Wie ist die Rechtslage?

  • Um an eine Angelstelle zu kommen muss man bekanntlich teilweise Strecken über Felder oder Grundstücke in Kauf nehmen. Darf ein Bauer was dagegen machen wenn ein Angler über das Feld läuft oder ist der Angler im Recht da er ja sein Hobby ausüben möchte und zwangsläufig über die Weide muss?


    Wie sieht die Rechtslage aus ich lese gerade schon im BGB nach aber konnte da noch nix richtig finden vllt kann mir da jemand weiter helfen.


    Danke

  • Normalerweise besteht für brechtigte Angler ein Uferbetretungsrecht. Dazu natürlich auch mindestens ein Zugang zum Gewässer. Teilweise sind es echte, manchmal aber auch Wegerechte aus Gewohnheit. Dem Angler und dem Bauern ist somit genüge getan.


    Der Knackpunkt liegt aber im "über die Felder laufen". Hier werden die Landwirte mit Recht sauer. Weil der reguläre Weg zu lang, oder zu beschwerlich ist, rennen viele einfach wirklich über die Wiese. Man muss die Sache eben auch mal aus der bäuerlichen Sicht sehen!


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es jemand gutheißen würde, wenn der Ökonom aus reiner Bequemlichkeit eine Abkürzung mit seinem Traktor durch einen Garten nimmt.

  • naja 3m uferbetretungsrecht hat man ja also wäre das bei uns am gewässer noch nen meter hinterm stacheldraht lang aber wenn ich überall nur am rand lang laufe dann brauch ich ja anstatt 10min fußmarsch ne halbe stunde und bei einer Weide wo nur Vieh drauf ist wäre mir das als landwirt gleichgültig wenn da einer längs läuft und wenn kühe drauf sind auch es sei denn eine Kuh kommt zu schaden aber viele landwirte pissen sich ja auch an.....

  • Wichtig ist natürlich auch, dass gatter und Tore stets in dem Zustand (meistens nämlich geschlossen) hinterlassen werden , wie sie vorgefunden wurden.
    Ausserdem sehen Landwirte verständlicherweise rot bei niedergetrampelten oder runtergebogenen Weidezäunen. Unser Verein hat in Einvernehmen an stark frequentierten Angelstellen Übersteige an den Zäunen erreichtet, das funktioniert ganz gut.

  • bei uns hat sich diese diskusion erübrigt, unsere strecke liegt in einem naturschutzgebiet. wir müssen sämtliche fahrzeuge hinter dem damm stehen lassen und den rest laufen. die regelung das angelgerät am wasser auszuladen, dann das auto wieder hinter den damm und beim einladen umgekehrt - finde ich reichlich albern, der weg wird dann 4 mal gefahren, früher war das nur 2 mal.


    - muß nicht alles im leben, einen sinn ergeben -

    Ich bin 52 und angele seit meinem 12.Lebensjahr. Ich fühle mich mit der Fliegenrute genauso wohl wie beim Karpfenansitz oder beim Stippen mit der Pole.

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