Zitat von Yog
einige Teiche unseres Vereins müssen trotz einer Mitgliederstärke von über 700Peoples, Gastanglern zugänglich sein. Also dies ist keine freiwillige Entscheidung, das ist Ansage.
Ob nun von der unteren Fischreibehörde oder welcher Instanz auch immer.
So, nun ist ja ein Gesetzt im wesentlichen Auslegungssache und wenn nun ein Vereinchen einen tollen Teich hat, aber nicht möchte, dass dort Gastangler sind dies aber zulassen müsste, könnte ich verstehen warum es plötzlich Regelungen wie "Angeln nur mit einem Ringelstrumpf" gibt.
Es gibt Pachtverträge wo Kartenausgabe und Gastkartenausgabe schriftlich festgehalten sind.
Bei unserer unteren Fischereibehörde wird auch vorgeschrieben zu welchem Preis die Gastkarten verkauft werden dürfen.