Angelscheininhaber nimmt JEMANDEN mit

  • Hallo,
    ich habe bisher keinen Schein, kann diesen erst gegen ende des jahres machen. Gehe öfters mit einem Freund angeln, der einen Schein hat.
    Wir fragen uns jetzt wie das gereelt ist. man hört immer wieder, dass man jemanden mitnehmen kann, der keinen schein hat aber so auch angeln darf aber z.b. den fisch dann nicht vom haken machen darf oder so.


    klingt für uns alles ziemlich unlogisch. gibt es irgendetwas was ich ohne schein machen darf (in begleitung eines freundes mit schein).


    ansonsten sitze ich halt weiter rum und schaue zu ;-)


    olli

  • Ohne Angelschein darf man lediglich Hilfsaufgaben ausüben.


    Darunter fällt z.B. das Keschern von Fischen.


    Grenzwertig wäre schon das Einholen der leeren 2. Rute
    wärend des Drills des Fischereischeininhabers.


    Gruß,
    Peter

  • Bei uns in Schleswig-Holstein gilt die Regelung, das Kinder unter 12 Jahren angeln dürfen, wenn ein Fischereischein-Inhaber die Aufsicht der Kinder übernimmt.
    Gehe selber öfter mit meinen Kindern zum Angeln, wobei der älteste 11 Jahre alt ist.

  • Ich habe vor einiger Zeit auch mal die Frage gestellt! Da viele verschiedene Meihnungen gepostet worden sind, habe ich einfach mal die Fischereibehörde angerufen!


    Ohne Fischereischein und Angelerlaubnis darf man weder einen Fisch keschern noch sonst irgendetwas!


    Der Beamte sagte mir das die Begleitung höchstens den Eimer halten darf!


    Also Vorsicht bei der ganzen Sache, sonst ist nämlich der Schein des anderen weg und Du darfs keinen mehr machen!


    Am besten wartest Du einfach noch die paar Monate, dann kannst Du soviel Du willst fischen und das auch noch ganz legal!



    Achja, die Angaben gelten für NRW!

  • Richtig, aber da kontrolliert keiner, weil es sich (bei unserem zumindest) um Privatbesitz handelt und die Kontrolleure keinen Zutritt haben.
    Zutritt für Kontrollen hat da nur die Polizei, jedoch dürften die wichtigeres zu tun haben ;)
    Wenn dort (Im Puff) nur Scheinbesitzer angeln würden /dürften etc wären die Besitzer mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit schon pleite!
    Aber klar, auch dort muß man einen Schein haben, aber das juckt halt nur keinen!


    Wenn man allerdings sieht wie mache "Angler" ohne die Anleitung eines Scheininhabers den Fang verwerten, wären auch dort Kontrollen angebracht! :bang:

  • Zitat von sandmann1971

    Richtig, aber da kontrolliert keiner...


    Darauf würde ich mich aber absolut nicht verlassen! Eine klitzekleine Anzeige von einem vergrätzten Angler, oder einem, der grundsätzlich etwas gegen das Angeln hat und schon ist die Fäkalie am Qualmen. Angelteiche sind zwar wohl privat, aber trotzdem sind es Gewerbebetriebe im Sinne der gewerblichen Beaufsichtigung durch die Ordnungsämter der Komunen.


    Ich gebe es ganz offen zu. Ich hätte nicht den geringsten Skrupel einen Forellenteichbetreiber hinzuhängen, der es zu bunt treibt!

  • Ich hatte auch schon mal drüber nachgedacht, ob man da nix machen kann! Mache "Angler" lassen den Fisch ersticken oder schneiden den Haken säuberlich aus dem Rachen, ohne den Fisch vorher abzuschlagen.
    Wenn man was sagt, kommt in der Regel ein "isch nix verstehn, usw...." oder der Sack wird frech! :bang: :bang:

  • Nimm Dir eine Kamera mit und dokumentiere das alles ganz dezent. Dann ab zum Ordnungsamt, oder zum Veterinäramt. Bei den leeren öffentlichen Kassen kommen die schon in Wallung!

  • Ein Foto ist ein schlagkräftiger Beweis und weit weniger mühsam als den "Amtsmenschen" mit Worten zu überzeugen. ;)

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