Entnehmen, nicht entnehmen...

  • Weil es in den Kommentaren zu den Leserbildern grad wieder mal ums Entnehmen von Fischen geht, dachte ich mir, da könnte man doch ein paar grundsätzliche Gedanken dazu fassen. Gerade auch im Hinblick auf die dabei gerne zitierte Waidgerechtigkeit!


    Immer wieder wird in Bezug auf das zu erwartende Verhalten des Anglers auf die sog. Waidgerechtigkeit verwiesen. Was aber bedeutet dieser Begriff letztendlich, wie wirkt er sich weiterführend auf das Angeln aus?


    Hier denke ich, sind grundlegende Dinge, wie angepasste Gerätschaften, oder die sorgsame, respektvolle Behandlung der zu fangenden und gefangenen Fische nicht mit so einem großen Klärungsbedarf behaftet, da sich das alleine schon aus dem gesunden Menschenverstand heraus erklären sollte. Den setze ich der Einfachheit halber bei einem ernsthaften und gewissenhaften Angler als gegeben voraus!


    Daher möchte ich in dem Moment ansetzen, wo der Fisch gelandet ist und sein weiteres Schicksal in der Hand des Anglers ruht.


    Im Wort (Waid)Gerechtigkeit steckt auch der Ausdruck richten im Sinne von ein Urteil fällen.


    Lässt man das in den Begriff Waidgerechtigkeit einfließen, dann muss man zwangsläufig zum Schluß kommen, dass die beste Lösung nicht in den Extremen zu finden ist. Kein gewissenhafter Richter bringt alle Beklagten ausschließlich auf den Richtblock, oder spricht sie ausnahmslos frei!


    Also handelt auch der kompromisslose Abschläger ebenso unge-recht(!), wie der ultimative C&Rler, wenn es im Sinne einer waidgerechten Handlungsweise zu geschehen hat. Selbst die gewissenhafteste Hege beinhaltet auch die, zum Wohle des Bestandes, selektierende Entnahme. Trotz aller kulturellen Entwicklung des Menschen ist Angeln immer noch eine sehr archaische Angelegenheit, bei der jeder Angler auch ausnahmslos die willentliche Tötung der Beute zu akzeptieren hat. Eventuelle Kindchen-Schemen in Bezug auf die bevorzugte Fischart sind hier prinzipiell fehl am Platze!


    Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es hier nicht nur um die zu diesem Thema gerne zitierten Karpfen geht, sondern um alle Arten von Fischen!


    Das allerdings verlangt dem Angler ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht ab, da bekanntermaßen kein Gewässer dem anderen gleicht.


    Eine allumfassende und schlußendlich funktionierende gesetzliche Regelung dazu kann es also nicht geben. Sich hierüber die Köpfe heißzureden ist müßig. Es wäre wesentlich sinnvoller, diese Energien in eine Aufklärung der Anglerschaft münden zu lassen. Wobei man allerdings bedenken sollte, dass parolenhaftes Schwadronieren sicher kein geeignetes Mittel zum Zweck ist.


    Abschließend komme ich für mich also zu dem Schluß, dass ein waidgerecht handelnder Angler zweierlei Dinge nicht tut.


    Erstens ist er nicht darauf aus, ein Maximum an Beute zu machen und nur um der Entnahme Willen entnimmt. Er erkennt ohne amtliche Verordnungen im Nacken, wann es genug ist und das auch dann, wenn er nur eine kurze Zeit am Gewässer verbracht hat.


    Zweitens erkennt er den Umstand an, dass ein Fisch, als lebendiges Wesen, kein Spielzeug, oder Mittel zum Zwecke der Selbstdarstellung ist. Auch dem passionierten Freizeitangler ist also klar, dass der Tod Bestandteil seiner Handlungen ist, es bisweilen sein muss!


    Jede Sache hat bekanntlich mindestens zwei Seiten, die man kennen und darüber nachdenken sollte!

  • Ich kann mich den beiden Folgerungen nur anschließen, wichtig ist aber auch, was vorher steht:


    Zitat


    Das allerdings verlangt dem Angler ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsicht ab, da bekanntermaßen kein Gewässer dem anderen gleicht


    Waidgerechtigkeit ist für mich auch immer hegerisch "gutes" Angeln, d.h. Rücksichtnahme auf Bestände wie auch nötige Regulation. Das hat dan aber zur Folge, dass man auch mal drüber nachdenken sollte was die jeweilige Entscheidung für Entnahme oder Zurücksetzen für das jeweilige Ökosystem bedeutet.


    Daran schließt sich dann die Frage an, ob man auf eine Spezies angeln darf, wenn man zur Entscheidung gekommen ist, dass eine Entnahme am jeweiligen Gewässer nicht gut ist. Auch hier gilt es zu differenzieren, für mich gibt es da keine prinzipielle Antwort. Es gibt Gewässer in denen ich auch manche Spezies angle in der Ansicht zu releasen, es gibt welche da würde ich es nicht tun.
    Mögliche Auswege stellen meiner Ansicht nach die mancherorts mit Entnahmemaßen (also zB. Hecht von 60 bis 75 cm dürfen entnommen werden) dar, die sofern sie eine wissenschaftliche Fundierung haben dem verantwortungsbewussten Angler gute Entscheidungskriterien an die Hand geben können.


    Leider ist es häufiger so, dass bestimmte Fanginteressen, Vereinshuberei oder Kleinstaaterei in Deutschland zu teilweise kuriosen Bestimmungen führen, die einen verantwortungsbewußten Angler zwingen diese zu ignorieren und sich auf die eigene Abwägung zu verlassen.

  • Eigentlich muss den Ausführungen Andals nichts hinzugefügt werden.
    Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass diese Position in diesem Forum so klar und deutlich auf den Punkt gebracht wurde.


    Wünschenswert wäre allerdings, dass sie "durchsickert" ins Bewusstsein.
    Will heißen, dass bei veröffentlichten Fangmeldungen ein Nachhaken unterbleibt, dass dann eine erneute Grundsatzdiskussion auslöst.
    Unterstellen wir einander doch einfach ein waches Gewissen, dass vor Ort und Stelle jeweils zur angemessenen Entscheidung führt.

  • Das wäre echt mal ein Text, den man im Blinker veröffentlichen könnte..


    Ob als Leserbrief oder als "Meinung" (Kurzer Artikel i.d.R nach den Leserbriefen)...

  • Also in dem beitrag ist wirklich alles drin und jeder aspekt berücksichtigt...sollte in einer eurer nächsten ausgaben abgedruckt werden finde ich...auch wenn es dann noch immer nicht alle verstehn werden und anderer meinung sein werden...in jede richtung der angesprochenen extreme


    Aber für den Beitrag: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

    Liebt die Natur und sie wird euch lieben...


    Kräftiges Petri Heil an alle


    wer sich übers icq meldet bitte eine anmerkung in richtung blinker-forum sons kommt ihr versehentlich auf die ignore list ;)

  • Ich kann mich den Ausführungen von andal nur anschließen.


    Allerdings sollte die angesprochene Verantwortung der Angler auch per Gesetz gestützt werden. Nur da haperts eben hier bei uns in Deutschland.


    Erst wenn C&R legal ist, oder eben eine ähnliche Klausel aufgenommen wird, kann jeder mit reinem Gewissen seinen gefangenen Fisch zurücksetzen. Sei es nur aus Gründen der Hege.


    Ich mache zum Beispiel beim vereinsinternen Königsfischen nicht mehr mit, weil alle gefangenen Fische getötet werden müssen. Was für ein Schmarrn!
    Was tun, wenn dann ausgerechnet der 30 Pfünder Karpfen beißt? Schnur abschneiden geht ja auch nicht... ;)

  • Zum Thema C&R, Neid und Denunziation werde ich demnächst eine Bericht auf meiner Hompage veröffentlichen. Was sich da ein deutscher Angler und selbsternannter Händler erlaubt hat, schlägt jedem ernsthaften Angler mitten ins Gesicht.


    Paralell zu diesem Bericht werden auch noch andere entsprechende Veröffentlichungen im Netz erscheinen. Also bitte etwas Geduld, ich infomiere Euch zeitgerecht!

  • Zitat von andal

    Was sich da ein deutscher Angler und selbsternannter Händler erlaubt hat, schlägt jedem ernsthaften Angler mitten ins Gesicht.


    Kannst du mir das genauer erklären? per PN oder Messenger..

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!