Erlicht der Angelschein wenn man ein paar Jahre nicht angelt

  • Hallo,
    ein freund hat mir eben über icq geschrieben, dass er für seine blaue Karte nachzahlen mußte. Er ist die letzten 2 Jahre nicht angeln gegangen.
    Der nette Mann vom Amt sagt ihm, dass wenn er 3 Jahre nicht angeln war er die Prüfung auch neu machen müßte!
    Stimmt diese Aussage? Oder ist das wieder Geldmache vom Amt?
    Gruß
    Michael

  • Seit wann warst du nicht mehr hier? ;)


    Normalerweise (also in Bayern ;) ) ist der Fischereischein auf Lebenszeit!
    Also nix mit neu machen! Des is doch kein Führerschein.



    Gruß


    _-ALLROUNDER-_

    'If the fish are feeding, one rod is enough. If they are not feeding, two rods are too many.' R.Walker

  • @ _-ALLROUNDER-_: bin immer ab und zu mal da.


    Oder die Fischerreibehörde RLP hat kein Geld mehr :-)


    Jetzt im ernst mal, es kann doch nicht sein, das ich meinen Fischereischein neu machen muss, nur weil ich mal nicht angeln war!

  • FiG für RLP


    § 34 Gültigkeitsdauer
    (1) Der Fischereischein wird
    1. für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder
    2. für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
    nach einem vom fachlich zuständigen Ministerium bestimmten Muster erteilt.
    (2) Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeines kann verlängert werden. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer steht der Erteilung des Fischereischeines gleich.

  • Das bedeutet für mich, dass zwar der FS nach Ablauf der Frist die Gültigkeit verliert, aber nicht das Prüfungszeugnis, das ja wohl auch in RLP verteilt wird. Demnach müsste eine erneute Ausstellung des FS ohne erneute Prüfung möglich sein.


    Fragt halt einfach mal beim Landesfischereiverband nach, oder bei der unteren Verwaltungsbehörde, sprich dem Landratsamt, Abt. Jagd- und Fischereiwesen.

  • Hallo Michel
    welche Bestimmung bei euch gelten weiß ich nicht, das ist nämlich von Bundesland zu Bundesland verschieden.
    Und so weit ich weiß liegt Linz in Österreich und Andal hat bestimmt nicht das Fischereigesetz von Österreich rausgesucht, sondern das von Bayern, wo er herkommt)
    In Brandenburg zum Bsp., müsstest du nach einer gewissen Zeit deine Prüfung wiederholen(hab ich nur von Dritten" gehört, also keine Gewähr)
    aber in Berlin gilt der Schein ein Leben lang, egal wo die Prüfung abgelegt wurde.(bin mir 100%sicher, da es einen Verwandten von mit betraf, der nach 30 Jahren wieder angefangen hat zu Angeln)


    Also wieso sollte dir/deinem Freund der nette Beamte etwas Falsches erzählen?, in Deutschland jedenfalls bekommen Beamte ein festes Gehalt vom Staat und sind mit Sicherheit nicht darauf aus, jemanden übers Ohr zu hauen. Falls du es nicht wissen solltest, gerade solche Leute müssen sich äußert penibel ans Gesetz halten. Das soll allerdings nicht heißen, dass nicht viele Gesetze "Geldmacherei" sind.
    Matze

  • Zitat von Rakim

    Hallo Michel
    welche Bestimmung bei euch gelten weiß ich nicht, das ist nämlich von Bundesland zu Bundesland verschieden.
    Und so weit ich weiß liegt Linz in Österreich und Andal hat bestimmt nicht das Fischereigesetz von Österreich rausgesucht, sondern das von Bayern, wo er herkommt)


    Matze


    österreich??? :lol: :lol: :lol:
    linz am rhein ist in rheinlandpfalz (RLP)!
    und andal zitiert das fischereigesetz von RLP...
    => http://www.portal-fischerei.de/index.cfm?nav=laender


    *sonnenkind

  • Hey Mister Sonnenschein bleib mal ganz ruhig.
    Deine blöden Smilies kannst du dir sparen.
    Linz ist auch eine der größten Städte Österreichs.
    Wenn man in dem Antwortfeld ist, sieht man den Ort, wo jemand herkommt nicht mehr!!!
    Also konnte ich auch nicht mehr sehen, dass das Linz, wo er herkommt am Rhein liegt, außerdem war es schon spät. :roll:
    Das RLP habe ich wohl überlesen. :oops:


    Trotzdem, wieso sollte jemand vom Amt ihm "absichtlich" etwas Falsches erzählen.
    Etwas sinnvolles hast du dazu nicht geschrieben.
    Matze

  • Zum Thema Stellenbesetzung in deutschen Ämtern:


    In kleineren Gemeinden und Kommunen ist es durchaus üblich, dass der Verantwortliche für z.B. den Bereich der unteren Wasserbehörde dies als Nebenverantwortlichkeit ausübt, während er eigentlich für etwas anderes zuständig ist.
    Will sagen:
    Man kann nicht immer einen richtig und vollausgebildeten Beamten / Angestellten der Stadt an der richtigen Stelle erwarten. Das ist eigentlich nicht schlimm, wenn es wie in diesem Fall um eine Fehlinformation geht, die bestenfalls Ärgerliche Auswirkungen hat.
    Ob man sich deswegen gleich auf den Schlips getreten fühlen sollte, lasse ich mal dahingestellt.


    Ich mein ja nur....... :D

  • Hi,
    also soweit ich weiß gilt deutschlandweit wer die Prüfung einmal abgelegt hat,der hat sie auf lebenszeit!!
    solange man den schein nicht aberkannt bekommt!!


    genau wie mit dem führerschein!!wenn ich den gemacht habe,muss ich ja auch niemandem nachweisen das ich regelmäßig fahre!!!


    gruß pascal

  • Ich würde sagen, dass die einfach damit Geld einnehmen wollen. Ist ja nicht mehr aufwand und was soll man dazu groß sagen wenn man zu Amt geht und seinen Schein verlängern will.
    Ich hätte es nicht gemacht und wäre sofort eine Stufe höher zum Amtsleiter gegangen und ihm erklärt das er seine Mitarbeiter mal schulen sollte in diesem Bereich.

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