Die erfolgreichen Stellen!

  • Gott sei Dank, dem Diffamierungsgetue wurde ein Ende gesetzt 8)
    Aber eine Sache interessiert mich doch noch und wird auch weiter verfolgt.
    Also, ich war heute beim DAV-Sitz in Berlin in der Hausburgstrasse!
    Auf meine bloße Nachfrage hin, wurde einhellig und dreistimmig im Chor geantwortet:" 100 Meter mußte schon immer der Abstand zum Wasserhinderniss etc. sein!"
    Nun gibt sich ja Willi mit soetwas nicht zufrieden...alle mußten das "neue" Gesetz in die Hand nehmen und mir das Schwarz auf Weiß zeigen.
    Die langen Gesichter waren klasse!
    In Berlin ist es 100% erlaubt an Wehren, Schleusen und Dergleichen zu angeln. Nur an Fischerei"werken" hat der Angler 50 Meter Ábstand zu halten.
    Nun "müßen" wir noch rausbekommen, wie das in Brandenburg geregelt ist. Da werde ich mit dem LAV mal Kontakt aufnehmen um das Landesfischereigesetz zu bekommen.
    Wie gesagt ich wills Schwarz auf Weiß!
    Denn ich wurde schon selber ein paarmal unschön von solchen Fischmagneten fort gejagt.
    Wie sind eure Erfahrungen mit diesen Umständen, Angeln an Wehren oder Schleusen, wie sehen in euren Bundesländern die Bestimmungen aus?


    Noch mal so als Schlußwort..."wie schön wären schwedische Verhältnisse :!:

  • im Netz fand ich die gewässerordnung des Landesverbandes Brandeburg mit folgendem Text:


      Der Inhaber einer Angelberechtigung ist befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Angelfischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegen-stehen. Diese Befugnis erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen (§ 16 Abs. 1 BbgFischG). Wenn der Angler die Betretung von Viehweiden nicht vermeiden kann, so hat er darauf zu achten, dass er Weidezäune nicht beschädigt oder unbrauchbar macht. Tore und Gatter müssen stets wieder sorgfältig verschlossen werden. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern hat die Betretung so zu erfolgen, dass die Biotope nicht zerstört oder in sonstiger Weise erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden (§ 32 BbgNatSchG). Das Betreten und Befahren des Geleges (bewachsene wasserseitige Uferzone) ist verboten, gleiches gilt für das Zerstören, Befahren und Betreten von natürlichen und belegten Laichplätzen sowie von Fischlaich (§ 15 Abs. 1 und 4 BbgFischO). Die Beangelung des Geleges ist vom festen Ufer, von Stegen oder vom vor dem Gelege liegenden Boot aus gestattet.


    Tja was nun?

  • Na Wieland,
    Volltreffer, sagte ich ja bereits, das im Brandenburger Fischereigesetz ein solches Verbot nicht existent ist (hab mich ja nicht umsonst mit den Fischereigesetzen der von mir beangelten Bundesländer eingedeckt).


    Dieser 100 m Abstand stammt noch aus der DDR Gesetzgebung und ist längst erledigt :badgrin:


    Also Zanderseb, Du hast völlig korrekt geangelt und denjenigen Angler, der ein Wehr oder ähnlich "verdächtige" Angelplätze auslässt, den möchte ich sehen :roll:


    Ausnahme sind in Angelberechtigungen von Berufsfischern, die leider die alte Regelung oftmals beibehalten haben, vermerkte Beschränkungen. An die hat man sich dann zu halten.


    Unkenntnis der aktuellen Regelungen haben mich schon des öfteren in Diskussionen verwickelt. Vor zwei Jahren musste ich unsere Wasserschutzpolizei erst über einen neuen Sachverhalt aufklären, sie wollten mich tatsächlich bestrafen :evil:
    Die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Unwissenheit der durchzusetzenden Gesetze führte dann aber doch zum Nachdenken 8) bei den Beamten, die sich dann telefonisch erkundigten, mir Recht geben mussten und sich sogar entschuldigten :D

  • Tja , dann wird mich mein nächster Beutezug natürlich an diese besagte Stelle führen, in der Hoffnung "ihn" zu treffen und zwar mit Argumenten :lol:
    Jetzt sind sie dran die Rapfen und Döbel und ich hoffe der ein oder andere halbstarke Zander verirrt sich an meinen Streamer ;)
    Wenn ich an die Schwanzflosse denke, die mir damals ein Good bye zugewunken hat, wird mir immer noch ganz weich. So groß wie meine beiden Hände, geformt zu einer Flosse. Klatschte ins Wasser um Fischchen in einem großen Schwarm zu betäuben.
    na wir sehen uns noch ""Freundchen"" :lol:

  • Extratipp Wieland,
    nimm eine Kopie vom besagten Gesetzestext mit, dann fällt der Gegenpart ("er") gleich ins Wasser :D


    Übrigens muss ein Fischereiauseher ebenfalls seinen gültigen Fischereischein mitführen. Wenn sich Einer als Kontrolleur ausgibt, fragt doch mal nach dem Fischereischen. Das kommt immer gut, es gab schon "Amtspersonen" die mussten deshalb bei mir unverrichtetetr Dinge wegtreten :badgrin:

  • In Brandenburg darf nur zu Zweit kontrolliert werden und vor allem nicht alkoholisiert :lol: das war mal bei mir mal der Fall und der Kerl hat sich mal bildlich gesprochen, ein Brett vor dem Kopf abgeholt :D

  • Hi,
    das ist ja mal eine interessante Diskussion. Ich war zu 100% davon ausgegangen, dass man tatsächlich diese besagten 100m Abstand halten muss. Dank Dir für die Aufklärung, Willi! Eine Frage hätte ich noch:


    "Nur an Fischerei"werken" hat der Angler 50 Meter Ábstand zu halten."
    Sind das dann Reusen, Netze etc oder was ist damit genau gemeint?


    Gruß, Ortega

  • Zitat von lo

    Dort sthet aber wenn es ein Schild nicht verbietet. Illusion hat aber behauptet das da doch ein Schild war?


    Hat behauptet :evil: :badgrin:
    Ortega, genau das ist damit gemeint!

  • Zitat von Ortega

    Hi,
    das ist ja mal eine interessante Diskussion. Ich war zu 100% davon ausgegangen, dass man tatsächlich diese besagten 100m Abstand halten muss. Dank Dir für die Aufklärung, Willi! Eine Frage hätte ich noch:


    "Nur an Fischerei"werken" hat der Angler 50 Meter Ábstand zu halten."
    Sind das dann Reusen, Netze etc oder was ist damit genau gemeint?


    Gruß, Ortega


    Genau Daniel,
    damit sind Reusen, Hamen, Aalfänge etc. gemeint.


    Da z.B. auf dem Breitlingsee bei Plaue alle 100 m eine Reuse steht, findet ein Angler keinen Platz zum Angeln mehr :(

  • habe auch mal ne frage zu diesem thema. ich habe zwar schon in das fischereigesetz von nrw reingeschaut, bin aber trotzdem nich schlauer geworden.


    ich beangel ja nen bach samt zwei hochwasserrückhaltebecken. der bach fließt auch über das grundstück eines quertreibers, der bisher alle und auch mich schon einmal beim angeln verjagt hat. er begründet es damit, dass es sein grundstück ist. es gehört zu haus und hof. dies ist aber sehr ärgerlich, denn hier existiert eine rausche über der sich das wasser staut, eine absolute topstelle.


    wenn ich mich jetz nur im wasser fortbewege und die ufer nicht betrete, dann bin ich doch rechtlich auf der sicheren seite, oder?

  • Wem gehört denn der Bach bzw. wer hat ihn gepachtet?


    Im Text heißt es bei uns!!!, dem Angler ist Zugang zu seinem Gewässer zu gewähren. Das heißt eigentlich auch, Weidezäune 10(? :-S ) Meter vom Ufer entfernt aufzustellen. Macht bloß keiner! Wenn du Glück hast, gibt es nen halben Meter Platz :evil:
    Du weißt schon, was ich damit sagen will oder?

  • @ HarryZunder,
    normalerweise beinhaltet eine Pacht am Gewässer einen Meter Uferbetretungsrecht und das ist dem Bewirtschafter, in dem Fall dem Angler, zu gewähren. Der Grundstücksinhaber muss aber für das Recht der Betretungsmöglichkeit / Wegenutzung gegebenenfalls entschädigt werden (Wegegebühr).
    Bei Quertreibern wird so etwas per Entscheid durch die Untere Fischereibehörde geregelt. Ich kenne aber den Text des NRW Fischereigesetzes nicht, kann dort durchaus anders geregelt sein.


    @ wm66,
    als Auskopplungsbreite gelten 1,5 bis 2 m, nicht 10 m!
    Ein Landwirt, der auf seine Kühe hält, lässt sie eh nicht so nah ans Wasser, dort lauern nämlich die Leberegelschnecken im feuchten Gras.
    Leberegel sind lästige Parasiten, die in der Kuh schmarotzen und das Tier erheblich schädigen.

  • Aaaaaha....siehste wieder was gelernt!


    ....was ich nieee lernen werde, ist Gesetzestexte zu lesen geschweige denn zu verstehen. Sätze die über 5 Zeilen gehen, vernebeln mir die Sinne und machen mich wahnsinnig :lol:

  • naja, das problem an diesen leuten ist, dass ihnen das wohnen ausserhalb des orts in all den jahren wohl zu kopf gestiegen ist. habe schon gehört das sie angler "gebeten" haben zu gehen, und dabei ne schrotflinte in der hand hatten. sind so gerüchte, aber ich kanns mir vorstellen. das geschrei als ich da angelte klang sehr entschlossen, ja ein bischen fanatisch.
    seit ca 2 -3 jahren wird ja bei uns schwer renaturiert, eine super sache. auf einmal fängt man äschen wo es nie äschen gab. also top das ganze, nur einer wehrt sich dagegen. der herr mit der rausche. es gibt probleme mit der realisierung wegen diesen quertreibern, die niemanden auf ihrem boden haben wollen, geschweige denn schweres gerät um die rausche rauszureißen.


    wm66:


    bist n großer bodycountfan was? ...freedom of speech... hab die platte auch, ist schon geil!

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