Hallo Leute!
Ich habe eine Frage zum hessischen Fischereigesetz. Es steht dort folgendes:
§ 26
Jugendfischereischein
(1) Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden.
(2) Bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres dürfen Jugendfischereischeininhaber die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben. Die Fischereibehörde kann für Personen, die als Berufsfischer ausgebildet werden, Ausnahmen zulassen.
Ich habe das von einer normalen Internetseite, (fragt mich nicht welche).
Ist dieses Gesetz aktuell und korrekt?
Das würde ja heissen, dass ich schon alleine als Fünfzehnjähriger mit meinem Freund, einem Sechzehnjährigen, der auch angelt und auch im Besitz eines Fischereischeins ist, fischen gehen dürfte, oder?
mfg
allroundermartin