Fischen mit Prüfungszeugnis?

  • hallo


    es ist folgendes:::


    Ich habe ein Prüfungszeugnis zugeschickt bekommen da steht drin dass ich die prüfung bestanden habe :-) juhuuu!!!
    Ich bin jetz 13 jahre alt und am 7. juni werde ich 14
    und normal darf man ja in bayern erst mit 14 nen fischerschein holen.


    Jetz meine Frage::: Werden die Gewässerwarte es durchgehen lassen (wenn sie überhaupt kontrollieren,,, hab ich noch nie erlebt ;-)
    wenn ich fische und wenn sie mich kontrolliern und ich hab ja mein schein ja noch nicht! und da wollt ich fragn ob des reictt wenn ich ne kopie von meim zeugnis dabei hab!?!?!?


    MELDET EUCH!!!

  • Hallo carp-cobian
    Ich verstehe die allgemeine Regelung so:

    ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
    ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
    ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln


    Mit dem bestehen der Fischerprüfung ist es dir erlaubt einen Fischereischein zuerwerben mit diesem Schein gehst du zum Gewässerpächter oder Eigner und beantragst einen Fischereierlaubnisschein dann darfst du dort angeln.
    Das Prüfungszeugnis allein reicht also nicht aus um in Binnengewässern zuangeln es sei denn du bist der Pächter oder der Fischereiberechtigte.

  • Zitat von hark

    Das Prüfungszeugnis allein reicht also nicht aus um in Binnengewässern zuangeln es sei denn du bist der Pächter oder der Fischereiberechtigte.


    Hier geht es um bayrisches Fischereirecht und da gilt für die Eingangsfrage ein klares NEIN.


    Noch nicht einmal im eigenen Gartenteich darf er ohne den Fischereischein dem Fischfang mit der Handangel nachgehen. Fische mit dem Kescher schöpfen darf er in einem eigenen Gewässer, aber nicht mit Schnur und Haken fischen!


    Da hilft alles nichts, Du musst weiter warten.

  • @carp-cobain
    Du hast dir doch die Frage schon selber beantwortet ;) :roll: "Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann die Fischereischeinprüfung in Bayern abgelegt werden und mit Vollendungdes 14. Lebensjahres können Jugendliche den regulären Fischereischein erhalten, mit dem sie ohne Einschränkungen angeln dürfen!"
    Das bedeutet für dich:
    Bis zum 14. Geburtstag, angeln nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers - bestandene Prüfung, hin oder her!!!


    Gruß
    Sea

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