Hallo und Guten Abend Allen,
meine frage an euch :
Ich bin im Besitz einer gültigen Fischer-Paßes lt. Polnischen Gesetz.
Kann ich mir diesen umschreiben in Deutschland ?
Wohnsitz und Staatsangehörigkeit "DEUTSCH"
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Konrad
Hallo und Guten Abend Allen,
meine frage an euch :
Ich bin im Besitz einer gültigen Fischer-Paßes lt. Polnischen Gesetz.
Kann ich mir diesen umschreiben in Deutschland ?
Wohnsitz und Staatsangehörigkeit "DEUTSCH"
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Konrad
Zitat von luxismusAlles anzeigenHallo und Guten Abend Allen,
meine frage an euch :
Ich bin im Besitz einer gültigen Fischer-Paßes lt. Polnischen Gesetz.
Kann ich mir diesen umschreiben in Deutschland ?
Wohnsitz und Staatsangehörigkeit "DEUTSCH"
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Konrad
nein, auch du musst du die fischerprüfung ablegen!
*sonnenkind
Ich dachte seit der Eu darf man sowas. Mit dem Auto gehts ja auch.
Zitat von loIch dachte seit der Eu darf man sowas. Mit dem Auto gehts ja auch.
erlegst du mit dem auto etwa waidgerecht passanten? die angelfischerei ist ein ernst zunehmendes hobby!
nochmal zur auffrischung:
fischereirecht ist ländersache und keine bundesangelegenheit!
einen "bundesfischereischein" gibt es nicht.
wer in deutschland fische angeln will, benötigt...
1. fischerprüfung
2. fischereischein
3. fischereierlaubnisschein
· ohne fischerprüfung kein fischereischein,
· ohne fischereischein kein fischereierlaubnisschein,
· ohne fischereierlaubnisschein kein ausüben der angelfischerei
noch was... unwissenheit schützt nicht vor strafe!
*sonnenkind
Das kommt darauf an !!!
Eine Prüfung muss nicht notwendig sein. Beispiel:
§ 31
Fischerprüfung, Fischereischein
(5) Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweisen.
Ansonsten würde ich bei der Gemeinde / Unteren Fischeibehörde genau nachfragen.
Gruß Tino
Zitat von FangNixAlles anzeigenDas kommt darauf an !!!
Eine Prüfung muss nicht notwendig sein. Beispiel:
§ 31
Fischerprüfung, Fischereischein
(5) Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweisen.
Ansonsten würde ich bei der Gemeinde / Unteren Fischeibehörde genau nachfragen.
Gruß Tino
...und für welches unserer zahlreichen Bundesländer???
Zitat5) Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind
nur wird das unseren petrijünger luxismus nicht weiterbringen! es dürfte schwierig für ihn werden, als deutscher mit wohnsitz in deutschland, der unteren fischereibehörde zu erklären, dass er nur 5jahre (in NRW übrigens 1 jahr) in deutschland leben will!
und selbst wenn... was ist nach den 1-5jahren?
same procedure as every year...???
*sonnenkind
@ Andal
In NRW !!! solltest noch wissen wo wir herkommen !!!
@ Sonnenkind
Deshalb auch :
ZitatDas kommt darauf an !!!
Eine Prüfung muss nicht notwendig sein!
Da ich die näheren Umstände der Person nicht kenne, und kein Rechtsverdreher bin, kann ich sowieso keine konkrete Aussage treffen.
Wie schon geschrieben. Ein Beispiel.
ZitatAnsonsten würde ich bei der Gemeinde / Unteren Fischeibehörde genau nachfragen.
Gruß Tino
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