Köderfische tot ans Gewässer?

  • Hallo,
    bei uns werden neuerdings viele Kontrollen gemacht, weil ein Gewässer sehr stark befischt wird. (die Zander beißen dort extrem gut im Moment).


    Außer der Frage nach dem Angelschein und der Kontrolle der Fangmengen wird zuerst immer von den Kontrolleuren (Auch Polizei u. Wasserschutzpolizei) in den Köfi-Eimer geguckt. Angler die ihre Ersatzköder lebend hältern bekommen eine fette Anzeige.


    Wisst ihr ob das neuerdings so ist? Ich dachte bislang, lediglich das Angeln mit lebenden Köfis sei verboten? Man darf doch auch Fische hältern um sie vor dem Verzehr frisch zu halten?!


    Ich möchte hier nicht bewerten was richtig oder falsch ist, mir geht es lediglich um die Sachlage!!

  • Hmmmm... gute frage... ich nehm meine köfi´s auch immer lebend mit zur angelstelle...
    Allerdings heisst es ja, man soll den fisch direkt nach dem fang waidgerecht versorgen... also betäuben und abstechen....

  • Ja Richtig, oder einen weiteren Verwendung zuführen.. Man darf glaub ich hältern, wenn genug Platz da ist, es nicht zu heiß ist und Sauerstoff zugeführt wird.
    Aber Micha: Sei in Zukunft lieber vorsichtig. Bei uns sind da einige böse mit auf die Schnauze gefallen und die haben jetzt echt Ärger am Hals.

  • Jo, weist ja, vorsichtig bin ich immer 8) 8) 8)


    Geh allerdings nicht in deinem Bereich fischen, und da wo ich mich hinsetze, kommt kein schwein hin... :D :D


    Naja, ist dies Jahr eh unerheblich, was das angeln anbetrifft, aber die letzte woche meiner meisterschule ist angebrochen, jetzt heisst es noch einmal gas geben, nächste woche die prüfungen hinter mich bringen und am samstag wieder auf anfang reseten durch extrmen alkoholgenuss *grins* 8) 8) 8)

  • Also das habe ich in der Form noch nie gehört. Zumindest sollte in den örtlichen Medien (Zeitung, reginales Blatt) darauf hingewiesen werden.
    Sicherlich zieht das Argument Köderfischeimer, Sauerstoffpumpe sind ja auch frei erhätlich in keinem Fall, denn Setzkescher kann man auch kaufen. Aber das man Köderfische nur tot an das Gewässer bringen darf, halte ich für extrem übertrieben. Ist denn bei euch das Angeln mit lebendem Köderfisch vielleicht oft vorgekommen ? Wenn ja, wäre das eine Begründung, da das mitnichten ein Kavaliersdelikt ist. Eventuell wird hier Vorsorge betrieben. Allerdings stark übertrieben finde ich.
    Ich werde mich (hier in Hessen) schnellstens schlau machen und dann umgehend melden !!

  • Moin MoinAlso ...'Das hältern lebendiger Fische ist untersagt' so stehts zumindest bei uns im Fischereierlaubnischein! Bei mir und auch bei meinem Vadder! Naja..... die Kontrolleure haltena ber meistens ihren Mund!!! Ich sag nur: 'Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen' und hier bei uns aufen Land wäscht eine Hand die andere!


    greetz Klaus

    Es gibt kein schlechtes Angelwetter!Nur schlecht angezogene Angler und übrigens: Wir gehen Fischen, nicht Fische fangen

  • Zitat von TincaTinca

    Da muss ich Klaus zustimmen. Eigentlich steht auf jedem Erlaubnisschein, dass das Hältern von lebenden Fischen jeglicher Art untersagt ist. Egal ob gefangene Fische oder Köderfische.



    Das stimmt so nicht ganz. Hab hier mal einen Auszug aus meiner Neckarkarte.


    "Es dürfen maximal 15 Fische gefangen werden. Die Lebendhälterung erfolgt in Eigenverantwortung des Berechtigten. Das Hältergefäß muß geeignet sein, mit Sauerstoff versorgt werden, das Wasser ist rechtzeitig zu wechseln, das Gefäß darf nicht der Sonne ausgesetzt werden".


    Das Verbot im obigen Fall scheint mir nicht angebracht. Ist der Angeltag nämlich zu Ende und ich hab noch Köderfische übrig, so kann diese ja wieder ins Gewässer entlassen. Immer noch besser als alle umzunieten und sonstwie loszuwerden.


    Gruß

  • Es ist hier wie bei vielen anderen Dingen, die Sache mit der Hälterung von Fischen ist länderspezifisch geregelt, nicht bundesweit einheitlich!

    Diese Nachricht entspricht dem deutschen Forenreinheitsgebot von 2005, besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits und ist frei von jeglichen Editierungen!©

  • Zumal man auch sagen muss, das dies Gewässer an dem so streng gerichtet wird total mit Krabben verseucht ist.
    D. h. man muß mit wirklich vielen (locker 30 Stück)Köderfischen kalkulieren wenn die Biester unterwegs sind.


    Man weiß aber ja nicht ob die aktiv sind, so daß man evtl. 26 Stück umsonst getötet hat, falls die Krabben einen mal in Ruhe lassen.
    Wenn man jetzt noch bedenkt, das an guten Tagen dort locker 12-13 Angler ansitzen, und die im Laufe eines Tages auch noch wechseln, so kommt man im extrem Fall auf locker auf 250-300 tote Köfis, die unnötig und sinnlos abgemurkst werden und im Regelfall danach im Gewässer landen.
    Und sowas muss doch nun wirklich nicht sein, oder? :( :(


    Tolle Gesetze wiedermal... Was spricht denn in Herbst u Winter gegen ne Sauerstoffpume?


  • @HI soweit sogut nur bei uns in Preussen dürfen keine Köderfische von ein Gewässer in ein anderes verbracht werden(Krankheiten) Petri Heil mfg Ingo

  • Zitat

    Angler die ihre Ersatzköder lebend hältern bekommen eine fette Anzeige.


    Verboten ist es in Bayern nicht, Köderfische lebend in einem belüfteten Eimer (also mit Sauerstoffpumpe) zu hältern.
    Und für eine Anzeige wegen Angelns mit Lebendem Köderfisch reicht es nicht aus, wenn einer seine KöFis lebend im Eimer hat.
    Man muss ihn schon in flagranti beim Anködern erwischen - oder das seltsame Wandern der Pose zum Anlass nehmen, den Angler aufzufordern, seine Montage einzuholen. Dann sieht man's ja eindeutig.


    Kontrolle der Angelpapiere ist weitaus sinnvoller. Es gibt genug Schwarzangler.
    Und rechtschaffenen Legalen Fischern sollte man nicht mit übertriebenem Suchen nach dem Haar in der Suppe das Leben zur Hölle machen.

  • Zitat von reverend

    Verboten ist es in Bayern nicht, Köderfische lebend in einem belüfteten Eimer (also mit Sauerstoffpumpe) zu hältern.
    Und für eine Anzeige wegen Angelns mit Lebendem Köderfisch reicht es nicht aus, wenn einer seine KöFis lebend im Eimer hat.
    Man muss ihn schon in flagranti beim Anködern erwischen - oder das seltsame Wandern der Pose zum Anlass nehmen, den Angler aufzufordern, seine Montage einzuholen. Dann sieht man's ja eindeutig.


    Kontrolle der Angelpapiere ist weitaus sinnvoller. Es gibt genug Schwarzangler.
    Und rechtschaffenen Legalen Fischern sollte man nicht mit übertriebenem Suchen nach dem Haar in der Suppe das Leben zur Hölle machen.


    Genau so sieht's aus. Oder vielleicht mal bei den "netten" Vereinkollegen die Fänge begutachten (Stichwort Mindestmaße und Fanglimits sowie Schonzeiten)

  • Hab noch mal ne Frage!! Wie ist das denn genau?? Wenn ich nun am Gewässer sitze und kontrolliert werde, muss ich dann bei Aufforderung des Kontrolleurs meine Montage einholen?? Auch wenn man z.B nicht das Umherwandern der Pose (wie es beim angeln mit lebendigem Köderfisch der Fall wäre) beobachten kann????



    greetz Klaus

    Es gibt kein schlechtes Angelwetter!Nur schlecht angezogene Angler und übrigens: Wir gehen Fischen, nicht Fische fangen

  • Fischereiaufseher können von dir verlangen, dass du deine Montage einholst und vorzeigst.
    Und wenn, dann musst du dieser Aufforderung auch Folge leisten.


    Ein Fischereiaufseher kann ferner von dir verlangen,
    ... dass du deinen Gerätekoffer öffnest,
    ... dass er dein Auto inspizieren kann,
    ... dass du deinen Fang vorzeigst,
    ... dass du deine Papiere vozeigst (nicht ur die Angelüpapiere, auch den Personalausweis)


    Bei hinreichendem Tatverdacht kann er sogar deine Geräte und dein Auto beschlagnahmen und dich vorübergehend festnehmen.

  • ein Kontrolleur, der mein Auto beschlagnahmen will und mit vorübergehend festnhemen.... *Grins* IOch stell mir gerade meine Reaktion vor : Hier ist der Autoschlüssel, hol ihn dir.... 8) 8)
    (Falls er es dann schafft... ) : Hey, wo sind die fünhundert Euro geblieben, die da vorher auf dem Beifahrersitz lagen, sorry, jetzt muss ich leider die polizei anrufen...


    reverend... Ich kenn mich da ja nicht so aus, dürfen die Jungs das wirklich? Kann ich mir ja bald nicht vorstellen, das wäre dann ja schon polizeigewalt, und man wäre einer in dieser richtung mangelhaft ausgebildeten Person und seiner Willkür ausgesetzt...

  • Art.87 FiG (Bayern):


    Noch Fragen?

  • Ja...


    Wie ist das denn in Bayern : müssen die Fischereiaufseher speziell geschult werden, vevor sie ihr amt antreten könn?


    Ich meine, so mit polizeigewalt und so, sollte man ja meinen, das diese personen auch eine spezielle schulung haben sollten....

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