Weil es in den Kommentaren zu den Leserbildern grad wieder mal ums Entnehmen von Fischen geht, dachte ich mir, da könnte man doch ein paar grundsätzliche Gedanken dazu fassen. Gerade auch im Hinblick auf die dabei gerne zitierte Waidgerechtigkeit!
Immer wieder wird in Bezug auf das zu erwartende Verhalten des Anglers auf die sog. Waidgerechtigkeit verwiesen. Was aber bedeutet dieser Begriff letztendlich, wie wirkt er sich weiterführend auf das Angeln aus?
Hier denke ich, sind grundlegende Dinge, wie angepasste Gerätschaften, oder die sorgsame, respektvolle Behandlung der zu fangenden und gefangenen Fische nicht mit so einem großen Klärungsbedarf behaftet, da sich das alleine schon aus dem gesunden Menschenverstand heraus erklären sollte. Den setze ich der Einfachheit halber bei einem ernsthaften und gewissenhaften Angler als gegeben voraus!
Daher möchte ich in dem Moment ansetzen, wo der Fisch gelandet ist und sein weiteres Schicksal in der Hand des Anglers ruht.
Im Wort (Waid)Gerechtigkeit steckt auch der Ausdruck richten im Sinne von ein Urteil fällen.
Lässt man das in den Begriff Waidgerechtigkeit einfließen, dann muss man zwangsläufig zum Schluß kommen, dass die beste Lösung nicht in den Extremen zu finden ist. Kein gewissenhafter Richter bringt alle Beklagten ausschließlich auf den Richtblock, oder spricht sie ausnahmslos frei!
Also handelt auch der kompromisslose Abschläger ebenso unge-recht(!), wie der ultimative C&Rler, wenn es im Sinne einer waidgerechten Handlungsweise zu geschehen hat. Selbst die gewissenhafteste Hege beinhaltet auch die, zum Wohle des Bestandes, selektierende Entnahme. Trotz aller kulturellen Entwicklung des Menschen ist Angeln immer noch eine sehr archaische Angelegenheit, bei der jeder Angler auch ausnahmslos die willentliche Tötung der Beute zu akzeptieren hat. Eventuelle Kindchen-Schemen in Bezug auf die bevorzugte Fischart sind hier prinzipiell fehl am Platze!
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es hier nicht nur um die zu diesem Thema gerne zitierten Karpfen geht, sondern um alle Arten von Fischen!
Das allerdings verlangt dem Angler ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht ab, da bekanntermaßen kein Gewässer dem anderen gleicht.
Eine allumfassende und schlußendlich funktionierende gesetzliche Regelung dazu kann es also nicht geben. Sich hierüber die Köpfe heißzureden ist müßig. Es wäre wesentlich sinnvoller, diese Energien in eine Aufklärung der Anglerschaft münden zu lassen. Wobei man allerdings bedenken sollte, dass parolenhaftes Schwadronieren sicher kein geeignetes Mittel zum Zweck ist.
Abschließend komme ich für mich also zu dem Schluß, dass ein waidgerecht handelnder Angler zweierlei Dinge nicht tut.
Erstens ist er nicht darauf aus, ein Maximum an Beute zu machen und nur um der Entnahme Willen entnimmt. Er erkennt ohne amtliche Verordnungen im Nacken, wann es genug ist und das auch dann, wenn er nur eine kurze Zeit am Gewässer verbracht hat.
Zweitens erkennt er den Umstand an, dass ein Fisch, als lebendiges Wesen, kein Spielzeug, oder Mittel zum Zwecke der Selbstdarstellung ist. Auch dem passionierten Freizeitangler ist also klar, dass der Tod Bestandteil seiner Handlungen ist, es bisweilen sein muss!
Jede Sache hat bekanntlich mindestens zwei Seiten, die man kennen und darüber nachdenken sollte!