Gewässerrecht und Zanderbesatz

  • Hallo liebe Leute!


    Ich hätte mal zwei Fragen! Heute kam der langersehnte Fischbesatz in unsere Seen. Als wir an einem Teich ankamen wo neben uns noch die Gemeinde ein Pachtrecht hat rannten na klar auch so Gemeinefuzzis rum. Nachdem der Fischlieferant ans Gewässer fuhr kam gleich mal der Typ an und fragte was wir denn da machen. Wir erklärten das wir besetzen möchten. Er meinte darauf hin, dass er darüber nicht informiert worden sei und somit besetzen wir erstmal garnichts. Unser Gewässerwart fragte erstmal ob es ihm um sachliche oder eher um ein kommunikatives Problem geht. Es ging ihm nur um das kommunikative und das geht ja nicht das man die Gemeinde nicht informiert (ich würde mal sagen Profilneurose). BLABLABLA Der Gewässerwart hat ihn dann so vollgeschleimt und ihm den Arsch poliert das wir dann schließlich besetzen durften.


    Wer kann man in solch einem Fall die rechtliche Seite erläutern. Hätte der Typ den Besatz stoppen können? Leider weiss ich nicht genau was im Pachtvertrag steht, aber sind wir als Verein nicht für den Erhalt und die Sicherung des Bestandes verpflichtet?


    Und nun die zweite Frage:


    In einem anderen Teich haben wir Zander besetzt. Wie lange würdet ihr sagen, sollte man den Zandern eine "Eingewöhnungszeit" geben, bis man sie beangelt.


    OK das war es fürs erste


    Schönen Abend noch
    Ines

  • Hallo Ines


    Zitat von alkaselza


    Wer kann man in solch einem Fall die rechtliche Seite erläutern. Hätte der Typ den Besatz stoppen können? Leider weiss ich nicht genau was im Pachtvertrag steht, aber sind wir als Verein nicht für den Erhalt und die Sicherung des Bestandes verpflichtet?


    Dazu müsste man ernsthaft die im Vertrag geschlossenen Vereinbarungen kennen.


    Zitat von alkaselza


    In einem anderen Teich haben wir Zander besetzt. Wie lange würdet ihr sagen, sollte man den Zandern eine "Eingewöhnungszeit" geben, bis man sie beangelt.


    Zwischen Besatz und Beangelung der Fischart müssen (in Bayern) mindestens 4 Wochen liegen (früher warens 2 Wochen).
    Ob diese Regelung in Hannover auch gilt kann ich leider nicht sagen.


    Gruß,
    Peter

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