Setzkescher

  • Hallo Leute


    Bei uns im Vereinsgewässer ist ein Setzkescher verboten (Tierschutzgesetz)
    wegen Tierquelerei was meint Ihr ?
    Ich habe jetzt eine zehnjährige pause hintermir und damals war ein Setzkescher allerdings nur mit den maßen 50 cm durchm. und länge 2,5m erlaubt. Ist er generell in Deutschland verboten oder nur bei uns.

  • Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Jede Region und jeder Bewirtschafter kocht sein eigenes Süppchen.


    Genaues Erkundigen bewahrt vor größerem Schaden, wobei ich persönlich einen Setzkescher für absolut sinnloses Zubehör ansehe.

  • Dann nenne uns bitte den bundeseinheitlichen Gesetzestext, der verbindlich die Verwendung des Setzkeschers beschreibt.


    Viel Spaß beim erfolglosen Suchen!

  • Steht auch in dem Gesetz wie tief der im Wasser sein muss?
    Was nützt der längste und im Durchmesser grösste Setzkescher, wenn er nur ein paar Zentimeter im Wasser ist!


    Mann, Eure Fischereigesetze sind ja echt der Hammer. Sowas denkt sich nur ein Bürokrat aus, der schlecht geschlafen hat.... :badgrin: :badgrin: :badgrin:

  • Diese komischen Gesetze sind nicht das Werk von Bürokraten,sondern sind das Geeier eines oder mehrerer Verbände,nach der allgemeinen Gesetzeslage überhaupt noch eine vernünftige Begründung für die Durchführung des Angelns zu finden(Entnahme und Verwertungsplicht der Fische als Lebensmittel,als vernünftiger Grund)) und in der Tatsache irgendwelchen Tierschutzorganisationen möglichst keine Angriffsfläche zu bieten(z.B.Setzkescher).
    Böse Menschen verstehen daß als Kneifen vor bestimmten Problemen andere als Deeskalation oder so.
    Teilweise bemüht man sich dabei auch päpstlicher als der Papst zu sein.


    Theoretisch wäre,meines Wissens der Setzkescher erlaubt,und zwar nach dem Lebensmittelgesetz,da darf er als geeignete Frischhaltemethode eingesetzt werden.
    Nun muß man natürlich definieren,ab wann ist der Fisch Lebensmittel.
    Ich persönlich vermisse den Setzkescher allerdings in keinster Weise,ich esse gern Fisch und ungeschickte Hände habe ich auch oft.

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  • Der Setzkescher ist bei uns in Schleswig-Holstein leider Verboten, aber in unserem Verein haben wir eine Absprache diesen halt doch zu Benutzen, insofern er denn den Anforderungen aus den anderen Bundesländern entspricht. Ich persönlich finde einen Setzkescher garnicht schlecht, da man die Fische perfekt Frischhalten kann. Dies ist besonders bei längeren Angelsitzungen von Vorteil. Was ich total Bescheuert finde, sind die Bundesland Unterschiede, wie z.b. das Nachtangelverbot in Bayern. Da sollten sich die Herren doch mal alle an einen Tisch setzten und mal was Einheitliches schaffen. :!:

  • Junior, das ist kein Gesetzestext, das ist ein Auszug aus einer Pressemitteilung! Wenn es Dir entgangen sein sollte, Fischereirecht ist Ländersache. Es kann also gar keine allgemeingültige Regelung für ganz Deutschland geben. Siehe dazu auch den Beitrag von Deckert!

  • Zitat

    Wo der Setzkescher nach dem Landesfischereirecht und nach den Bestimmungen der für die jeweiligen Gewässer verantwortlichen Vereine erlaubt ist, können mutige Angler den sachgemäßen Einsatz auf eigenes Risiko wagen - nicht mehr, aber auch nicht weniger! Eine Garantie, dass es dennoch keinen Ärger mit dem Gesetz gibt, kann niemand geben.


    Soviel nochmal dazu! @matchprofi

  • Hierzu auch ein Auszug aus der offiziellen Antwort des hessischen Ministers für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Pawlik, Reichenbach und Walter im hessischen Landtag vom 22.08.2001:


    Frage 1. a) Welche Bundesländer verbieten die Setzkescherhälterung von geangelten
    Fischen,
    b) in welchen Bundesländern ist die Setzkescherhälterung erlaubt?
    Zu a):
    In den vier Bundesländern Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und
    Schleswig-Holstein ist der Einsatz des Setzkeschers aufgrund einer fischereirechtlichen
    Vorschrift verboten.
    Zu b):
    In den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
    und Thüringen ist der Gebrauch des Setzkeschers unter einschränkenden Bedingungen
    auf der Grundlage des Fischereirechts erlaubt.
    In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen,
    Nordrhein-Westfalen und Sachsen gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum
    Setzkescher, sodass es dem Fischereiausübungsberechtigten überlassen bleibt,
    ob er den Setzkescher aufgrund der Vorgaben des Tierschutzgesetzes einsetzt
    oder nicht.
    -
    -
    -
    Frage 4. Beabsichtigt die Landesregierung, das Setzkescherverbot in Hessen aufzuheben?
    Die Landesregierung prüft derzeit, ob das gültige generelle Setzkescherverbot
    in Hessen durch eine modifizierte Regelung zum Einsatz des Setzkeschers in
    Fischfanggewässern ersetzt werden kann. Die Prüfung erfolgt auch vor dem
    Hintergrund des in der Vorbemerkung zitierten Gutachtens. Eine abschließende
    Bewertung ist noch nicht erfolgt.
    Wiesbaden, 5. Februar 2002
    Wilhelm Dietzel


    Das ganze Anfrage einschließlich der Antwort ist nachzulesen unter
    h**p://141.90.2.45/cache/DRS/15/pdf/9/2859.pdf


    Rincewind

  • @ Matchprofi


    Mach Dir die Mühe, und lies den Beitrag vor Dir von Rincewind.
    Darin hat er Deine Frage beantwortet, bevor Du sie gestellt hast.
    Da ich nicht annehme, dass Rincewind telepatische Fähigkeiten besitzt, gehe ich davon aus, dass Du den Beitrag einfach nicht gelesen hast.
    Also:
    Mach Dir die Mühe und lies den ............


    Grüße aus München,
    Peter

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