Sbirofischen = Spinnfischen?

  • hallo!
    wollt fragen ob diese behauptung zutreffend ist!
    denn bei mir ist Spinnfischen erst ab 1.6 erlaubt, trotzdem wollt ichs wieder
    mal auf barsche versuchen und zwar mit einer für mich neuen Methode
    dem Sbirolino-Fischen!
    Hätt jetzt auch ne halbwegs geeignete rute dafür denk ich! ne Float in 3.60m!


    mfg kai!

  • Was steht denn genau im Erlaubnisschein?


    Wenn:
    "Wurfangeln verboten bis..." - dann ist jegliches Angeln, bei dem ein Köder ausgeworfen und sofort danach wieder eingeholt wird (Spinnfischen, Fliegenfischen, Sbirulinofischen) verboten.


    Wenn:
    "Aktives Angeln mit sofortigem Einholen des Köders nach dem Auswerfen verboten bis..." - dann gilt das Gleiche.


    Wenn:
    "Spinnfischen verboten bis..." - dann darf weder mit totem KöFi am System noch mit Spinn - oder Jerkködern gefischt werden. Fliegenfischen dagegen ist erlaubt. Sbirulino wäre Interpretationssache. Welche Interpretation gilt, müsstest du erfragen.


    Wenn:
    "Angeln mit Kunstködern verboten bis..." - dann darf man Spinnfischen mit totem Köderfisch am System oder eben auch mit Naturködern an der Sbirulino-Montage.


    Einfach alles möglichst wörtlich nehmen, was im Erlaubnisschein steht... :D

  • Du willst in der Schonzeit auf Raubfisch, und das Verbot mit Hilfe eines Sbiros umgehen. Ich halt da nix von, laß die Fische in Ruhe laichen, und halte dich an die Schonzeiten. :!:

  • Solltest du heiß darauf sein mal zu angeln und die Barsche sind vorhanden und nicht geschont probiere mal den Carolina Rig aus.


    Hbe auch keinen passenden Link für dich parat, aber Google dürft die weiterhelfen.


    Ich schließe mich ausdrücklich den anderen an. Fische die Schonzeit haben sollten nicht nur zurück gesetzt werden sondern man sollte so angeln, dass sie garnicht erst gestörrt oder geangelt werden!!!!

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