Köderfische tot ans Gewässer?

  • Also ich gehe priniziell nie allein kontrollieren. Wenn jemand sich weigert wird halt die Polizei benachrichtigt. Im Zweifelsfall sagt man halt als Zeuge aus. Soweit kam es bis jetzt aber noch nicht. Und das ist gut so.


    achimx:
    Ich denke der Ton macht die Musik. Wenn ich mich vor dem kontrollieren bei Dir vorstelle und freundlich bleibe glaube ich nicht, dass Du mir den Frack vollhauen würdest. :D :D :D
    Und warum sollte ich mir Dein Auto anschauen wollen, meins ist eh viel schöner :lol:

  • Zitat von achimx

    Ja...


    Wie ist das denn in Bayern : müssen die Fischereiaufseher speziell geschult werden, vevor sie ihr amt antreten könn?


    Ich meine, so mit polizeigewalt und so, sollte man ja meinen, das diese personen auch eine spezielle schulung haben sollten....


    Es gibt spezielle Kurse bei der Landesanstalt für Fischerei in Starnberg.
    Ohne Nachweis eines solchen Kurses und der darin erworbenen Qualifikation wird niemand zum Fischereiaufseher ernannt.

  • Wie denn auch?


    Es müssten ja dann die Aufseher nach dem Polizeiaufgabengesetz bevollmächtigt sein, was sie ganz klar nicht sind. Mehr als den Jedermannsparagraphen dürfen sie nicht anwenden. Also einen auf frischer Tat betroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Exekutive festhalten. Aber auch nur dann, wenn der dringende Verdacht besteht, das sich dieser durch Flucht entziehen könnte. Was wohl bei den, per Fischereischein und Autokennzeichen, festgestellten Personalien nicht geben sein dürfte, denn auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel!


    Wir sprechen hier von ehrenamtlich tätigen Aufsichtspersonen und nicht von Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft!

  • snoek:

    Zitat

    3. Fische und andere Sachen sicherstellen, die unberechtigt erlangt worden sind oder bei Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften nach Absatz 1 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.


    Dazu gehört unter Umständen auch ein Auto...
    Der Rechtskundelehrer damals im Kurs war Polizist. Und der sagte es uns ausdrücklich so.

  • Das ist doch totale Theorie.


    Wie will das ein Aufseher denn durchsetzen, mit legalen Mitteln durchsetzen, wenn der Betroffene nicht in die Maßnahme einwilligt?

  • § 39 Fischereiaufsicht
    (1) Die Aufsicht über die Fischerei ist Landesaufgabe und wird von den Fischereibehörden wahrgenommen. Diese überwachen die Einhaltung aller Vorschriften zum Schutz und zur Erhaltung der Fischbestände sowie die Ausübung der Fischerei. Sie können sich zur Erfüllung dieser Aufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseher bedienen.
    (2) Amtlich verpflichtete Fischereiaufseher sind ermächtigt, Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie Verwarnungsgelder gemäß § 56 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) zu erheben. Ihnen sind auf Verlangen die Fischereischeine, Angelkarten, die Fische und Fanggeräte auch in Fahrzeugen und Fischbehältern, vorzuzeigen.
    (3) Bedienstete der Fischereibehörden können nach vorheriger Anmeldung die fischereibetrieblichen Einrichtungen besichtigen.



    Im Land Brandenburg darf auch in Autos nachgesehen werden.


    Da sollte man eben das Landes Fischereigesetz nach sehen, ist oft darin geregelt.

  • Ich stell mir gerade genüsslich vor, wie ich mein Auto zum Fischfang verwende!? Des Weiteren stell ich mir vor, wie sich jemand vor dem Anwalt zu vertreten hat, weil er sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat.


    Ps. bei uns sagt immer einer im VB-Kurs, dass die Karpfen von roten Boilies rotes Fleisch bekommen und ganz schlimm seinen die grünen Boilies, davon bekämen die Karpfen nämlich grünliches Fleisch. Ich glaub das aber auch nicht.

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