rechtens oder nicht???

  • @ Kuhno



    Da bin ich mir sicher. Auch wenn Du diesen Fisch als Köfi benutzt, und dann an deiner Montage ausbringst, hast Du diesen Fisch in demm Gewässer eingebracht,( Beamtendeutsch, untere Fischereibehörde).
    Es kann sein das der Fisch Krankheitserreger hat, und somit ein Fischsterben in diesem Gewässer hervorrufen kann.
    Wie gesagt, das sind Antworten aus oben genannter Behörde, die haben ihre Vorschriften und Gesetze. Aber ob mann sich daran hält ist andere Sache.
    Mir wurde auch noch anderes in Beamtensprache erzählt, aber das erspare ich Dir.

  • für mein Verständnis ist die Benutzung nicht rechtens.
    Wie soll man denn nachweisen, daß der Fisch gekauft ist?
    (Mal von dem Einbringverbot gewässerfremder Fische mal
    abgesehen)


    Dabei ist die Lösung doch ganz einfach: Fang dir ein
    15cm Rotauge und fische lediglich mit den Schwanzteil.
    Oder fische gleich mit ner Laube oder so...


    Ich kenne einen ähnlichen Fall:


    In Bayern hat die Barbe ein gesetzl. Schonmaß von 40 cm. Als nun
    kürzlich ein Gewässer wegen Sanierungsarbeiten abgefischt wurde,
    haben sich manche Angler junge Barben von ca. 15-20cm zum Hecht-
    fischen mitgenommen.
    Als ich sie darauf hinwies, daß dies gegen das Gesetz verstößt und
    ggf. bei strengen Aufsehern weitere Folgen haben könnte, erntete
    ich nur Kopfschütteln und gemaule.
    Die Fische hätten, nach meiner Meinung, umgesetzt werden müssen.
    Man hätte ja noch die Döbel und Rotaugen mitnehmen können...


    Was meint ihr dazu?

  • SpeicherseeFuzzi:


    Zitat:


    Dabei ist die Lösung doch ganz einfach: Fang dir ein
    15cm Rotauge und fische lediglich mit den Schwanzteil.
    Oder fische gleich mit ner Laube oder so...
    -------------------------------------------------------------------------------------
    Eine bedenkliche Antwort finde ich. Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch. Wenn das Schonmaß für Rotfedern bei 15 cm liegt, warum sollte man dann eine 15 cm lange Rotfeder entnehmen, um mit dem Schwanzteil zu fischen ? Das klingt für mich so, als ob ein Schonmaß umgangen werden soll.
    Das wäre ja ein prima Vorschlag !


    Aber ich habe da sicherlich irgendetwas missverstanden, oder ?


    :?: :?: :?:

  • Also mir persönlich wären Köfis unter 15 cm schon fast zu klein zum Zanderfischen.
    Ich würde jedenfalls keine Experimente mit gesperrten Köfis machen.
    Und wenn Du unbedingt Köfis mit weniger als 15 cm fischen willst, Mensch was haste da ne Auswahl.


    Rotaugen, Schneider, Ukelei, Gründling (sofern erlaubt) usw. usw.

  • @ motzki


    ein glück, dass ich das noch nicht gemacht habe. :roll:


    @ zs


    ich werde darauf zurückgreifen (gründling usw.)


    aber wie gesagt, es ging ums prinzip.

    Ein Diplomat ist ein wohlerzogener Mann, der gelernt hat, in mehreren Weltsprachen zu schweigen.


    ciao und danke

  • Also sofern das mitbringen von köfis an das gewässer erlaubt ist...warum sollte es unrechtens sein? Also normal sollte es kein problem darstellen

    Liebt die Natur und sie wird euch lieben...


    Kräftiges Petri Heil an alle


    wer sich übers icq meldet bitte eine anmerkung in richtung blinker-forum sons kommt ihr versehentlich auf die ignore list ;)


  • Ja, du hast da was missverstanden:


    Ein Schonmaß wird eingeführt, damit keine zu jungen Fische entnommen
    werden. Sie sollen die Gelegenheit zur Fortflanzung haben.
    Liegt ein Schonmaß von 15cm vor, so ist ein 15cm Fisch entnehmbar.
    OK soweit?
    So ein Rotauge mag aber (für manche) etwas zu groß zum Zanderfischen zu sein. Also benutzt man nur einen Fetzen bzw. Teil davon.
    So ist - denke ich - allen geholfen.


    Anders wäre es, wenn die Benutzung von Köderfischen die kleiner als
    15cm sind, nicht gestattet wären. Aber davon war nicht die Rede.

  • Die Gewässerordnung in BRB schreibt dazu folgendes:
    Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden.
    Dies gilt nicht für Tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische( § 6 Abs. 2 BbgFischO ).

  • So manch ein Gesetzestext ist so voll wiederspruch das einem die Haare zu Berge stehen, allein wenn mann sie schon liest.


    Ein weiteres zitat aus Brandenburger Gewässerordnung:


    " Der Inhaber einer Angelberechtigung ist befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Angelfischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegen stehen.


    somit darf mann in BRB auch an oder vor wehren Fischen.


    Oftmals sind aber die Schilder durch Kaoten entfernt oder stark beschädigt worden.

  • Zitat von $hadow

    Darf man überhaupt "fremde" Fische in ein Gewässer als Köfi setzen?


    MfG
    $hadow


    Antwort NEIN wegen der Krankheiten mfg Ingo :roll: :roll:

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