Nachtangeln=Wildcamping?????

  • Ich will demnächst mal nachtangeln gehen, bin mir aber nicht sicher wie ich das anstellen soll.
    Das Problem ist, dass Zelten in der freien Natur als Wildzelten gilt und verboten ist, so weit ich weiß.
    Wie regelt ihr das Problem mit dem Unterstand????????


    Gibt es irgendwelche Gesetze, die sich so einschränken lassen, dass man das mit dem Zelt trotzdem hinbekommt????


    Danke im Voraus

  • ich habe mir dafür einen dome mit herausnehmbaren boden zu gelegt, dieser gilt dann nicht mehr als zelt. man sollte aber trotzdem auf die örtliche handhabung achten. besser vorher fragen, als hinterher schwierigkeiten bekommen.

    Ich bin 52 und angele seit meinem 12.Lebensjahr. Ich fühle mich mit der Fliegenrute genauso wohl wie beim Karpfenansitz oder beim Stippen mit der Pole.

  • Hallo Boardies,


    wie ist das mit dem Nachtangeln überhaupt? Bei uns in Bawü darf während der Sommerzeit bis 0.30 Uhr auf Aal gefischt werden. Ansonsten gilt soviel ich weis ein Nachtangelverbot von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang. Wo finde ich da entsprechende Vorschriften.


    Gruß Forellenberti

  • Zitat von Weißfisch

    Meinst du mit der örtlichen Handhabung die Gesetze des Landes, in meinem Fall die Freie und Hanstestadt Hamburg, oder die des Angelvereines???


    wohl beides, bei uns ist der "unterstand" also ohne boden geduldet. und wo kein kläger, da kein richter.


    auf meiner seite w w w.michaelmesser.q27.de kannst du übrigens unter "Testberichte" ein zelt finden mit herausnehmbarem boden, dort findest du auch die bezugsquelle.


    grüße michael

    Ich bin 52 und angele seit meinem 12.Lebensjahr. Ich fühle mich mit der Fliegenrute genauso wohl wie beim Karpfenansitz oder beim Stippen mit der Pole.

  • Zelte - Wetterschutz!


    Als Zelte werden ALLE Domes geführt Siehe komplette Fox Dome Serie da sie rundherum "geschlossen" sind!


    Als Wetterschutz werden nur Schirme und Ovalschirme "ohne " Überwurf bezeichnet mit Überwurf gelten diese wieder als Zelt! Da diese wieder komplett geschlossen sind egal ob nun mit oder ohne Boden!

  • Ihr habt doch bestimmt einen Landesanglerverband? Da gibt es eine Gewässerordnung, die so was festlegt.
    Im Land Brandenburg ist es eindeutig.


    Zitat:
    Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen


    Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese
    - Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
    - Über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
    - gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt


    Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

  • also ich hab einen großen angelschirm mit einer plane. den schirm ramme ich in den boden , häng die plane drüer und stel mir meinen angelstuhl drunter schon hab ich einen unterstand und es ist erlaubt.

    Ist der erste Fisch ein Barsch , ist der ganze Tag im Arsch, kommt ein Zweiter doch geflogen könnte es sich wieder lohnen.

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