Frage zu den Videos

  • Also erstmal Hut ab für die Videos, die in der Gallerie sind. Videos sind einfach nochmal etwas ganz anderes als einzelne Fotos.



    So weit, so gut, aber ich habe jetzt mal ne rechtliche Frage:


    Ist es rechtlich überhaupt ok "fremde" Musik und die Clips zu mischen? Verstößt man da nicht gegen irgendwelche Copyright-Rechte?

    4Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig "Googlen".


    Schreib dich nicht ab, lern "Googlen" und posten ;)

  • Wenn man sich vom Rechtsinhaber die Genehmigung geholt hat, dann ist es o.k.. Wenn nicht, dann sollte es als unerlaubte Vervielfältigung und Veröffentlichung zu werten sein.

  • Zitat von Molenangler


    Ist es rechtlich überhaupt ok "fremde" Musik und die Clips zu mischen?


    Nein.



    Zitat von Molenangler


    Verstößt man da nicht gegen irgendwelche Copyright-Rechte?


    Ja.




    Außer man holt sich vorher eine Erlaubnis ein, was wohl kaum jemand gemacht hat. Zumal das etwas hakelig ist, da Künstler, Label, Vertrieb, Gema + Ifpi zustimmen müssen.

  • Na Didi..... dann lass mal mein Foto-Show sein, hab keine Lust an Xzibit, Stevie Wonder, Dr. Dre, Sisters of Mercy und olle Bruce Springstein noch abzudrücken :lol: :lol: :(

  • Währe das eigentlich legal wenn man den Clip nicht loaden dürfte???


    Dann kämen die awnderen auch nicht an die Musik und sie wird nicht vervielfätigt!Zu wem käme denn dann der Sänger wenn die im Blinker drin stehen???Der das Video veröffentlicht hat doch eigentlich!Diese Seite stellt den Clip mit Musik zum download!Oder denke ich falsch? :?

  • Ich denke mal, dass wenn es darauf ankommt der Blinker sich von dem Video distanziert und sagt das der Uploader für das Video verantwortlich ist oder? Vermute ich mal^^
    Obwohl jenbun ja schon irgendwie Recht hat :roll:


    hmmm schwierige Frage.... :?

  • Zitat

    Der Uploader verpflichtet sich mit dem Hochladen eines Videos, den JAHR TOP SPECIAL VERLAG von jeder Inanspruchnahme auf Unterlassung und Schadenersatz durch Dritte wegen angeblicher unerlaubter Handlungen, Wettbewerbsverstöße, Verletzungen gewerblicher Schutzrechte, Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen freizuhalten und dem JAHR TOP SPECIAL VERLAG etwaige Schäden durch eine derartige Inanspruchnahme zu ersetzen.


    Der JAHR TOP SPECIAL VERLAG übernimmt keine Haftung für die übermittelten Videodateien.


    kleiner Auszug...

  • He Leute.....ich glaube echt nicht das hier Xzibit in das Forum kommt und uns wege einem Angelvideo verklagt....da würde die jeder auslachen... :?


    Xzibit auf verbrecher jagd in Angelforen...... :badgrin:

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