Also wenn ich das ganze richtig verstehe bekommt ein Urlaube, ohne jede prüfung, einen Angelschein, wenn auch zeitlich, aber nur zeitlich, begrenzt, während jeder einheimische bevor er auch nur eine rute anrührt eine prüfung absolvieren muss.-->Urlauber werden bevorzugt. Find ich nicht richtig!!!
Urlauberschein - wie denken Sie darüber?
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ich weiß es nicht ganz, klar die Leute sollen mit den Fischen und Lebewesen umgehen können. Aber wenn man an Toristen aus dem Ausland denkt muss man auch sagen bei denen müssen wir auch keinen Angelschein machen. Jeder Volltrottel kann zum Ebro fliegen und dort angeln gehen ohne einen Angelschein machen zu müssen. Wie soll das auch gehen. anders rum sieht das wohl schwer aus, sie haben keine zeit in 2 ferien wochen einen angelschein zu machen und dann müssen die auch noch unmengen an den Tageskarten bezahlen z.b. bei uns 8¤ ein tag, in spanien bezahlt man das fürs jahr.
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Dann sollte das auch in anderen Bundesländern möglich sein.
Auch Bayern, Hessen usw. haben schöne Gewässer und Urlauber.
Dann sollte aber auch überdacht werden ob Fischereiprüfungen noch nötig sind.
Da könnte ja ein z.B. ein Wildreiches Bundesland wie Brandenburg einen
Urlaubsjagtschein ausstellen. -
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Zitat von goldenerkarpfen
Aber wenn man an Toristen aus dem Ausland denkt muss man auch sagen bei denen müssen wir auch keinen Angelschein machen.
Die Touristen aus dem Ausland müssen auch keine Prüfung ablegen, wenn sie den "normalen" Fischereischein haben wollen, die müssen nur die gleiche Gebühr bezahlen wie wir auch und im besitz eines Angelscheins aus ihrem Herkunftsland sein, und da außer in Deutschland fast nirgendwo Prüfungen abgelegt werden müssen kommen die auch so an den deutschen Schein, ohne Prüfung, der ist dann nur teurer, weil er für ein Jahr gilt.
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Ganz der Meinung von andal und den meisten hier.Geldmacherei zum leid der Fische und der Natur!!!!
Ganz nebenbei möchte ich hier erwähnen was ich ein wenig schade finde was ja für alle Angler interessant wäre.Ich war jetzt in Polen im Urlaub und dort ist es so das ein Verband gibt und ein Angelkarte die gesamt Polen abschliesst.Aufgeteilt werden die sachen in Forellenregion die extra erworben werden muss und die Gewässer die privat gepachtet sind da muss man ein extra schein hollen.Ansonsten gibt einheitliche Bestimmungen und mit einer Angelkarte die umgerchnet 75¤ kostet fürs Jahr kann man ca. 70% der Gewässer in Polen befischen.
Fand ich echt genial die Idee,wäre schön wenn der VDSF und DAV es mal schaffen würde einheitlich zu argieren.
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Ich bin mir nicht ganz sicher,
auf der einen Seite werden natürlich Euros erwirtschaftet,
die der Sache dienen und hilfreicher sind als Schwarzangler zu vertreiben,
auf der anderen Seite ist die Gefahr groß, dass der Schaden der dadurch am Gewässer
entsteht größer ist als der Gewinn.
Dann muss man wieder sehen wie häufig ein nicht Angler auf die Idee kommt
Ausgerechnet im Urlaub diesem Freizeitvergnügen nachzugehen.Lohnt sich dieser Ärger überhaupt?
Ist es sinnvoll zum Beispiel ein Führungszeugnis der Person abzufragen und oder jedem einen speziellen
Standplatz zuzuordnen der danach überprüft wird !?!? "Forellenpuff"Als einzige Lösung könnte ich mir vorstellen, so wie man im Urlaub seinen Führerschein, Surfschein oder Tauchschein machen kann sollte es auch hier eine Möglichkeit geben. Wer angeln will, der soll auch wissen wie die Gesetze lauten und nicht in die Gefahr gebracht werden sich strafbar zu machen in dem er z.B. eine Ganzjahres geschützte Art auf den Grill wirft, oder versucht mit Lebendköder zu angeln.
Grüße
Brassi -
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Ich bin mir nicht ganz sicher,
auf der einen Seite werden natürlich Euros erwirtschaftet,
die der Sache dienen und hilfreicher sind als Schwarzangler zu vertreiben,
auf der anderen Seite ist die Gefahr groß, dass der Schaden der dadurch am Gewässer
entsteht größer ist als der Gewinn.
Dann muss man wieder sehen wie häufig ein nicht Angler auf die Idee kommt
Ausgerechnet im Urlaub diesem Freizeitvergnügen nachzugehen.Lohnt sich dieser Ärger überhaupt?
Ist es sinnvoll zum Beispiel ein Führungszeugnis der Person abzufragen und oder jedem einen speziellen
Standplatz zuzuordnen der danach überprüft wird !?!? "Forellenpuff"Als einzige Lösung könnte ich mir vorstellen, so wie man im Urlaub seinen Führerschein, Surfschein oder Tauchschein machen kann sollte es auch hier eine Möglichkeit geben. Wer angeln will, der soll auch wissen wie die Gesetze lauten und nicht in die Gefahr gebracht werden sich strafbar zu machen in dem er z.B. eine Ganzjahres geschützte Art auf den Grill wirft, oder versucht mit Lebendköder zu angeln.
Grüße
Brassi -
Zitat von Motzki
Dann sollte das auch in anderen Bundesländern möglich sein.
Auch Bayern, Hessen usw. haben schöne Gewässer und Urlauber.
Dann sollte aber auch überdacht werden ob Fischereiprüfungen noch nötig sind.
Da könnte ja ein z.B. ein Wildreiches Bundesland wie Brandenburg einen
Urlaubsjagtschein ausstellen.Nun sollte man Jagt und Angeln nicht in einen Topf werfen, die Jagt wird nun mal mit Schußwaffen ausgeübt, das ist ein ganz anderer Schuh.
Nun hat ja auch das Land Brandenburg einen Vorstoß in Punkto Angelschein gemacht.
So gibt es den Vorschlag, das Angeln auf Friedfisch ohne Fischereischeinprüfung zu zulassen.
Das käme etwa dem nahe, was wir hier in den neuen Bundesländern bis vor 15 Jahren hatten. -
da ich hier neu bin versuch ich es einmal vorsichtig zu umschreiben was man mit ein bisschen abstand bzw. als nichtdeutscher davon hält ohne beleidigent zu sein.
meine meinung darüber ist daß , wie ich hier in vielen stellungsnahmen gelesen habe, das problem ein sehr deutsches ist.
ich möchte einmal einen deutschen urlauber bei uns in italien bzw österreich sehen wenn man ihm sagt er solle eine fischerprüfung machen um bei uns zu fischen.
ich will nicht alle in einen topf werfen , aber ich möchte da nicht an der ausgabestelle sein
mfg alex -
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sportfischer, hier liegt warscheinlich ein Mißverständnis vor, der Urlauberangelschein gilt nur für deutsche Angler die keinen Fischereischein besitzen.
Angler aus dem Ausland bekommen in Mecklenburg/Vorpommern alle gewünschten Angelkarten allein unter Vorlage ihrer Personaldokumente(Reisepass, Personalausweis), sie müssen keinerlei Prüfung oder Sonstiges nachweisen! -
Zitat von sportfischer
... das problem ein sehr deutsches ist...
Hi Alex,
eigentlich hast Du im Kern Deiner Aussage genau richtig gelegen
Ich glaube kaum, dass in Deinem Land ein einheimischer Antragsteller gegenüber einem Touristen schlechter gestellt wird
und erst nach Jahren der vorsichtige Versuch regional gestartet wird, den Einheimischen ein wenig mehr gleich zu stellen.Aber so sind wir halt - wir Deutschen
Gruß,
Peter -
deutschland besteht doch nicht nur aus Mecklenburg/Vorpommern,hab ich zumindest in der schule gelernt
mfg alex -
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Zitat von andal
...... ist Bayern und da haben Ausländer die Möglichkeit einen Urlauberschein auf der Gemeinde zu erhalten.
Hier in Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Fischereirecht - es ist also jeweils Ländersache.
(Bundesrepublik = Zusammenschluss von einzelnen Bundesländern)Als ausländischer Besucher bekommst Du in den meisten Bundesländern ohne großen Aufwand
einen Touristenschein ausgestellt.Als Bayer, der in Hessen Urlaub macht, bekomme ich diesen Schein eben nicht.
Das ist der Punkt auf den ich mich bezogen habe.Gruß,
Peter -
Zitat von Taxler
Hier in Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Fischereirecht - es ist also jeweils Ländersache.
(Bundesrepublik = Zusammenschluss von einzelnen Bundesländern)Als ausländischer Besucher bekommst Du in den meisten Bundesländern ohne großen Aufwand
einen Touristenschein ausgestellt.Als Bayer, der in Hessen Urlaub macht, bekomme ich diesen Schein eben nicht.
Das ist der Punkt auf den ich mich bezogen habe.Gruß,
Peterthx
gruß alex
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Soviel ich weiß muß man jetzt in Österreich auch einen Kurs besuchen.
Früher wie ich angefangen habe, bin ich ganz einfach auf die Bezirkshauptmannschaft gegenangen und hab mir dort gegen 200 ÖS meine blaue Angelerlaubnis für Niederösterreich geholt.
Verantwortung am Gewässer habe ich ohne Prüfung die Selbe wie mit!
Einen Kurs wo man den Umgang mit Fisch, Rute, Köder usw lernt, finde ich grundsätzlich gut. Nicht jeder hat das Glück sich bei Freunden oder Anglerkolegen das notwendige Wissen zu holen.
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Da ich damals keine Ahnung vom Angelsport hatte und eine Erlaubnis bekommen habe, finde ich es unfair aber trotzdem SINNVOLL einen Kurs zu besuchen.
Urlaubsscheine würde ich generell nur an Fischer ausgeben die eine gültige Angelerlaubniss in ihrer Heimat besitzen.
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Zitat von Szameit
Ihre Meinung ist gefragt!
Mecklenburg-Vorpommern hat als zweites Bundesland (nach Schleswig-Holstein) einen sogenannten Touristen-Angelschein eingeführt. Dieser "Urlauberschein" gilt für 28 aufeinander folgende Tage und ist ohne Nachweis der Sportfischerprüfung erhältlich. Dagegen hat der VDSF-Landesverband protestiert und sogar mit Klage gedroht, weil jetzt Angler ohne Qualifikation ans Wasser dürfen.
Was meinen Sie: Ist ein Touristenschein zu begrüßen (weil er das Angeln insgesamt populärer macht) oder abzulehnen (weil er zu viele "Amateure" auf die Gewässer loslässt).Wer angeln will soll einen angelschein machen. Ich lehne die Reglung ,,Touristen-Angelschein''ab. Einem Angler ohne Angelschein fehlt einfach ein wenig Wissen. Außerdem hat er nicht zu befürchten bei nicht waidgerechtem Umgang mit der Kreatur den Angelschein entzogen zu bekommen. Es gibt zwar bestimmt Touristenangler mit Gewissen, meiner Meinung nach werden aber viele den Schein missbrauchen, vielleicht auch unabsichtlich, da sie nicht wissen was rechtswiedrig ist. Meine meinung:NEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Also mich persönlich würde ja mal interessieren was mit den Geldern geschehen ist die dadurch eingenommen wurden (Bestandspflege u.s.w.)
Ich sag immer wie soll man jemanden dazu bringen Begeisterung an unserem Hobby Nachzuempfinden wenn dieser nicht mal eine Angel in die Hand nehmen kann und einen Realen Fisch drillen kann ohne dazu voher einen Angelschein gemacht zu haben. Man sollte dieser Verodnung noch Klinken einbauen wie zum Beispiel Angeln ohne Schein auf Karte "JA" aber nur mit einer eintägigen Guidschulung in sachen Artgerechtem Angeln und Strenger Kontrollen. Das Schaft Arbeitsplätze! Und die Einnahmen aus dem Verkauf der Erlaubnisscheine kann man bestimmt Sinvoll zu Besatz und Hegge sowie anderen der Natur zu kommenden Projekte einsetzten. Z.B. gut geschulte Aufseher die ihren Job ernst nehmen!So jetzt bin ich erstmal durch damit.
Das war mein erster Forumbeitrag überhaupt und ich hoffe er regt ein wenig zum drübernachdenken an.
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Wenn urlauber ohne Angelschein angeln dürfen finde ich das ganz in Ordnung, da dies den Tourismus vorantreibt und sie es in ihren Ländern auch dürfen. Als deutscher finde ich jedoch, sollte man eine Qualifikation haben. Außerdem ist es in den meisten Bundesländern Gesetz, was ich im Übrigen begrüße.
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