Mir ist aus der Zeit meiner Fischerprüfung noch folgendes im Hinterkopf:
Bei Hochwasser darf der Besitzer eines überschwemmten Ackers darauf das Fischrecht an Fischereischeinbesitzer vergeben.
Da bei uns die Naab sehr viel Wasser führt und meine Oma da ein paar überschwemmte Äcker hat, kann ich dann da drauf angeln gehen?