Mitangeln von Kindern/Erwachsenen in MVP & Brandenburg ?

  • Ich brauch mal euer Wissen.


    Ich selbst hab ja die Jahresangelberechtigung für MVP & Brandenburg.


    Wenn ich


    a) meinen Sohn, der eine Sportfischereiprüfung und eine gültige Jahresfischereiabgabemarke aus Hamburg hat


    oder


    b) meinen Cousin; rest siehe a), allerdings ein Erwachsener;



    mit zum angeln nehmen möchte, natürlich unter Einhaltung der


    -Rutenanzahl
    -Fangbegrenzung
    -usw


    die für einen Einzelangler(mich) gilt,


    dürfen die genannten Personen (jeweils einzelnd) mitangeln?


    Hab mich zwar mal durch die Fischereigesetze gewühlt, allerdings keinen
    treffenden Passus gefunden.

  • Zitat

    Hab mich zwar mal durch die Fischereigesetze gewühlt, allerdings keinen
    treffenden Passus gefunden.




    ...............ich auch nicht.



    Andererseit aus einer gewissen (behördlichen)Logik heraus bedacht würde ich mal sagen..........nein ist nicht erlaubt!

    Diese Nachricht entspricht dem deutschen Forenreinheitsgebot von 2005, besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits und ist frei von jeglichen Editierungen!©

  • @ Patman


    Dein Sohn oder Cousin müßte sich dann hier Tasges / Wochenkarte holen.
    Nur mit gültiger Karte können sie hier Angeln.
    Tageskarten bei uns hier 7¤ .


    mfg Motzki

  • Ja klar, mit bestandener Fischereiprüfung, sind sie berechtigt, daß Angeln in ganz Europa auszuüben.
    Auch in Brandenburg oder MV!
    Allerdings müßten dann hier für die entsprechenden Gewässer, die entsprechenden Karten geholt werden ;)

  • Dat se selber mit eigener Karte angeln können is klar, es ging aber darum ob sie ohne eigene Karte mit dem Papa zusammen mit seinen Angeln angeln können.

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  • Die Frage bezog sich ebenfalls auf M/V und da sind nun wieder 3 Ruten erlaubt.............



    hamma nich scheene Gesetze....... :D

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  • Danke erstmal für eure zahlreichen Antworten.


    Was ich ausdrücken wollte ist:


    Ich hab eine Jahreskarte für die beiden Bundesländer.
    Ich selber darf mit z.B. 2 Angeln in Brandenburg angeln und
    z.B. 3 Karpfen pro Tag fangen.


    Wenn ich jetzt einen von beiden (Sohn oder Cousin) mitbringe und
    am Platz auch nur 2 angeln (1x ich, 1x ....) habe und auch nur Max. 3 Karpfen an den Tag fange, ist es ja sogesehen keine Überschreitung der zulässigen Rutenzahl und Fangbegrenzung.


    Ich frage deshalb;
    ich bin in mehreren Angelvereinen in Hamburg.
    In 2 ist es erlaubt(lt. Gewässerordnung), das Familienmitglieder und eigene Kinder, wenn sie die Sportfischereiprüfung haben;
    an Vereinsgewässern unter einhaltung der Rutenfahl und Fangbegrenzung mitangeln dürfen.


    Es werden hierdurch ja effektiv nicht mehr Fische gefangen, als wenn ich allein los bin.

  • Zitat von Carp Gear

    Hier muss jeder seine eigene Angelkarte haben!
    Warum bist du in mehreren Vereinen Patman????
    KOstet doch alles Geld!!!!! :?


    Is ne lange Geschichte; ich machs mal kurz


    -------
    Bei mir in der Gegend gibt es ein paar schöne Gewässer;
    leider alle verpachtet auf insgesamt 3 Vereine.
    Verein Nr. 1-3
    -------
    Hab mit Familie einen Campingplatz in S/H, wo ich Jugendwart bin
    Verein Nr. 4
    -----------
    Neben dem Campingplatz liegt ein richtig gutes Gewässer.
    Jahreskarte für Gastangler= 70¤ Jahr; Mitgliedschaft im Verein 40¤
    Verein Nr.5
    ------------
    Ich bin beruflich häufig in MVP und Brandenburg;meist bin ich 1 Woche unterwegs
    Und da es da reichlich Gewässer gibt...
    Verein Nr. 6


    Ich weiß, das grenzt oder überschreitet den Wahnsinn :oops:


    Aber ich bin halt jemand, der es liebt, neue Gewässer zu erforschen.
    Meine beiden Kinder sind auch aktive Mitglieder in den meisten Vereinen
    und ich hör jetzt lieber auf zu schreiben, bevor ich alles mal zusammen rechne.......... :lol:

  • Hallo Motzki.
    Indirekt bin ich es ja.
    Der Verein Nr. 6 ist zwar in Hamburg ansässig, ist aber Mitglied im VDSF MvP.Dadurch bekomme ich ja für 39¤ die LVB-Karte für Meck/Pom.
    Durch den Koopperationsvertrag mit dem DAV-Landesverbad Brandenburg
    kann ich für zusätzliche 10¤ die LVB-Karte Brandenburg bekommen
    (hab ich logischer Weise auch gemacht).


    Und es steht wieder mal die Erkenntnis (wie ich auch schon in einem
    anderen Thread gepostet habe)


    Diese Beispiel ist mustergültig.


    So irre viele Gewässer für so wenig Geld.
    Aber mittlerweile lernen wir Hamburger ja auch von euch.
    Es gibt zum Teil schon Gastkarten für Thüringer Gewässer.
    (ist zwar etwas weiter als 20 KM von HH entfernt, aber ein Anfang)

  • Trägt jetzt eigentlich nicht viel zum Thema bei, aber ...


    patman ... Man das ist ja ausreichend für ne Deutschlandkarte...
    (V1+V3)V4(V2+V4(V6/V7) == ... viel Angeln :D :D :D cool ...


    Ich weiß es ist jetzt schwierig bei den vielen Vereinen, aber gibt`s da nicht nen Gewässerwart in MVP der dazu befragt werden kann?

  • Nicht direkt, aus dem Gesetzes-Passus wird man auch nicht so richtig schlau.
    Aber da es hier Leute gibt, die eigentlich für die Bereiche MVP/BRB
    eine ganze Menge wissen(z.B. Wolfgang, WM66, Spaik, Motzki, Frank P.)
    habe ich gepostet; hat ja auch was gebracht.


    Und ja, das ist schon eine gei.. Sache, wenn man so viele Gewässer zur
    Verfügung hat
    und......
    Ich werde wohl meine beiden Nachwuchsangler auch in den MVP/BRB
    Verein bringen.....(jugendliche kosten ja zum Glück nicht soviel)


    Auf alle Fälle noch mal vielen Dank an alle Rückposter.

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