Entnehmen, nicht entnehmen...

  • Zitat

    Erst wenn C&R legal ist, oder eben eine ähnliche Klausel aufgenommen wird, kann jeder mit reinem Gewissen seinen gefangenen Fisch zurücksetzen. Sei es nur aus Gründen der Hege.


    Wieso "nur"?


    Aus hegerisch darstellbaren Gründen dürfen bereits jetzt - zumindest nach §9 Abs. 9 AVFiG (Bayern) - maßig gefangene Fische ganz legal zurückgesetzt werden:


    Zitat

    Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Hegeziel (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 des Fischereigesetzes für Bayern) und dem Tierschutzrecht ausgesetzt werden.


    Allerdings darf die gefangene Fischart nicht gezielt beangelt worden sein (siehe §1 Tierschutzgesetz - es muss sich um einen Beifang handeln).
    Aber dass ein maßig gefangener Fisch auf jeden Fall getötet werden muss, steht nirgendwo im Gesetz.

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