Hi leute,
ich wollte mal fragen ob es irgendwo im gesetz oder in der satzung verankert ist das der besitzer eines Kontroleuscheins den Bundesfischereischein haben muss!
ich bin selber kontroleur ,und wurde heute von jemandem kontrolliert der zwar einen kontrolleurschein hat aber keinen bundesfischreischein besitzt,darf ein verein an passive mitglieder ohne bundesfischreischein einen solchen schein aushändigen?
um der frage vorzubeugen:ich hatte meinen kontroleurschein nicht dabei!!
gruß pascal