Sportfischerprüfung - Aber trotzdem keinen Plan vom Angeln

  • Zitat von Laserbeak

    @Motzki:
    Mal abgesehen davon, dass die Entschärfung sinnvoll ist (500Kg muss man mal detonieren sehen, um zu wissen was das heisst....) ist die Verwendung der Gelder aus dem Verein in dieser Sache eine Sauerei. Eigentlich ist in dieser Angelegenheit die Gemeinde / Kommune in der Pflicht !!!!!
    Keine Chance da das Geld wiederzubekommen ??


    Nee das geld is weg und bleibt weg.
    Aber hier liegt soviel an alter Munition rum das mann Berlin einebnen könnte.
    Die andere seite ist nur das wir dann in 2 oder 3 Jahren über den Teich laufen können.

  • Zitat von Taxler


    Also wird meist genommen was man freiwillig oder unter sanftem Zwang dazu bewegen kann.


    Gruß,
    Peter


    Und gerade das finde ich zum Kotzen! Entweder ich mach es mit Leib und Seele oder ich lass die Finger davon. :evil:
    Wer will mich denn zwingen??

  • Zitat

    Aber so wie es Schröderin schon geschrieben hat, läuft es in Hessen ab.


    Ja, Volker. Bei uns im Freistaat kriegen das dann die Aschaffenburger auch zu spüren.
    Vorbereitungslehrgänge im benachbarten Hessen berechtigen nicht zur Teilnahme an der Bayerischen Fischerprüfung. Begründung: es fehlen dort die Praxiseinheiten in der Fangversorgung und in der Gerätekunde.
    Allerdings könnte Kirsten, falls sie mal nach Bayern ziehen sollte, nach ihrer nun bestandenen Fischerprüfung ihren Fischereischein ohne weitere Auflagen in einen bayerischen umwandeln lassen.


  • Sicherlich hast Du da auch recht.
    Aber es gibt auch andere Fälle.
    Ein seltenes Mitglied des Forums und ich haben vor 20 Jahren mal einem Jugendlichen als "Tutor- Mentor-Aufsicht" betreut. (Er war als notorischer Schwarzangler aufgefallen :lol: , durfte aber trotzdem in unseren Verein und ist danach nie wieder aufgefallen :D .


    Der Jugendliche war unter 14 Jahre alt und durfte in unserem Verein nur unter der Aufsicht "Erwachsener", sprich älter als 18 Jahre angeln.
    Für alle zur Kenntnis: Erwachsen will ich gar nicht werden :lol: .


    Daraus ist eine Freundschaft entstanden, die mehr als 20 Jahre und mehr als 11000 km hält. Klar man sieht sich nicht jedes Wochenende :lol: Aber man sieht sich.


    Und so gibt es bestimmt noch viel mehr Fälle.


    Doch wie so oft im Leben, das Negative bleibt hängen. Leider.

    Gruß Donnerkatze

  • Ich komme aus BaWü und ich kann mich über meinen Lehrgang nicht beschweren. Sowohl Theorie als auch Praxis wurden uns sehr gut nahegebracht. Man zeigt uns diverse Knoten, gab uns verschieden Ruten, Rollen und Gewichte um damit das werfen zu üben und erklärte uns auch wie man sein Gerät zusammenstellen sollte.


    An einem freiwilligen Sonntag konnte man auch zum fischen fahren, dort wurde jedem der zu den verschiedenen Angelarten oder zu einzelnen Montagen fragen hatten alles wunderbar erklärt. Jeder bekamm auch eine schon tote Forelle an der man das waidgerechte töten, das anschließliche ausnehmen und das filitieren üben konnte. Anschließend wurden die Filitierten Forellen und auch die gefangenen Fische zubereitet und gemeinsam gegessen.


    Auch wenn ich schon davor ab und zu mit meinem Opa zum Angeln gefahren bin, konnte ich doch noch einiges durch den Lehrgang lernen.

  • Zitat von reverend

    Ja, Volker. Bei uns im Freistaat kriegen das dann die Aschaffenburger auch zu spüren.
    Vorbereitungslehrgänge im benachbarten Hessen berechtigen nicht zur Teilnahme an der Bayerischen Fischerprüfung. Begründung: es fehlen dort die Praxiseinheiten in der Fangversorgung und in der Gerätekunde.
    Allerdings könnte Kirsten, falls sie mal nach Bayern ziehen sollte, nach ihrer nun bestandenen Fischerprüfung ihren Fischereischein ohne weitere Auflagen in einen bayerischen umwandeln lassen.


    Gerhard nur mal so am Rande...es ist nicht alles Gold in Bayern.
    Da wurden auch schon andere Angler aus DEUTSCHEN Gefilden wieder nach Hause geschickt.
    Die haben nur den Brandenburger Fischereischein (mit Prüfnung und allem drum und dran) vorgezeigt.
    Das alles geschah in einem kleinen Dorf an der Donau.
    Mein Berliner Schein wurde dagegen sehr kritisch begutachtet, dann aber doch für machbar erklärt :badgrin:
    Mann war mir das peinlich, als die anderen Angler mit den langen Gesichtern abzogen :oops: :evil:
    Draussen sprach ich sie dann an...und bekam zu hören:" Wurde nicht anerkannt, weil in Brandenburg !!!alle!!!?? Fischereischeine gekauft worden sind!"
    Was für ein grober Unfug!!!

  • Meine Prüfung ist schon verdammt lange her.Ich hatte Sie auch nur gemacht das Sie damals noch in Berlin nicht pflich war aufgrund dessen weil Sie 30DM gerade mal gekostet hatte.
    Ich kann mich auch erinnern das die ganze Prüfung inclusive Untericht Samstag und Sonntag statt fand was will man dort jemanden bei bringen.Und auch ohne Praxis nur Theorie,das dort denn jemand ohne Vorkentnisse garnichts schnallt der noch nie geangelt hatte liegt auf der Hand.
    Was mich erschreckt hatte war unter anderem das es A ne Massenabfertigung war und von lehren war nicht die Rede und zum zweiten als ich einige Jahre später nochmals nachfragte und man mir sagt das die Gebühren für ein Kurs sich auf über 200DM belaufen , war ich schon froh den Lehrgang für 30DM gemacht zu haben.Übrigens war es eine Aktion über den DAV.

  • Das grundsätzliche Problem liegt doch wieder einmal in der fischereirechtlichen Kleinstaaterei. Jedes Bundesland, in manchen Fällen sind es ja bessere Landkreise, betrachtet man die Fläche, kocht seine eigene trübe Suppe.


    Was ich mir wünschen würde, wäre endlich ein bundeseinheitliches Fischereirecht und damit dann auch eine praxisbezogene Ausbildung.


    Denkbar wäre folgende Lösung:


    Vier komplette Samstage an einem Gewässer. Theorie und Praxis zu gleichen Teilen. Nur mit praktischer Ausbildung ist es leider auch nicht getan, denn ein bisschen Recht und Bestimmungen müssen eben auch sein, will man die Neulinge nicht vollends auflaufen lassen.
    Zum Abschluß eine Prüfung, bei der der Prüfer, so wie beim Führerschein auch, nach dem Bestehen sofort den Schein aushändigt.


    Durchführbar ist das über die örtlichen Vereine, die ganz nach Bedarf und Zulauf die Termine selbst festlegen können. Die Gebühren müssten aber einheitlich sein.


    Damit, so meine ich, könnte man auch in Zukunft gut leben und hätte den Anfängern wenigstens die Basics näher gebracht. Von der Utopie, das sich die Prüfungspflicht in Deutschland einmal überleben wird, können wir uns getrost verabschieden. Da wird eher noch der Islam die Staatsreligion in den U.S.A., bevor unsere Bürokraten über diesen Schatten springen werden!

  • ich muss noch dazu sagen mein onkel hat mich schon mit 5 jahren jeden 2 samstag im monat mit nach holland genommen zum angeln.
    er wollte nicht unbedingt was fangen wie er sagte er wollte mir und meinen Bruder einfach das angeln bei bringen.
    ich kann mich zwar nicht mehr so richtig an alles errinnern ich weiß nur das meine eltern zwischen durch immer vorbei gekommen sind und nur mal geschaut haben wie es läuft.
    wir saßen oft von morgens 9 uhr bis abends 18uhr am wasser.
    er hat mir alles grundwissen beigebracht was ich so wissen muss und dies ist bis jetzt alles in meinen kopf geblieben.
    nun bin ich an der reihe mein cousin nehme ich auch schon öfters mit zum angeln und muss sagen macht mir erlich spaß ihm zu zu schauen was er für fortschritte macht.seine ersten kapitalen fische hat er auch schon gefangen.70cm karpfen 2 stück,1 hecht von 85cm, sonst rotaugen und das andere weißfisch zeugs und es macht ihm riesig spaß.

  • Andal schreibt:


    Zitat

    Das grundsätzliche Problem liegt doch wieder einmal in der fischereirechtlichen Kleinstaaterei.


    Das ist richtig.



    Zitat

    Von der Utopie, das sich die Prüfungspflicht in Deutschland einmal überleben wird, können wir uns getrost verabschieden.


    Das sehe ich nicht so (naja vielleicht gebe ich nur die Hoffnung nicht auf), denn für die Einführung der Prüfungspflicht ist ein Bestreben "unserer" Lobby, des VDSF, gewesen!! Dazu hat Bürokratie erst danach ihren Teil beigetragen.


    Ich warte ja noch darauf, dass der Verband der Goldfischzüchter eine gesetzlich verpflichtende Prüfung einführt, die dann je nach Bundesland unterschiedlich umgesetzt wird, wobei natürlich Brandenburger, die es nach Bayern verschlägt erstmal eine Landesgrenzenübertretungsnachprüfung machen müssen bevor den Goldfischen der Umzug gestattet wird.

  • In gewisser Weise, hatte das System wie es in den der ehemaligen DDR in den Vereinen, besser gesagt Orts-und Betriebsgruppen des DAV in der Beziehung gewisse Vorteile.
    Das soll nun nicht heißen , daß das alles ideal war!


    Damals gab es ja keine Fischereischeinprüfung in dem Sinne, die Mitgliedschaft im Verband reichte zumindest zum Friedfischangeln völlig aus, nur für die "qualifizierteren" Techniken , wie Raubfischangeln und Salmonidenangeln war eine Prüfung nötig, die mit sehr viel gutem Willen betrachtet in etwa der heutigen Fischereischeinprüfung gleich kam, im wesentlichen war es aber ein Abfragen der gesetzlichen Bestimmungen, Schonzeiten und Schonmaße und ein gewisser Nachweis der praktischen Befähigung im Umgang mit dem Gerät.


    Eines schien aber besser zu funktionieren, die Kinder-und Jugendarbeit, welche allerdings einen gewissen Wettkampfcharakter hatte.
    Die Angelgruppen waren auch daran gehalten, viel für die Jugendarbeit zu tun, da diese Jungendarbeit hohe Bewertung im (ach so allgegenwärtigen) "Sozialistischen Wettbewerb" fand, so konnte man viele nützliche Punkte einheimsen, die dem ganzen Verein zu gute kamen, z.Beispiel finanzielle Zuwendungen durch den Verband oder Besserstellung bei den Kontingenten für Angelkarten für (berufsfischereiliche)Produktionsgewässer u.s.w..


    Da wurde schon eine ganze Menge gemacht für Jungangler, allerdings nicht unbedingt aus Idealismus sondern eher aus vereinlichem Eigennutz.


    Dazu kam dann noch folgender Fakt, für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren war das Angeln mit einer Friedfischangel völlig frei, egal ob das Kind im Verband war oder nicht, bis 12 Jahre war zwar die Begleitung eines Erwachsenen aus versicherungsrechtlichen Gründen vorgeschrieben, aber die Regelung wurde in den einzelnen Bezirken unterschiedlich ausgelegt, hier bei uns war die Begleitperson nicht nötig.


    Wenn ich an meine Schulzeit zurückdenke, so kann ich mich kaum erinnern, daß ein Kind hier in unserer wasserreichen Gegend nicht irgendwann mal eine Angel ins Wasser gehalten hat, zumindest die Jungs.
    Sodaß hier schon eine gewisse "Grundbefähigung", die sich durch gegenseitiges Abkupfern ergab vorhanden war.
    Damals konnten also mindestens 90% der Jungs und nicht wenige Mädchen eine fangfähige Stippe zusammenbasteln und waren in der Lage sich ein paar Fischchen zu stippen.
    Angeln war hier der absolute Volkssport schlechthin.
    So war es natürlich in den Vereinen einfacher anleitend einzugreifen.

    Diese Nachricht entspricht dem deutschen Forenreinheitsgebot von 2005, besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits und ist frei von jeglichen Editierungen!©

  • @ Wolfgang


    Damals ging es um den Verein.
    Heute nur um Profit.
    Wenn schon ein Vorsitzender eines Verbandes hier was von Marktwirschaft schreibt, da weiß mann doch was läuft.

  • Zitat

    für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren war das Angeln mit einer Friedfischangel völlig frei


    Das ist in zig anderen Ländern beneidesnswerterweise auch heute noch so, nur leider bei uns nicht möglich.
    Und nebenbei die natürliche Nachwuchspolitik - mal im Ernst, wer von uns hat den nicht mal so wie von Wolfgang beschrieben angefangen, egal ob legal oder nicht - die von selber für eine breite Akzeptanz des Angelns sorgt und letztendlich auch für gute Angler.
    Das nebenbei Verständnis für die natürlichen Zusammenhänge, Interesse an der Umwelt, Selbstständigkeit, ... erworben wird würde der Steuerzahler und sein Kind gratis bekommen.

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