Ich brauch mal euer Wissen.
Ich selbst hab ja die Jahresangelberechtigung für MVP & Brandenburg.
Wenn ich
a) meinen Sohn, der eine Sportfischereiprüfung und eine gültige Jahresfischereiabgabemarke aus Hamburg hat
oder
b) meinen Cousin; rest siehe a), allerdings ein Erwachsener;
mit zum angeln nehmen möchte, natürlich unter Einhaltung der
-Rutenanzahl
-Fangbegrenzung
-usw
die für einen Einzelangler(mich) gilt,
dürfen die genannten Personen (jeweils einzelnd) mitangeln?
Hab mich zwar mal durch die Fischereigesetze gewühlt, allerdings keinen
treffenden Passus gefunden.