• Hallo kann mir jemand sagen :) ob in NRW setzkecher verboten sind und wenn nicht ob die Größe 50x50x450 cm ok wäre. :?:
    Es wird viel gesagt aber du kannst nirgendwo in web was darüber erfahren
    Fichereigesetz :evil:
    ich hoffe ich bekomme gute aussagen. :D


    danke schon mal im vorraus!
    Iceman

  • Zitat von Heimes Walter

    Hallo kann mir jemand sagen :) ob in NRW setzkecher verboten sind und wenn nicht ob die Größe 50x50x450 cm ok wäre. :?:
    Es wird viel gesagt aber du kannst nirgendwo in web was darüber erfahren
    Fichereigesetz :evil:
    ich hoffe ich bekomme gute aussagen. :D


    danke schon mal im vorraus!
    Iceman


    Solange dazu nicht direkt was in den Satzungen des Vereins etwas steht und der Setzkescher groß genug ist, so dass die Fische sich nicht quälen, denke ich mal steht einer Verwendung nix im Wege....

  • Hallo
    soviel ich weiß sind in NRW Setzkescher nur fliessenden Gewässer verboten, aber genau kann das anscheinend keiner beantworten.
    Da bin ich mal auf andere Antworten gespannt..............

  • Ausdrücklich ist die Benutzung des Setzkeschers nicht geregelt, es sei denn der Verein hat einen entsprechenden Text auf dem Erlaubnisschein abgedruckt.
    Der Verband muss jedoch jedem Angler empfehlen, die Entscheidung für den Setzkescher von einem "vernünftigen Grund" abhängig zu machen. Nach §1 des Tierschutzgesetzes ist dieser nämlich erforderlich, um einem Wirbeltier "Schmerzen, Leiden oder Schäden" zufügen zu dürfen. Ob die Hälterung von Fischen im Setzkescher diesem Tatbestand entspricht wird leider von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt und hängt u. a. von den Bedingungen der Hälterung, z. B. Größe und Beschaffenheit des Setzkeschers, Strömung, Dauer der Hälterung etc. ab.

  • Zitat von fonG!

    ist ein setzkescher echt im rhein verboten ?


    naja egal hab noch keinen benutzt !


    ( brauchte auch noch keinen ) :D :D


    Nicht unbedingt. Kommt auf die Strömung an und was auf der Tageskarte bzw. Vereinsvorschrift steht. Wenn Ich einen Setzkescher in einer Buhne ziemlich weit hinten benutze, dann kann von Strömung wohl eher nicht die Rede sein.

  • Zitat von Heimes Walter

    Danke Für die auskunft aber es sind viele verschiedene Meihnungen. :D


    Ist ja klar ! Weil es halt nicht ordentlich geregelt ist.
    Grundsätzlich darfst Du also eine Setzkescher nutzen (Größe muss aber stimmen), wenn es halt nicht ausdrülich auf dem Schein/Tagsekarte untersagt ist.

  • Bei uns in Hessen gilt: Setzkescher grds. erlaubt , AAAABER:
    Die Fische, die gehältert werden müssen für den menschlichen Verzehr bestimmt sein und Das Gewässer darf nicht schiffbar sein! Also keinesfalls den Kescher - so groß er auch sein mag in den Rhein legen. Also ist das ganze sehr schwammig gehalten. Weiß z.B. aus dem Saarland, dass man dort (meist) lebend hältern darf, sofern der Fang einer sinnvollen Verwertung zugeführt wird - z.B. Besatzmaßnahme. Also ein Deutschland - 16 verschiedene Gesetze

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