Gott sei Dank, dem Diffamierungsgetue wurde ein Ende gesetzt
Aber eine Sache interessiert mich doch noch und wird auch weiter verfolgt.
Also, ich war heute beim DAV-Sitz in Berlin in der Hausburgstrasse!
Auf meine bloße Nachfrage hin, wurde einhellig und dreistimmig im Chor geantwortet:" 100 Meter mußte schon immer der Abstand zum Wasserhinderniss etc. sein!"
Nun gibt sich ja Willi mit soetwas nicht zufrieden...alle mußten das "neue" Gesetz in die Hand nehmen und mir das Schwarz auf Weiß zeigen.
Die langen Gesichter waren klasse!
In Berlin ist es 100% erlaubt an Wehren, Schleusen und Dergleichen zu angeln. Nur an Fischerei"werken" hat der Angler 50 Meter Ábstand zu halten.
Nun "müßen" wir noch rausbekommen, wie das in Brandenburg geregelt ist. Da werde ich mit dem LAV mal Kontakt aufnehmen um das Landesfischereigesetz zu bekommen.
Wie gesagt ich wills Schwarz auf Weiß!
Denn ich wurde schon selber ein paarmal unschön von solchen Fischmagneten fort gejagt.
Wie sind eure Erfahrungen mit diesen Umständen, Angeln an Wehren oder Schleusen, wie sehen in euren Bundesländern die Bestimmungen aus?
Noch mal so als Schlußwort..."wie schön wären schwedische Verhältnisse