Jugendfischereischein

  • In Bayern bekommt man den Jugendfischereischein bei der Gemeindeverwaltung.
    Eltern können ihn für ihre Kinder beantragen, wenn diese das 10. Lebensjahr vollendet haben.
    Er wird ohne vorherige Fischerprüfung ausgestellt und gilt höchstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
    Er berechtigt den/ die Jugendliche(n), in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers zur eigenhändigen AUsübung des Fischfangs.


    Viel anders sollte das in NRW auch nicht sein.
    Angelfachgeschäfte verkaufen höchstens Erlaubnisscheine für bestimmte Gewässer. Dazu muss der staatliche Fischereischein / Jugendfischereischein vorgelegt werden.

  • Zitat von reverend

    In Bayern bekommt man den Jugendfischereischein bei der Gemeindeverwaltung.
    Eltern können ihn für ihre Kinder beantragen, wenn diese das 10. Lebensjahr vollendet haben.
    Er wird ohne vorherige Fischerprüfung ausgestellt und gilt höchstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
    Er berechtigt den/ die Jugendliche(n), in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers zur eigenhändigen AUsübung des Fischfangs.



    So ist es in Baden - Württemberg auch

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