Angelschein

  • Ich werde jetzt im Mai die Prüfung machen!!Ich habe aber jetzt auf einer Seite gelesen das man erst ab 16 allein irgendwo angeln darf (z.B. am Rhein) :cry: !Wisst ihr genaueres darüber???I :?: ch würde mich freuen wenn ihr bescheid wisst!! :p


    Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten!!! ;)

  • In Sachsen ist das so geregelt, dass man sobald man die Prüfung absolviert hat und den Fischereischein besitzt allein fischen darf.
    Was das Gesetzt sagt? Weiß ich nicht (da gibts bestimmte Gesetzt wo geregelt ist, wie lang man in welchen Alter irgendwo sein bzw. bleiben darf. z.B.: über "Kneipenbesuche" nicht erwachsener Personen)

    Ein Diplomat ist ein wohlerzogener Mann, der gelernt hat, in mehreren Weltsprachen zu schweigen.


    ciao und danke

  • In NRW ist es auch so wenn die Prüfung gemacht hast und den Schein hast dafst du auch ohne Begleitung angeln gehen. :idea:

    "When the fish are feeding two rods is one to many, when they aren't feeding one rod is one too many"


    Gruß,
    Niklas

  • Ich habe mir das so auch gedacht!Habe mich aber dann erschrocken als ich es gelesen habe. :cry: Hoffentlich stimmt das nicht! :roll: Weiß dazu jemand was aus NRW???

  • Hallo jenbun,


    ich weiß nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, kanns mir aber nicht vorstellen.
    Mit Erhalt des Fischereischeins darfst du meines Wissens nach alleine angeln. Ich denke, es gibt deshalb eine Altersgrenze, ab wann man eine Prüfung ablegen kann, weil man davon ausgehen kann, daß die Jugendlichen von da ab fähig sind, auch alleine zu angeln.


    Genaueres kann dir jedoch dein Kursleiter sagen, oder ist auch bei der unteren Fischereibehörde zu erfahren . Telefonnummer kannst du bei der Stadtverwaltung erfragen.

  • Sobald, du die Fischerprüfung abgelegt hast darfst du alleine Angeln.


    Das mit dem "Begleitung von Erwachsenen" betrifft soweit ich weiß nur Angler die nur den Jugendfischereischein besitzen

  • http://www.angeln.de/vereine/r…anglerverband-sachsen.htm


    Kann ein Jugendlicher mit 14 Jahren allein ohne Aufsicht angeln?


    Ja, aber nur nach bestandener staatlicher Fischereiprüfung. Er kann dann wie ein 16- Jähriger oder Erwachsener einen Fischereischein erhalten und mit diesem einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erwerben.
    Wird die Prüfung nicht bestanden, kann er, wenn er einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein besitzt, nur unter Aufsicht eines Erwachsenen angeln.



    Das würde dann ja auch dich betreffen ;)

  • Auf jedenfall ist es so, das wenn man eine Fischereiprüfung abgelegt hat, also nicht die des Jugendfischereischeins, darf man auf jeden Fall alleine angeln.

  • Zitat von BrUcE

    Auf jedenfall ist es so, das wenn man eine Fischereiprüfung abgelegt hat, also nicht die des Jugendfischereischeins, darf man auf jeden Fall alleine angeln.


    Falsch.


    Sobald man nach erfolgreich abgelegter Prüfung Inhaber des Fischereischeines ist und die Jahresfischereiabgabe entrichtet hat, darf man auch als noch nicht volljähriger Angler selbständig Angeln gehen.


    Das ist ein kleiner, aber sehr bedeutender Unterschied! Die erfolgreich abgelegte Prüfung berechtigt nur zur Erlangung der o.a. Belege. Nicht mehr und nicht weniger!

  • Zitat von M.W.

    Das Gesetz sagt dass man erst mit 14 ein Wirbeltier töten darf. Somit darfst du mit 14 alleine fischen gehen.



    Zu 100%iger Sicherheit darf man man z.B. in Mecklenburg-Vorpommern mit 12 Jahren alleine, mit den nötigen Papieren...siehe Andal..., Angeln gehen.

  • Um es aus dem Blickwinkel des bayrischen FG zu beschreiben.


    Ein Wirbeltier (hier gehts um den Fisch), darf nur töten, wer die dazu notwendige Sachkunde nachweisen kann. In dem Fall ist das der Fischereischein, der ausgehändigt sein muss. Die bloße Teilnahme an der praktischen Unterweisung, oder das Prüfungszeugnis genügt nicht.


    Zur Erläuterung:
    In Bayern macht man den Vorbereitungslehrgang mit eben dieser vorgeschriebenen praktischen Unterweisung, dann macht man die Prüfung und erhält nach Wochen beim Bestehen ein Zeugnis. Mit dem rennt man dann zur Gemeinde und beantragt dann erst den Fischereischein. Arg komplziert, aber was will man machen!?

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