch keine genaue Antwort geben. Er meinte wenn ich den Setzkescher ein bischen Verstecke und nicht so offensichtlich platziere wäre es Ok. Aber das kann doch auch nicht die Lösung sein, also jungs helft mir bitte.


    Euer Huettenpeter

  • Also bei uns in Schleswig-Holstein ist der Setzkescher ganz klar Verboten. Aber wenn schon ein Kontroleur dir sagt, na denn mal nicht so Offensichtlich, dann Spielgelt sich das wieder was mir auch auf meine Anfragen bei Vereinen usw. Wiedergegeben wurde. Die meinten alle nur, klar mach doch , was keiner weiß macht auch keinen Heiß. Dabei habe ich noch nicht mal einen, sondern wollte nur den allgemeinen Konsens dazu haben. Wie es mit den anderen Bundesländern so steht weiß ich allerdings nicht. ;)



    In diesem Sinne


    Petri Heil


    Der Deckert

  • Das mit dem verstecken des Setzkeschers ist ja absoluter schwachsinn entweder ist er erlaubt oder nicht. Bei uns in Hessen ist er mit einigen Auflagen erlaubt die da wären:Fische,die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind,dürfen vorübergehend in Setzkeschern gehältert werden;das zurücksetzenist unzulassig.Setzkescher müssen mindestens 3,50m lang sein und einen Ringdurchmesser von mindestens 0,50m aufweisen;sie sind durch geeignete Vorrichtungen auf ganzer Länge gegen das Zusammenfallen zu sichern. Der Setzkecher ist möglichst parallel zur Gewässeroberfläche auszulegen.die verwendung von Setzkeschern in gewässern mit Wellenschlag ist verboten( das heißt überall an Flüssen wo Schiffsverkehr ist oder sein könnte)

  • Was passiert denn, wenn ein übereifriger Kontrolleur einen verbotenen Setzkescher beim Angler findet?
    Einsammeln des Gerätes wie beim Schwarzangeln plus Anzeige?


    Bis die tage!
    Michael

  • Ich würde mal Blind Tippen das der Kontrolleur dann in der Beweis Pflicht steht. Nur weil ich einen Setzkescher dabei habe eine Anzeige? Kann ich mir nicht Vorstellen. Ich darf ja auch Bier im Auto dabei haben, aber halt nicht Betrunken Fahren.



    In diesem Sinne


    Petri Heil


    Der Deckert

  • Moin,
    für Bayern ein ganz klares ja. Ich persönlich bevorzuge jedoch einen geräumigen Karpfensack (z.B. Jenzi für 6.95 mit riesigen Ausmaßen und Wiegeschlaufen). Der hat die Vorteile: ist dunkel (beruhigt die Fische), es können sich keine Hartstrahlen vertüdeln, und er ist wesentlich leichter zu verstauen.


    Grüsse


    Rainer

  • Der Setzkescher ist generell nicht verboten.


    Nur wenn der Aussteller der Fischereierlaubnis für das jeweilige Gewässer oder den Flußabschnitt ein Verbot ausspricht dann ja.


    Der Rest ist die Angst in den Köpfen der Angler das ein böser Peta-Mensch vorbeikommt und den Setzkescherbenutzer wegen Tierquälerei anzeigt.


    Dann würde es darauf ankommen wie das Gericht im jeweiligen Fall urteilt.


    Also selbst ist der Mann, ein wenig Selbstvertrauen und das nötige Feingefühl bei der Kommunikation bei Fragen von Passanten. :lol:

  • In Mecklenburg- Vorpommern ist der Setzkescher laut Fischereiordnung verboten. In einem Rundschreiben an alle Fischereiaufseher ist aber schon vor Jahren angewiesen worden, den Gebrauch des Setzkeschers nicht mehr zu beanstanden. Gegenwärtig wird die Binnenfischereiordnung in den Ausschüssen überabeitet und voraussichtlich im Herbst dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Was dann kommt weiß noch keiner so genau aber die Chancen für den Setzkescher, wahrscheinlich mit Auflagen bei Größe usw., stehen gut.

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