• hi,


    weiß wer von euch wie die rechtslage hierbei ist ??
    habe den bundesfischereischein auf lebenszeit von bremen der einen berechtigt in den dortigen gewässern zu fischen wenn man dort den ersten wohnsitz hat.den hab ich bekommen weil ich vorher einen 5 jahres schein hatte. als ich vor 2 jahren meine sportfischerprüfung gemacht habe bin ich nach niedersachsen gezogen und hatte den prüfungsleiter ( 1er vorsitzender des landesfischereiverbandes bremen) gefragt ob ich damit weiter in bremen angeln darf obwohl dort nicht mehr mein 1er wohnsitz ist. er sagte "ja, da würde keiner was sagen sollange ich denn den schein mit habe"
    was meint ihr, kann ich dort ruhig so weiter angeln oder sollte ich mir lieber die endsprechenden jahres-scheine besorgen ??

  • Du schreibst selbst, dass die Voraussetzung der erste Wohnsitz Bremen ist. Auf eine mündliche Aussage, die diesem widerspricht kansst du dich nie berufen.
    Ich habe aber auch noch nie gehört, dass ein Gewässerwart bei der Überprüfung den Personalausweis sehen wollte. Ein Restrisiko bleibt natürlich.


    Gruß aus Delmenhorst,
    Peter

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