Zu :"fragwürdiges Urteil" von der Blinker-Startsei

  • Auf der Startseite wird ja über einen Fall berichtet indem es um Strafe für Misshandlung geht. Der einfachheithalber hier nochmal der Wortlaut:


    "Fragwürdiges Urteil
    500 Euro Strafe für "Misshandlung" eines Fisches
    Limburg (GK) - Zu 500 Euro Geldstrafe wurde ein Angler vom Amtsgericht Limburg verurteilt, weil er am 29. Juni 2004 angeblich einen Fisch "fahrlässig misshandelt" haben soll. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, mit lebendem Köderfisch in der Lahn auf Hecht geangelt zu haben.
    Obwohl der Angeklagte, Mitglied im Fischereisportverein Oberlahn, durch drei Zeugen belegen konnte, dass er das Rotauge vor dem Anködern durch zwei Schläge auf den Kopf getötet hatte, folgte das Gericht den eidlichen Aussagen zweier Fischereiaufseher, wonach sich die Rutenspitze bewegt haben soll. Der Erklärung des Angeklagten, dass diese Bewegungen durch die in der Strömung taumelnde Unterwasserpose hervorgerufen wurden, schenkte das Gericht keinen Glauben, zumal die Fischereiaufseher behaupteten, keine Unterwasserpose bemerkt zu haben. Ausserdem bezeugten sie, der Fisch habe noch gezappelt, als der Angeklagte die Montage auf ihr Verlangen einholte. Dem widersprachen jedoch die anderen Zeugen.
    Einer der Zeugen der Verteidigung äußerte den Verdacht, es würde sich bei der Anzeige um einen Racheakt wegen eines Streits auf der Anglerversammlung handeln. Der Richter räumte diese Möglichkeit ein, verurteilte den Angeklagten dennoch.
    Die drei Zeugen der Verteidigung haben nun ein Verfahren wegen Falschaussage zu erwarten."



    Ich find es ganz schön arm, das so etwas überhaupt vor Gericht geht. Vor allem mit dem Hitnergrund, das evtl. persönliche Differenzen dazu führen, das die Angler mal wieder in der Offentlichkeit als Tierquäler dastehen.


    Ich bin generell der Meinung, das man das auch in nem kleineren Rahmen hätte Regeln können, ohne dem Ansehen der Angler zu schaden.


    Ich find auch die Entscheidung des Richters seltsam, der den beiden Aufsehern mehr zu glauben scheint, als den drei anderen Zeugen.
    Vermutlich ist er auch kein Angler-Freund gewesen...



    Wie denkt ihr darüber??

  • Toll, dass Du das ansprichst! Mir ist es auch aufgefallen und meines Erachtens diskussionwürdig.


    Die ganze Sache ist doch wirklich komisch, jetzt haben wir zwar nur Ausschnitte des ganzen Verfahrens erhalten, aber ein fader Beigeschmack bleibt trotzdem. Frei nach dem Motto: "Alle Angler sind gleich, Aufseher sind gleicher"


    Es macht schon den Anschein nach Amtsmissbrauch; es stand doch Aussage gegen Aussage auf der einen Seite 3 Angler (plus Angeklagter) gegen 2 Aufseher.


    Die Tatsache, dass es vor Gericht war wundert mich eigentlich weniger, heutzutage wird doch alles möglich und unmögliche verhandelt.


    Vielleicht sollte amn dazu übergehen nur noch mit Fischfetzen zu angeln oder mit Meeresfischen, da wird es keine Diskussion geben; hoffentlich.

  • Heisst es nicht immer , im Zweifel für den Angeklagten?
    Merkwürdig das drei Leuten keinerlei Glaube geschenkt wird.
    Und was meines Erachtens am besten passt, ist diese verdammte Vereinsmeierei!
    Hab oft genug erlebt welche Sonderrechte die Herren vom Vorstand sich herausnehmen.
    Dies will ich nun nicht verallgemeinern, ich rede von den Vereinen die ich kannte.

  • ist einfach nur schädlich für unser ansehen in der öffentlichkeit. die frage nach opfer oder täter stellt sich für mich hir gar nicht, es ist vielmehr die tatsache was daraus gemacht wird! hat jemand mit einem lebenden köderfisch ( ohne sondergenehmigung ) geangelt, so ist er zu verurteilen. auch unterstelle ich hier in keinem fall einem kollegen mit lebendem köfi gefischt zu haben.
    machen wir die sache doch einfach noch größer!!!!!!!!!!!!! vielleicht kommt dann auch noch die bild am sonntag. unzählige diskussionen werden nun wieder geführt.
    ich denke noch mit schrecken daran, was das erste setzkescher-urteil in`s rollen brachte.
    wir angler wollen nicht auf titelseiten - wir wollen lediglich in ruhe unsere fischerei ausüben.

    Ich bin 52 und angele seit meinem 12.Lebensjahr. Ich fühle mich mit der Fliegenrute genauso wohl wie beim Karpfenansitz oder beim Stippen mit der Pole.

  • Das zu beurteilen, müsste man mehr Informationen haben und vor allem die ganze Vorgeschichte kennen...!


    Gegen dieses Urteil der ersten Instanz besteht ja immer noch die Möglichkeit des Einspruches.

  • Zitat von Mokki


    Die drei Zeugen der Verteidigung haben nun ein Verfahren wegen Falschaussage zu erwarten."


    Das finde ich persönlich am härtesten.........klar, entweder tot oder lebendig! Da gibt es nix dazwischen und wenn der Richter auf lebendig entscheidet, dann haben die drei für ihn eine Falschaussage geleistet.
    Ich kann nur hoffen, dass, wenn es zu einer Verhandlung dazu kommen sollte, die drei aufgrund persönlicher Auffassung freigesprochen werden. Denn sonst werden die sicherlich nie wieder als Zeugen zu irgendetwas den Mund aufmachen.

    "Loyalty to a petrified opinion never yet broke a chain or freed a human soul." Samuel Longhorne Clemens

  • Vor Gericht bekommt man nicht unbedingt Recht sondern ein Urteil.


    Der Richter muss eine persönliche Messlatte für die Gewichtung von Zeugenaussagen anlegen
    um zu einer Entscheidung zu kommen.


    Er muss davon ausgehen, dass die Aufseher nicht aus niederen Gründen ihrem Ehrenamt nachgehen
    und eine persönliche Eignung zur Ausübung dieser Tätigkeit besaßen bzw. besitzen.


    In der Regel wird ein Aufseher am Wasser immer in der Unterzahl sein und könnte seiner
    Aufgabe nicht mehr gerecht werden, da lediglich genug "Zeugenaussagen"
    seine gemachten und zur Anzeige gebrachten Beobachtungen diskreditieren würden.


    Einer Missachtung der Fischereigesetze würde somit Tür und Tor geöffnet.


    In diesem, wie in allen Fällen, wird ein fader Nachgeschmack bleiben - bei der einen oder anderen Seite.


    Gruß,
    Peter

  • nur mal ganz stumpf eingeworfen:


    Zitat

    dass er das Rotauge vor dem Anködern durch zwei Schläge auf den Kopf getötet hatte


    sicher und waidgerecht töten geht anders!


    Herzstich und der Fisch ist sicher tot und nicht nur betäubt. Ausserdem ist dann der Nachweis leichter zu erbringen, dass der Köfi tot war.


    Ob das Urteil nun gerechtfertigt sein mag oder nicht mag ich nicht beurteilen.

  • @ Taxler:


    Recht hast Du. Ein fader Beigeschmack wird bleiben. Man kann hier argumentieren, wie man will........
    Schade, dass so etwas möglich ist. Ein gut funktionierender Verein, wäre hier ein Garant dafür, dass so etwas nicht vorkommt. Und egal wer Recht hat und wer nicht. Wieder einmal werden die Sportfischer ins Rampenlicht gerückt. Und zwar auf negative Weise, weil das Thema Köderfisch einfach nicht vom Tisch will. Natürlich gibt es vermutlich in jedem Verein solche und solche. Aber ich bin sicher, dass sie aussterben werden. Zumindest wenn wir unserer Jugend in dieser Hinsicht das richtige Vorbild vorleben.
    Um es klar zu machen:
    Ich vermeide hier ganz bewusst das Thema Köderfisch so.... oder so.
    Hier ist jedes weitere Wort meiner Ansicht nach überflüssig.
    Leben wir das Richtige vor, dann werden diese Geschichten irgendwann nie mehr geschrieben.......


    Hoffe ich....
    Andere Meinungen ?

  • Zitat von SkYlaX

    Ich find es sch**sse, dass sowas auf dem Rücken (bzw. Bild in der Öffentlichkeit) aller Angler ausgetragen wird ...


    das wird nicht auf dem rücken der angler ausgetragen

  • Zitat von Laserbeak

    die Sportfischer


    Und der Ausdruck ist auch negativ behaftet, ich würde mich nie als Sportfischer bezeichnen,
    sondern als Angler oder Fischer, denn mit Sport hat das nicht das geringste zu tun.

  • Ob der Ausdruck negativ behaftet ist, oder nicht spielt meines Erachtens keine Rolle. Es ist ein feststehender Begriff wie:
    Einspritzdüse.
    Wie dem auch sei.......
    Die Sauerei liegt wie immer im Auge des Betrachters !!!!
    Ich angele auch und sportfische nicht. Aber so heisst es nun mal.


    Ich mein ja nur...

  • Ich finde auch das sportfisscher ein ausdruck ist, denn demnach wär ja das lebewesen fisch so etwas wie ein tennis- oder fussball, ein objekt bzw. gegenstand also, der nur ein teil des spiels ist!!!! und so ist es ganz sicher nicht!!!!!!

  • Ich muss Riotkid recht geben:
    Waidgerecht getötet war der KöFi durch die zwei Hirnschläge nun mal nicht, sondern lediglich betäubt.
    Also war es streng nach der Tierschutzschlachtverordnung kein toter Köderfisch.
    Auch, wenn ich persönlich den Kiemenrundschnitt als Tötungsmethode bevorzuge, verpasse ich allen meinen KöFis einen deutlich sichtbaren Herzstich - dann kann jeder kontrollieren kommen.
    Außerdem soll es ja die Lockwirkung des KöFis erhöhen, wenn er blutet.

  • Ich will mal ein ganz anderes Urteil aufgreifen um zu zeigen was vor Gericht so passieren kann.
    Die Sache ist ca. 3 Jahre alt und machte hier in der Region großes Aufsehen.


    Seit einiger Zeit beobachtete man an der Ostseeküste, daß einzelne Angler in bestimmten Küstengebieten dazu übergegangen waren Wattwürmer mit Hilfe von Außenbordmotoren im großen Stil frei zu spülen, dem sollte nun völlig zu Recht ein Riegel vorgeschoben werden.
    Es wurde eine Verordnung erlassen, nach welcher die Wattwurmwerbung nur von Hand erfolgen darf, gemeint war damit also mit Plümper, Forke oder ähnlichem, aber es stand eben nur "von Hand" im Text.
    Wie es mit solchen Verordnungen ist, so richtig werden sie der angelnden Öffentlichkeit nicht bekannt, wenn sie so mitten im laufenden Jahr in Kraft treten.


    Nun war da ein Angler, der davon, ebenso wie ich, wie ich ehrlich zugeben muß, nichts ahnte.
    Wattwurmsuchen kann ganz schön anstrengend sein.............
    Da unser Angler nun ein kleiner Daniel Düsentrieb war, sann er nach Erleichterung der Arbeit, Bequemlichkeit ist ja schließlich der Auslöser des technischen Fortschritts!
    Er machte sich also in seinem Bastelkeller frisch ans Werk und bastelte sich eine Wattwurmfangmaschine für dem kleinen Geldbeutel.
    Er nahm einfach einen Akkuschrauber, spannte eine lange Welle ein, an deren Ende eine Schiffsschraube für Modellboote befestigt war, fertig.
    So ein Akkuschrauber mit Modellschiffsschraube ist nun mit Sicherheit kein Tagebaufördergerät und kaum effektiver als ein Plümper, große Löcher reißt man damit nicht in den Meeresboden, aber das Ding ist eben bequemer.
    Ob er nun mit dem Ding Erfolg hatte weiß ich nun nicht, falls doch währte der Erfolg nicht lange, denn er geriet an die zuständigen Kontrollorgane.
    Letztendlich stand er mit seinem Schrauber tatsächlich vor Gericht!


    Nun kann man nicht voraussetzen, daß der zuständige Richter Angler ist, oder nebenbei Meereskunde studiert hat.
    Es blieb also dem in anglerischen Fragen scheinbar unkundigen Juristen nichts weiter übrig, als sich an den Buchstaben des Gesetzes und der Verordnungen zu halten, der Akkuschrauber war danach ganz klar ein rechtswidrig eingesetztes Mittel, der Mann wurde verurteilt, so weit noch ganz klar und mit stirnrunzeln und kopfkratzen nachvollziehbar.
    Nun kommts aber, der Richter las aus der Verordnung den Passus "von Hand", was seiner Rechtsauffassung nach nur heißen konnte : mit der bloßen Hand, durch dieses Urteil war plötzlich theoretisch schon der Einsatz einer Teelöffes zum Wattwurmfang unrechtmäßig, ganz zu schweigen von einem Plümper.
    Es mußte flugs eine veränderte Verordnung erlassen werden, welche konkretere Angaben enthielt.
    Viele Dinge, wie ein unzureichender Wortlaut einer Verordnung können vor Gericht zu einer reinen Auslegungssache werden.

    Diese Nachricht entspricht dem deutschen Forenreinheitsgebot von 2005, besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits und ist frei von jeglichen Editierungen!©

  • Ich seh das ganz genau so wie "reverend". Hätte der Angler den Fisch regelgerecht getötet, müsste er sich jetzt nicht beklagen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich die Aufseher ihre Geschichte nur aus böswilligkeit zusammengelogen haben. Das wäre nicht das erste Mal, dass jemand einen Köderfisch nur "halbherzig abschlägt", um die Fangwirkung zu erhöhen, die so ein zuckendes Fischchen ja zweifelsohne auf Hechte hat.
    Aber, wie schon erwähnt...man müsste mehr über die Hintergründe wissen um sich da ein wirkliches Urteil erlauben zu können..

  • Sassone:


    Genau so ist es. Da in dem Artikel nicht erwähnt wird, ob der Fisch gestochen wurde oder nicht denke ich, dass genau das nicht der Fall war.
    Aber solche gibt es überall. Meistens unbelehrbar (Das haben wir früher auch so gemacht) und noch dazu völlig überzeugt (So fängt man mehr Fisch).
    Ich habe es aufgegeben, dagegen anzureden. Das bringt bei uns leider nichts.
    Selbst der direkte Vergleich der Zahlen am Jahresende........


    Aber lassen wir das.
    Ich denke auch, dass die Fischereiaufseher hier sich nicht einfach etwas zusammenlügen, nur um vor Gericht besser dazustehen.
    Dazu ist so eine Sache doch zu sensibel.
    Aber ich war nicht dabei......

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!