Sehr basisdemokratischer Denkansatz... alle Macht geht vom Volke aus.
Du kannst es ja mal in Deinem Verein versuchen und uns vom Resultat berichten.
Sehr basisdemokratischer Denkansatz... alle Macht geht vom Volke aus.
Du kannst es ja mal in Deinem Verein versuchen und uns vom Resultat berichten.
Zitat von andalSehr basisdemokratischer Denkansatz... alle Macht geht vom Volke aus.
Du kannst es ja mal in Deinem Verein versuchen und uns vom Resultat berichten.
Bei uns ist das normal, wir machen uns immer die Plätze an der Donau frei,
habe sogar öfters deswegen eine Sichel dabei, ist vom Verein kein Problem.
Beim See und auch bei der Donau wird das 2-3 mal im Jahr sogar per Arbeitseinsatz gemacht.
Es wird immer so ca. 1- 1,5 m breit frei gemacht, am See eine Uferseite, am
See müssen wir das sogar, ist Bestanteil im Pachtvertrag.
Wenn das geregelt ist, dann stellt es auch kein Problem dar. Aber wenn sich einer sagt: "Ich will hier und darum weg mit der Botanik!", dann geht das einfach nicht und ist auch mit Fug und Recht verboten. Schließlich ist es mehr als ein lapidarer Eingriff, wenn sich jeder seine Schneisen schlägt, wo es ihm grad einfällt. Den einen stören die Brennesslen und der nächte will mehr Platz zum werfen, also weg mit den Bäumen, wozu gibt's Fichtenmopeds!
Jedenfalls sind solche Eingriffe in die Vegetation in Bayern nach den Ausführungsbestimmungen zum Fischereigesetz verboten.
O.k.!?
An und für sich wäre auch hier ja eine gewisse Rodung im Sinne und im Rahmen der Notwendigkeit verständlich, allerdings würde ich mich auch hier nicht wundern wenn man bei spitzfindigen Bürokraten nicht auch einen Förster, einen Waldarbeiter, einen Kettensägenspezialisten, einen Gras und Kraut-Experten sowie einen Sensenmann benötigt.... ... tja, warum nur hat die Natur nicht gleich Angelplätze betoniert und mit entsprechenden Zugangswegen versehen??
Also bei uns im Verein, braucht sich keiner um die Wege kümmern, die sind so ausgelatscht, das die Pfade die nächsten 5 Jahre sicher nicht zuwachsen werden, dafür wucher die Sträucher an den Plätzen derartig, dass das Auswerfen bald besser per Zwille geht...
Zitat von andaldann geht das einfach nicht und ist auch mit Fug und Recht verboten. Schließlich ist es mehr als ein lapidarer Eingriff, wenn sich jeder seine Schneisen schlägt, wo es ihm grad einfällt.
Das stimmt schon, so ist es bei uns ja auch nicht, da sind bestimmte Plätze
und wenn die wieder am zuwachsen sind, z.B. mit Brennesseln, wird das halt
wieder freigemacht.
Wenn das nicht so wäre, dann würden ein paar Unvernünftige sicher alles platt
mähen, und das kann ja auch nicht angehen.
So ein "Tag der Sense" ist ja auch sinnvoller, als wenn jedermann marodierend mit der Machete durch die Landschaft rennt.
Womit wir wieder beim eigentlichen Thema wären. Die Macheten könnt Ihr getrost zu Hause lassen. Da gibts dann mindestens einen "Anschiss", wenn man die führt! Ich benutze selber so ein Teil im Garten und da hat mir selbst schon ein Polizist gesagt, dass ich mich mit dem Trumm nicht auf der Straße blicken lassen brauche, das gäbe 100%igen Ärger.
Zitat von andalSo ein "Tag der Sense" ist ja auch sinnvoller, als wenn jedermann marodierend mit der Machete durch die Landschaft rennt.
Womit wir wieder beim eigentlichen Thema wären. Die Macheten könnt Ihr getrost zu Hause lassen. Da gibts dann mindestens einen "Anschiss", wenn man die führt! Ich benutze selber so ein Teil im Garten und da hat mir selbst schon ein Polizist gesagt, dass ich mich mit dem Trumm nicht auf der Straße blicken lassen brauche, das gäbe 100%igen Ärger.
So, nun hab ich mich, da dieses Thema in letzter Zeit oefter in irrefuehrender Weise in den Medien vorkommt, auch mal hier angemeldet. Ich komm eigentlich aus dem von riotkid schon verlinkten Jagdforum (und diversen anderen Waffenforen). Man hat mir naemlich die undankbare Aufgabe seitens der europaeischen Legalwaffen-Foederation (http://www.elf-ev.org)angetragen, mich mit solchen fehlerhaften Berichten und Geruechten zu befassen, die in Sachen WaffG aufkommen.
So, nun zu den Fakten.
Eine Machete ist ein Werkzeug, das wird nicht mal als Waffe angesehen werden koennen. Es kann daher frei gefuehrt werden, sogar ohne Altersbeschraenkung.
Messer, die zu den WERKZEUGEN gehoeren, wie Filetiermesser, ebenso.
Messer, die WAFFEN sind und NICHT zu den wenigen, in http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/waffgneu.htm#An2Ab1 angegebenen verbotenen Gegenstaenden (Das sind die Spring, Fall, und Butterflymesser) gehoeren, duerfen von jedermann ueber 18 in der Oeffentlichkeit gefuehrt werden. Ausnahmen sind oeffentliche Veranstaltungen (Jahrmarkt, Kerb, etc). Ansonsten kann man legal auch ein Schwert herumschleppen, solnge man damit niemanden bedroht oder Unsinn macht.
Der Polizist, der Dich deswegen belangen will, sollte eine gute Ausrede haben, es gibt sonst naemlich viel Aerger, wenn er an den falschen geraet. Von Dienstaufsichtsbeschwerde bis zur Anzeige wegen verfolgung Unschuldiger (Als Polizist sollte er das WaffG kennen, wenn nicht, wie man oft sieht, sein Pech) kann da einiges auf ihn zukommen.
Frag ihn doch mal ganz konkret nach dem Gesetz und §, nach dem man keine Machete "fuehren" duerfte oder ein Messer, das 20 cm lang und feststehend ist. Ich bin mal gespannt.
Endlich mal Butter bei die Fische...jetzt sind wir alle schlauer!
Da die rechtliche Seite ja jetzt zufriedenstellend geklärt ist, möchte ich nochmal ein paar lobende Worte für meinen Dolch und das Fahrtenmesser allgemein aussprechen.
Seit wir Kinder waren (Pfadfinder, Jugendgruppe etc.) hatte jeder (fast jeder) Junge sein Messer am Gürtel. Sei es Finnendolch oder BW-Messer, man hat gelernt, mit dem Ding umzugehen, auch wenn es manchem dabei wehtat.
Wenn ich heute mal ebenzum Fischen gehe, habe ich natürlich mein kleines (Lieblings-)Taschenmesser dabei , aber wenn ich richtig rausfahre, dann ist der große Dolch immer dabei. Sei es als Fischtöter, um Dosen aufzumachen, um einen losen Nagel einzuschlagen, es findet sich immer ein Verwendungszweck. Ist mir auch klar, das jetzt einige sagen werden, dazu benutzt man einen Hammer, oder einen Dosenöffner, du machst doch dein Messer kaputt...
Ist mir egal. Meine Messer halten viele Jahre und wenn mal eines kaputt geht, dann war es meine Schuld. Ist auch erst einmal in dreissig Jahren passiert.
Der Dolch (das Fahrtenmesser), der am Gürtel hängt, ist immer griffbereit, auch wenn man gerade nur eine Hand zur Verfügung hat. Wenn ich dann erst mein Taschenmesser aus der Hose kramen muss und es dann mit zwei Händen öffnen, dauert mir das zu lange. Auch wenn ich ein Einhandmesser habe, muss ich es als Linkshänder mit zwei Händen öffnen. Der Dolch flutscht einfach aus der Scheide und ist griffbereit.
Er ist keine Waffe, sondern ein Werkzeug.
Gruß
Jürgen
Ich weiß nicht,ob es hier gern gesehen wird wenn zu anderen
Zeitschriften verlinkt wird,aber bei http://www.messermagazin.de
gibt es einen Ratgeber Messer & Recht als PDF zum runterladen.
Es ist vielleicht hilfreich wenn sogenannte "Rechtsexperten" künftig mit Argumenten wie "handbreit" oder "feststehend=Waffe" lamentieren,
dieses PDF auszudrucken und denen einfach mal unter die Nase zu halten.
Kann auch für Polizisten gelten.
Gruß
DesertJack
PS.Bitte löschen wenn der Link nicht erwünscht ist.
Na das ist doch mal eine klare Aussage und sehr verständlich beschrieben
Gruß,
Peter
Ich finde das mit den messern ist doof wie Bohnenstroh. Ich bin 12 und habe ein Fischmesser das die länge von 14cm hat, und was wäre ein Angler ohne messer
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