Neulich stand ein Artikel über Schwarzangler an der tschechischen Grenze. Sie waren im Besitz eines (deutschen!!) Fischereischeins , doch hatten sie keinen Erlaubnisschein. In dem Artikel stand weiter, dass man in Tschechien nicht mit einem deutschen Fischereischein angeln dürfe. Stimmt das ?? Und gilt dies auch für Länder wie Italien , Norwegen Dänemark, Kanada(usa) Schweden ?? Wäre nett wenn ihr mir hilfreiche Antworten geben könntet.
Viele Grüsse MATHIAS