erlaubt oder nicht ?

  • ich bin 13 und habe "noch"keinen angelschein ....
    daher bin ich glücklich um jedes gewäser an das ich mit dem fahrrad komme ...nun habe ich in meiner nähe einen tümpel entdeckt ..da steht ein schild :angeln verboten.....doch einem freund von mir haben zwei polizisten erzählt :wenn du einen jugendfischereischein hast darfst du hier angeln...(ich habe so einen schein ).....nun bin ich mir nicht sicher ob ich dort angeln darf oder nicht ?


    was würdet ihr sagen ?
    darf ich oder darf ich nicht?



    gruß
    mirko

  • Im Zweifelsfall würde ich Dir davon abraten. Erkundige Dich beim zuständigen Landratsamt (Kreisdirektion?). Dort gibt es ein sog. Gewässerkartaster. Hier kann man Dir Auskunft über die bestehenden Fischrechte erteilen. Danach klärt ein Anruf beim Rechtsinhaber das Rätsel.

  • ja wie gesagt nachfragen wem der tümpel gehörtund bei dme nachfragen


    polizisten sind nicht grade immer die kompetentesten ansprechpartner bei sowas

  • Ja da hast du Recht!
    Mir erging es genauso!
    als ich einen Bach Forrellen endeckte hab ich dort auch geangelt, aber als die "Grünen Mänchen" auftauchten habe ich gefragt ob ich hier ein bisschen peitschen darf die sagten:" Du darfst hier fischen!".
    Ich am nächsten Tag auch nochmal hin und dan kam der Besitzer der hat mir Ordentlich eingeheizt :oops:


    P.S. Lieber erst erkundigen befor man Schwarzangelt!
    Und die Grüne hzaben da nichts zu sagen ;)

  • Heute gibts in Deutschland keine Gewässer mehr (auch wenns der kleinste Tümpel ist) in Du einfach so angeln kannst.
    Jemandem gehören ja die Gewässer, oft steht ein Angelverein dahinter.
    Manchmal sind es auch private Pächter, jedenfalls gibts keine ganz neu endeckte Wildgewässer.
    Immer frangen und einen Erlaubnis einholen, sonst bist Du ruck zuck ein Schwarzangler und registriert, bevor Deine Angelkarriere richtig angefangen hat. ;)

  • Noch ein kleiner (wichtiger) Hinweis: :!:


    Als Inhaber eines Jugendfischereischeines ist es sowieso nicht gestattet ohne eine zweite Person die im Besitz des staatlichen Fischereischeins ist zu angeln, bzw. sich außerhalb dessen Sicht-, oder Rufweite anglerisch zu betätigen.


    Grüße aus München,
    Peter

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