Vorgehen rechtlich okay ?

  • Heute morgen bekam meine Tochter einen Anruf ihrer Freundin.


    Besagte Freundin besucht die 9. Klasse einer Gesamtschule, und vor einigen Tagen wurden alle Schüler der beiden 9. Klassen einzeln ins Direktorenzimmer gerufen.
    Dort verlangte der Direktor, die Handys zu sehen. Diese durchpflügte er dann nach anstößigen Bildern und Videos.
    Im Falle speziell diesen Mädchens fand er einen etwas anrüchigen, animierten Cartoon (kein Porno und kein Gewaltvideo !).
    Er behielt dieses Handy sowie auch alle anderen Handys, auf denen sich etwas befand, was seiner Meinung nach nicht okay war, ein und übergab sie der Polizei.
    Dort werden sie erstmal einbehalten und geprüft.


    Meines Wissens nach haben nur die Eltern der Freundin meiner Tochter einen Anwalt eingeschaltet. Alle anderen wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.


    Vorweg : auch an mir ist die Diskussion um kursierende Gewaltfilmchen auf Handys nicht vorüber gegangen und ich denke, daß da auch irgendetwas geschehen muß, aber darf das so passieren ??
    Mir ist auch bekannt, daß Lehrer Handys einkassieren dürfen, wenn die im Unterricht nicht ausgeschaltet sind, aber dieses Vorgehen scheint mir ganz und gar nicht einwandfrei.


    Der Direktor - muß man dazu sagen - ist auch ansonsten etwas zu diktatorisch veranlagt. Eine Kleiderordnung gibt es z.B. mittlerweile auch :roll: Pulloverausschnitte bei den Mädels werden kontrolliert, kurze Röcke sind gänzlich untersagt.


    Die Eltern des Mädchens sind einigermaßen von den Socken, was ich verstehen kann.
    Darf ein Direktor so handeln ? Was meint ihr ?

  • Wenn die Inhalte der Handys jugendgefährdend waren, dann hat er nach meiner Meinung Recht. Sogar, wenn er auch nur den Verdacht hat reichts. Er hat sie ja nicht für sich selbst, oder die Schule einbehalten, er hat sie ja nach Deiner Beschreibung nur so lange in Verwahrung genommen, bis sie der Polizei, sprich Staatsanwaltwaltschaft übergeben konnte. Die dürfen die Dinger aber behalten, bis alles überprfüft wurde.


    Schüler sind ja immerhin für Lehrkräfte und Schulleiter Schutzbefohlene und er muss sogar sicherstellen, dass in seinem Aufgabenbereich keine Texte, Bilder und andere Darstellungen kursieren, die das Jugendschutzgesetz, oder andere Rechtsvorschriften für diese Altersgruppen eindeutig ausschließen!

  • Wie kontrolliert er den die Ausschnitte?
    Tönt ja nach einem interessanten Job :lol:
    Also Kleiderordnung finde ich grundsätzlich OK und in machen Fällen wohl auch nötig.
    Diktatorisches und Eigenmächtiges Handeln eins Rektors dagegen nicht.
    In dem Konkreten Fall tippe ich auch auf illegales Handeln seitens des Direktors.

  • der lehrer hat genau wie jeder andere mensch weder was IM handy, noch IM rucksack oder ähnlichem zu suchen. das näcste was kommt sind hausdurchsuchungen durch lehrer?! wenn jemand sowas kontrollieren darf dann NUR die polizei. der direktor kann ein handy einkassieren, keine frage, darf aber nicht präventiv jedes handy kontrollieren... das geht nicht klar.


    anwalt ist schon ne gute sache, evtl solltet ihr euch überlegen das ganze zu bündeln.

  • andal, das ist im Prinzip richtig.
    Es ist hier nur so, daß er ohne den geringsten begründeten Verdacht / Hinweis einfach auf Gutdünken gehandelt hat.
    Immer einen konkreten Verdachtsmoment vorausgesetzt würde ich es völlig in Ordnung finden, wenn er ein Handy einfordert , bis er es der Polizei übergeben kann.
    Es einfach zu einzukassieren ohne konkreten Verdacht ist für mein Empfinden schon grenzwertig.


    Jedoch dann noch eigenmächtig in den persönlichen Datenspeichern der Schüler zu wühlen.....das finde ich schon sehr weit über seinen Zuständigkeitsbereich hinaus geschoßen und meine, das sollte nur autorisierten Personen (Polizei etwa) vorbehalten sein.
    Vergleichbar wäre es für mich damit, als würde z.B. der Schuldirektor meiner Tochter vor unserer Tür stehen, behaupten, daß er der Meinung ist, meine Tochter würde Drogen nehmen und deshalb nun sofort ihr Zimmer durchsuchen wolle.


    Ich habe die Eltern noch nicht gesprochen; weiß daher nicht, was der Anwalt dazu sagt.


    @ Til
    Er macht sich seinen Job zumindest interessant, das steht mal fest. :D
    Kleiderordnung...na ja, da gehen die Meinungen sicher auseinander. Ich finde auch, daß es nicht sein muß, wenn die Mädels mit einem Rock, der nurmehr ein breiterer Gürtel ist, den Unterrichtsablauf...öhm...beeinträchtigen. ;)
    Ich frage mich allerdings, was der gute Mann im Sommer machen will, wenn die Tops aus dem Schrank geholt werden, die ja außer den Spaghettiträgern nur aus Ausschnitt bestehen. Vermutlich kollabiert er dann. :D

  • Lasst mal die Kirche im Dorf und zerrt keine haarsträubenden Drogenbeispiele herbei.


    Schließlich sind solche Inhalte ja beileibe kein Einzelfall und dank der "Fernsehwerbung" jetzt wahrscheinlich bei der Schülerschaft beliebter denn je! Aus der Ecke besehen, lässt sich das dringende Verdachtsmoment bestimmt herstellen. So ganz auf der Brennsuppe wird dieser Rektor auch nicht dahergeschwommen sein. - Wartet doch einfach ab, was dabei herauskommt.

  • @ andal


    Das Beispiel hat mit der vorliegenden Sachlage zu tun, daß es sich beide Male um die Vermutung handelt, dass der Beistz einer strafbaren Sache vorliegt und damit, daß die Kompetenzen eines Direktors irgendwo auch ihre Grenzen haben (müssen), da er eben kein Polizist ist, Staatsanwalt oder ein anderes Ordnungsorgan, das entsprechend befugt wäre, alles einzusehen.


    Dazu gibt es auch eine gesetzliche Regelung....ich kann mich nur nicht mehr genau daran erinnern. Dachte, es weiß vielleicht jemand mehr darüber. :-S

  • Zitat von andal

    Mir stellt sich dazu die grundlegende Frage, wozu Schüler in der Schule überhaupt ein Handy brauchen?


    Naja, wenn man für "Schule" das Wort "Unterricht" einsetzt, würde ein Schuh draus. Im Original stellt sich mir die Frage nicht. Das ist Sache der persönlichen Freiheit.


    Ansonsten kann ich Steffen nur zustimmen.

    "Loyalty to a petrified opinion never yet broke a chain or freed a human soul." Samuel Longhorne Clemens

  • Zitat von november

    der lehrer hat genau wie jeder andere mensch weder was IM handy, noch IM rucksack oder ähnlichem zu suchen. das näcste was kommt sind hausdurchsuchungen durch lehrer?! wenn jemand sowas kontrollieren darf dann NUR die polizei. der direktor kann ein handy einkassieren, keine frage, darf aber nicht präventiv jedes handy kontrollieren... das geht nicht klar.


    anwalt ist schon ne gute sache, evtl solltet ihr euch überlegen das ganze zu bündeln.


    jap so sehe ich das auch....das geht nen bischen zu weit wenn der lehrer das macht...wenn überhaupt die polizei....oder niemand :evil:

  • Zitat von andal

    Mir stellt sich dazu die grundlegende Frage, wozu Schüler in der Schule überhaupt ein Handy brauchen?


    Um ihre Eltern benachrichtigen zu können (zB. wenn Stunden ausfallen oder sie früher bzw. später nach Hause kommen)
    Um bei einem Notfall (z.B. am Schulweg) Einsatzkräfte oder wieder besagte Eltern anrufen zu können.
    Dass die Handys in der Schule natürlich zu 99% anderen Zwecken dienen ist mir schon klar...


    Die Handykontrollen durch den Direktor halte ich persönlich für eine große Frechheit bzw. einen zu großen Eingriff in die Privatsphäre der Schüler.
    Dazu hätte er nur das Recht wenn das Handy den Unterricht oder eine Schulveranstaltung stört.

  • Zitat von thenicky

    ....das geht nen bischen zu weit wenn der lehrer das macht...wenn überhaupt die polizei....oder niemand :evil:


    ... wäre doch wohl in erster Linie die Sache der Eltern! 8)


    @ All
    So ein Fall wurde kürzlich in der münchner Presse behandelt.
    Die Lehrer kontrollierten wahllos, also ohne konkreten Hinweis, die Inhalte von Schülerhandys.


    Diese Form eines überzogenen Aktionismus ist rechtlich nicht haltbar, da bei einem Verdachtsmoment
    die Polizei in die Schule gerufen werden muss, die diese Handys sicherstellt und die Inhalte dann sichtet.


    Handys dürfen vom Lehrkörper nur eingezogen werden, wenn diese während des Unterrichtes eingeschaltet sind,
    dadurch der Unterrichtsbetrieb gestört wird, bzw. Unterschleif (spicken) zu befürchten ist.
    Das Mitführen eines Handys sowie der Betrieb während der Pausen ist (bis jetzt) grundsätzlich gestattet.
    Das Mitführen von Handys dient eben nicht nur zum Unsinn machen sondern stellt für die Schüler und Eltern
    einen gewissen Sicherheitszugewinn dar.


    Der Rektor hat sich auf rechtlich sehr, sehr dünnes Eis begeben ....


    Gruß,
    Peter

  • Zitat von andal

    Mir stellt sich dazu die grundlegende Frage, wozu Schüler in der Schule überhaupt ein Handy brauchen?


    Hi zusammen!
    In der Schule direkt wird wohl keiner sein Handy wirklich benötigen.Viele Schüler haben aber, wie ich, einen langen Schulweg. Und da kann einiges passieren...man könnte sich beispielsweise den Fuß verletzten oder, was in der heutigen Zeit auch nichtmehr unvorstellbar ist, in welcher Form auch immer angegriffen werden.Nun liegt man da, allein auf dem Schulweg, der evtl noch irgendwo abseits der Stadt/des Dorfes ist, und hat keine möglichkeit dies jemandem mitzuteilen - es sei denn, man hat ein Handy!
    Und wenn ich mein Handy auf dem Schulweg dabei habe, dann hab ichs zwangsläufig auch in der Schule dabei...
    mfg
    René

  • Ich sehe hier ganz klar einen Verstoß gegen den Datenschutz.
    In den Handys können SMS, Mails sein.
    Das geht keinen was an, schon garkeinen Rektor.
    Ein Rektor kann auch keine Handys einziehen, er kann die Polizei verständigen (bei Verdacht auf eine Straftat) und die können dann das Handy einziehen oder beschlagnamen.


    Wir sind ja hier nicht im wilden Westen und es kann schon garnicht angehen, dass es jetzt den "gläsernen Schüler" gibt.


    Ein gefundenes Fressen für den Anwalt und die Presse, bei solchen Aktionen kann es ihn auch den Job kosten.

  • ein teil der elterlichen sorge wird auf die schule übertragen, lehrer unterliegen dder sog. "garantenstellung", das verpflichtet sie im besonderen maße, den pädagogischen auftrag sicher zu stellen.
    bei gefährdung der schüler dürfen lehrer ziemlich viel unternehmen, wenn es angemessen ist. das reicht von der durchsuchung bis zum verweis vom schulgelände u.ä.
    ich würde mich als elternteil nicht unbedingt in einem angelforum aufschlauen, sondern eher schulpflegschaft, eltern- u. schülervertretungen, schulamt, gewerkschaft für erziehung und wissenschaft u.ä. anfragen.

  • Das Handy...


    ...es ist immer wieder erstaunlich, wie sehr sich der Mensch diesem Mobiltelefon unterworfen und versklavt hat! Es ist mir ein ewig Rätsel, wie Menschen vor der Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts überhaupt existieren konnten.


    Die Eltern informieren, wenn Stunden ausfallen. Kacke Mann! Keine alte Sau macht das. Das bedeutet mindestens 45 min. Extra-Heidewitzka-die-Waldfee von denen die "Alten" nichts mitbekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das heute anders ist, als es zu meiner Schulzeit war.


    Notrufgeschwafel. Ja freilich! Wenn es wirklich mal zu sowas kommen sollte, dann ist garantiert das Guthaben ver-sms-t!


    Ich vertrete die Meinung, dass die Trümmer auf dem Schulgelände nichts zu suchen haben.

  • Zitat von andal

    Notrufgeschwafel. Ja freilich! Wenn es wirklich mal zu sowas kommen sollte, dann ist garantiert das Guthaben ver-sms-t!


    Ich vertrete die Meinung, dass die Trümmer auf dem Schulgelände nichts zu suchen haben.


    Sers!
    Soweit ich weiß ist 110 und 112 in Deutschland kostenlos...und wenn man da nicht anrufen will, sonder zuhause, gibts immernoch nen R-Call...soviel zum Thema ver-sms-t :roll:
    jetz aba wieda b2t...
    mfg
    René

  • Zitat von frank


    ich würde mich als elternteil nicht unbedingt in einem angelforum aufschlauen, sondern eher schulpflegschaft, eltern- u. schülervertretungen, schulamt, gewerkschaft für erziehung und wissenschaft u.ä. anfragen.


    Ich habe mich nicht in meiner Eigenschaft als Elternteil "aufschlauen" wollen, sondern als Interessierte im Off Topic-Bereich eines Forums, dass in diesem Fall ein x-beliebiges sein könnte.
    ;)
    WÄRE ich betroffener Elternteil und mein Kind eines von denen, dessen Handy durchwühlt wurde, wäre ich in der Tat jetzt nicht hier, sondern würde an der jeweiligen Schule den Bär steppen lassen.

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