In meiner Erlaubniskarte steht (wie ich es auch in der Prüfung gelernt habe) Fischen von 1 stunde vor sonnenauf- bzw nach Untergang erlaubt und oder von 06:00- 01:00 Uhr, aber ich lese so oft von Fängen um 03:00 05:00 und so.
Nun meine Frage: Ist das bei euch anders, oder angelt ihr sozusagen unerlaubt die ganze Nacht durch???
Nachtangeln
-
-
Hallo
kann es sein, das du in Oberbayern wohnst? (So wie ich)
Dort gibt es nämlich noch dieses Nachtangelverbot.Falls nicht, dann kann diese Regelung natürlich auch von dem betreffenden Verein stammen.
-
Das ist schon richtig. Man kann aber z.B. auch bei uns in Bayern noch 4 Euro draufzahlen und dann darf man die ganze Nacht biss Sonnenaufgang angeln.
-
-
Wir ham keine Beschränkung, und das ist auch gut so!
-
Unerlaubt fischen ?
Wer würde denn sowas machen ?Bei uns in Hessen gibt es solche Regeln "gott sei dank" nicht.
Wenn dann nur Regelungen die von den Vereinen so getroffen werden.
Gastangler haben meistens solche Verbote. -
Bei uns im AVK isses auch net erlaubt, aber welcher Kontrolleur kommt schon um 2, 3, 4, 5.. uhr???
Außerdem wird es wahrscheinlich bald abgeschafft! *hoff* -
-
Nun ja, im gesamten Freistaat Bayern galt bis 31.12.2004 noch die alte AVFiG, nach der das nachtangeln verboten war. Es durfte nur von 1 Stunde vor Sinnanaufgang bis 1 1/2 Stunden nach Sonnenuntergang geangelt werden.
Dem hatten zahlreiche Vereine durch das Erwirken von Bezirksverordnungen entgegengewirkt. Im Regierungsbezirk Oberbayern kam es daher schon vor Jahren zu einer solchen Bezirksbverordnung, die das Angeln auf Aal, Zander und Waller bis 1.00h MESZ erlaubte.
Nun wurde damals die Gültigkeit dieser Bezirksverordnung bis zum 31.12.2005 festgelegt.
Trotz bayernweiter genereller Aufhebung des Nachtangelverbots gilt sie also für die gegenwärtige Saison noch. Derzeit herrscht wohl noch ein großes Tauziehen im Regierungsbezirk, ob sie erneuert werden oder einfach auslaufen soll.Man darf auf die Saison 2006 also gespannt sein.
-
Es muss heißen "bis 31.12.2005 festgelegt."
Edit, ich vermisse dich.Es bleibt schwer zu hoffen, dass sich auch der Regierungsbezirk Oberbayern ab 1.1.2006 auf die neue, seit 1.1.2005 gültige AVFiG einlässt und keine Zeitbeschränkungen für die Angelfischerei mehr erlässt.
Allerdings bleibt den einzelnen Vereinen immer noch die Möglichkeit erhalten, für ihre Gewässer Fangzeitbeschränkungen zu erstellen. -
In Brandenburg und MeckPOm ist das Nachtangeln erlaubt!
Und ich muss sagen ein Glück! -
-
bei mir im verein (in BaWü) gibts die regel auch aber man darf auf aal die ganze nacht angeln
-
Zitat von B@rle
Bei uns im AVK isses auch net erlaubt, aber welcher Kontrolleur kommt schon um 2, 3, 4, 5.. uhr???
Außerdem wird es wahrscheinlich bald abgeschafft! *hoff*Zum Glück kommt da keiner, +puhhh durchschnauf+
aber mich stört das Verbot recht wenig, weil ich es für unsinnig empfinde... ich stör ja niemanden nachts!!! -
-
-
Und wenn zufällig ein anderer Fisch beist müsste man ihn zurücksetzen... rein vom Gesetz her, voll der Quark!
-
-
Ja ist hier anders, ich kann jeden Tag 24 Stunden lang angeln!! :p :p :p
Also auch Nachts -
-
Zitat von Spaik
ich kann jeden Tag 24 Stunden lang angeln!! :p :p :p
Also auch NachtsIch auch.
-
@Bruce,B@rle: Das hat was mit unserem Ehren-Präsident zu tun, hab ich mir sagen lassen, offenbar wegen der Kontrollierbarkeit. Da frage ich mich, welchen Svhwarzangler interessiert denn ein Nachtangelverbot und die Wasserschutz ist doch rund um die Uhr unterwegs, das kann keiner vom Verein nachvollziehen. Das ist auch ziemlich nervig, da fängt dann gerade an der Zander an zu beißen und da musst du auch schon wieder das angeln auf ihn einstellen, weil du sonst mächtigen ärger bekommst.
Das ist ja das noch viel schlimmere, man darf bis 0Uhr nach Einführung der Sommerzeit bis 1Uhr fischen, aber NUR auf Aal und Wels alles andere ist nach 1 Stunde nach Sonnenuntergang zurückzusetzen. Es gibt nämlich einen Kontrolleur der dir sogar den Erlaubnisschein wegnimmt wenn du über 1 Stunde nach Sonnenuntergang mit Wobblern bis 15cm fischt, mit dem Argument das das kein Wels nimmt., wobei es sich dabei sicherlich um einen weiteren Kontrolleur handelt der gerne einfach nur was sagen möchte und immer krampfhaft nach Verstößen sucht und welche findet wo eigentlich keine sind.
Das witzige ist ja noch, das die Angler auf der anderen Seite des Rheins also die Pfälzer rund um die Uhr angeln dürfen -
Das Nachtangelverbot ist für mich pers. nicht nachvollziehbar.
Ich kenne keinen Grund der für dieses Verbot stehen könnte.Zudem besteht die Möglichkeit, über Schonmaße und Schonfristen, die Fische zu schützen die es benötigen zu dem Zeitraum.
Mit einem Nachtangelverbot unterstelle ich indirekt dem Angler mangelnde Kompetenz und Verantwortungsbewußtsein.
@ Spaik
Der Willi wünscht sich wohl eher ein NacktangelverbotGruß Tino
-
-
Vieleicht sollten die Leute die über soetwas entscheiden mal bei den Anglern nach fragen!
Aber diese HORNALT!!! ( sabber runterlauf lassenden )
Leute sind wohl noch auf dem stand von 1912. -
Von offiziellen bayerischen und baden-würtembergischen Stellen wird aber immer noch das Argument genannt, dass ein Verbot des Nachtangelns die Zahl der Schwarzfischer geringer halten würde.
Hirnlos ist da gar kein Ausdruck mehr. Hier ruht ein massiver Knochen auf den Schultern, wo beim normalen Menschen der Kopf sitzt!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!