In der Schonzeit eine Hecht fangen und der is verletzt?

  • oki gut verpackt in die mülltonne geht auch.
    was man persönlich in der bratpfanne anstellt, ist ja jedem selbst überlassen, ;-] aber wenn man mit einem untermaßigen oder einem fisch in der schonzeit erwischt wird, kanns ganz schön ärger geben.


    da ist sie ja wieder, die perversion des gesetzgebers: ich darf nur aus einem vernünftigen grund fische fangen, also zum verzehr.
    fange und verletzte ich aber unabsichtlich einen geschonten darf ich diesen nur entsorgen und nicht zum verzehr mitführen. aus welchem vernünftigen grund hat das tier nun sein leben gelassen?


    na klar, ich verstehe schon, dass man solche regeln aufstellen muss, denn sonst würde ja jeder permanent irgendwelche fische verletzten und mitführen, aber dennoch finde ich das ganze pervers!

  • Sehr interessante Ansichten hier.
    Die meisten von euch bedenken wohl nicht das es Gewässer gibt, in denen Hecht und Zander gerade keine genau deckungsgleichen Schonzeiten haben. Warum sollte man dann nicht auf die gerade freie Art angeln? Zudem ist in vielen Gewässern, wie ja bereits geschrieben, nur die Entnahme verboten, man kann mit der Spinnrute durchaus auch auf Döbel, Wels und Barsch angeln, was soll das dann bitte mit einer Ausrede zu tun haben!? Mal ganz davon abgesehen das man auch Zander auf Wurm und Hecht auf Mais fangen kann. Verletzungen sind auch dann möglich.
    Und selbst redend ist es eine sehr sinnvolle Regelung in der Schonzeit gefangene und verletzte nicht zur Verwertung zuzulassen.
    Sicher führt ist immer wieder zu unbefriedigenden Ergebnissen, nämlich dann wenn ein ehrlicher Angler versehentlich einen geschonten Fisch verangelt. Aber durch diese Regelungen wird auch vielen schwarzen Schafen das Handwerk gelegt oder zumindest nicht noch durch einen, und dann extrem dämmlichen, Mißgriff des Gesetzgebers erleichtert. Wer es für richtig hält kann den Fisch ja trotdem zurücksetzen, sofern die Verletzung wirklich gering erscheint, aber damit kann man bestimmt auch falsch liegen.
    Also wirklich Leute, nachdenken und dann erst schreiben würde machmal schon besser aussehen, als gleich empört die Faust schon schwingen ohne zudurchdenken was man da sagt. :idea:

  • Nun ja, während der Raubfisch-Schonzeit sollte man wirklich nicht mit einem Köderfisch oder mit Spinnködern angeln, oder?
    Aal und Barsch beißen auch gut auf Tauwurm.


    Und in Salmonidengewässern gibt es in der Regel keine Hechtschonzeit und kein Hechtschonmaß. Also steht dem Gebrauch von Spinnködern dort nichts im Wege.


    Zum zeitversetzten Ende von Hecht- und Zanderschonzeit:
    Auf Hecht fischt man doch zu einer anderen Tageszeit als auf Zander.
    Natürlich kann es dabei den einen oder anderen Zufallsfang geben.


    Bei uns im Verein gilt die Regelung, dass untermaßig oder in der Schonzeit versehentlich verangelte Fische dem Gewässer zu entnehmen und ins Fangbuch einzutragen sind. Sie zählen auf das Fanglimit.
    Ich musste auch schon gelegentlich einen (außerhalb der Schonzeit gefangenen) untermaßigen Zander abschlagen, weil er den KöFi allzu gierig genommen hatte. Shit happens. Und jedem kann es passieren.
    Aber in einem solchen Fall hänge ich das Vorfach aus und ködere den Fisch nicht ab, solange ich am Wasser bin.


    Ich habe allerdings auch Verständnis für Gewässerbewirtschafter, die in einem solchen Fall das Aneignungsverbot strikt durchziehen mit der an sich unsinnigen Regelung, einen untermaßig verangelten Fisch nach dem Abschlagen und Töten zu zerstückeln und als Raubfischfutter ins Gewässer zu werfen.
    Gerade, wenn viele Tageskarten an Gastangler ausgegeben werden. Sonst ist da möglicherweise manch einer allzu leicht mit der Ausrede "zu tief geschluckt" zu Gange, der sich insgeheim über den untermaßigen Portionsfisch freut. Oder der tatsächlich sogar alles mitnehmen würde, was sich versehentlich an den Haken verirrt.

  • Zitat von Fr33

    (..).... und der schwimmt immernoch ( wenn net son dummer kochtopf-opa den weggefangen hat)


    Danke für die Blumen!
    Will jetzt keine Grundsatz-Diskussion entfachen, aber so lange ich - im Gegensatz zu Dir - kein gültiges Gesetz (Schonzeit, Mindestmaß, Tagesfang) verletze, fühle ich mich beim Essen eines selbstgefangenen Fisches keineswegs dumm!


    Gruß, dummer Kochtopf-Opa

    "Loyalty to a petrified opinion never yet broke a chain or freed a human soul." Samuel Longhorne Clemens

  • reverend
    Das ist so sicher richtig aber Ausnahmen gibt es immer. Aber auch an diese dachte ich bei meinem Posting.
    Letztlich sollte jeder selbst entscheiden was er noch für angebracht hält, sofern das dann erlaubt ist. Wer dann noch überlegt handelt und nicht übermäßig rücksichtslos angelt dem kann man wohl nicht viel vorwerfen. Nach meiner Erfahrung gehen dann die Verluste an verangelten Fischen gegen Null. Bei mir wars bisher ein Hecht in der Schonzeit der nachts beim Aalangeln auf Köfi gebissen hat. Also letztlich auch nur eine Ausnahme.

  • Zitat von reverend

    Nun ja, während der Raubfisch-Schonzeit sollte man wirklich nicht mit einem Köderfisch oder mit Spinnködern angeln, oder?
    Aal und Barsch beißen auch gut auf Tauwurm.


    .



    Und genau so handhabe ich es auch, die Räuber sollen ihre ruhe beim Laichgeschäft haben. Die Schonzeit läßt sich auch Super mit anderen Fischarten überbrücken. ;)

  • Zitat von Deckert

    Und genau so handhabe ich es auch, die Räuber sollen ihre ruhe beim Laichgeschäft haben. Die Schonzeit läßt sich auch Super mit anderen Fischarten überbrücken. ;)


    So soll es sein!


    Jedem, der das nicht einsehen will, wünsche ich permanent klingelnde Telefone, Vetreter an der Haustüre und ähnlichen Ungemach, wenn er seinem "Laichgeschäft" nachgehen möchte! 8)

  • Zitat

    Döbel, Wels und Barsch angeln


    Schon klar, aber ich kenne viele Fischereiaufseher, die dich auslachen würden, wenn du sagst, dass du mit deinen Kunstködern gezielt auf Döbel angelst.Es ist ja freilich möglich, doch kann man immerwieder sehen , dass auf die "Döbelköder" nicht nur Döbel sondern auch Hechte beißen.. gel Lahnfischer....*g*.... und somit beim Laichgeschäft u. a. gestört werden.........

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