Übereifriger Staatsanwalt - oder Ende von Traditionsfischen?

  • Die Meldung auf der Startseite dieses Forums macht mir doch Kopfzerbrechen:

    Zitat

    Königsangeln ist tierschutzwidrig
    Jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der "in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen" sei tierschutzwidrig und somit eine Straftat. So urteilt eine Staatsanwaltschaft und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand eines Angelvereins und alle Teilnehmer eines Königsangelns ein.
    Ein "vernünftiger Grund" entsprechend dem §17.1 im Tierschutzgesetz läge auch dann bei einer solchen Veranstaltung nicht vor, wenn der Fang anschließend als Nahrungsmittel verwertet werde. Die Behauptung, es habe sich um ein Hegefischen gehandelt, sei in diesem Zusammenhang eine Schutzbehauptung.
    Der Staatsanwalt begründet seine eingeleitete Untersuchung auch damit, dass "die Entwicklung des Tierschutrechtes weitergegangen sei. Verhaltensweisen, die in früheren Jahren noch vertretbar gewesen wären, sind mit heutigen rechtlichen Maßstäben nicht mehr in Einklang zu bringen".
    Die betroffenen Angler gingen in volle Deckung und erreichten, dass das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt wurde. Im Wiederholungsfall aber, so der Staatsanwalt, werde zwingend Anklage beim Strafrichter erhoben.


    Diesen starken Tobak kann man in vollem Wortlaut auf der Internetseite des Landesfischereiverbandes Bayern nachlesen. Besonders lesenswert ist darin der Beitrag "Königsfischen als tierschutzwidrige Veranstaltung?", verfasst von Manfred Braun vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten.


    Ohne den erwähnten Artikel von Manfred Braun schon aufgesucht zu haben: Bedeutet dieses Ermittlungsverfahren jetzt das Ende aller Traditionsfischen?
    Sollte man es nicht doch auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen?
    Möglicherweise lassen sich schon Staatsanwälte vor den Karren einer gewissen Tierrechtsorganisation spannen - oder hat hier nur ein Karrierefuchs eine Unsicherheit im Fischereigesetz entdeckt?

  • Solche Veranstaltungen mag ich persönlich von Haus aus nicht. Daher ist es mir ziemlich wurscht. Allerdings dürfte im vorliegenden Fall der Staatsanwalt wohl tatsächlich Recht bekommen, da dieses Hegefischen ja an eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung gebunden ist und das hegerische Ziel offensichtlich vorgeschoben wurde.


    Bei einem Gemeinschaftsfischen mit echtem hegerischen Hintergrund dürfte der gute Mann aber nach wie vor ins Leere laufen. Aber dann muß es sich auch eindeutig um das Abangeln einer bestimmten und überproportional vertretenen Fischart handeln und einem bestandpflegendem Hintergrund dienen. Schließlich sind die Gewässerbewirtschafter ja zu ausgewogenen Beständen verpflichtet.

  • Hallo,


    das in meinen Augen schlimmste ist das es wohl erst zu einer Verhandlung kam nachdem aus dem betreffenden Verein eine Klage angestrebt wurde bzw. der Landesverband auch wohl gleich mit aufs Papier gesetzt wurde.


    @ reverend:


    Drauf ankommen lassen währe sicherlich eine interessante Angelegenheit gewesen,nur ist aus dem Beitrag von Herrn Braun rauszulesen das die Richterin sehr wohl zu einer Verurteilung der Beteiligten neigte.Eine ähnliche Situation gab es Ende der 80&er und endete mit dem "Hammer-Urteil" das die organisierte Stipperszene quasi pulverisierte.


    @ andal:


    Mit dieser Einstellung (Daher ist es mir ziemlich wurscht) wurde leider schon vieles möglich gemacht was teilen der Anglerschaft jetzt schwere Probleme bereitet. Man sollte immer bedenken was für Auswirkungen das haben kann die einen dann auf einmal persönlich betreffen können.


    Alles in allem finde ich traurig das man bei der Ausübung seines Hobbys ständig in Gefahr schwebt eine Anzeige verpaßt zu bekommen.


    Petri


    Yogi

  • @ Yogi:


    Du gestattest mir aber hoffentlich meine eigene Meinung!?


    Ich mag eben keine Veranstaltungen, wo Tiere als reines Mittel zum Zweck abqualifiziert werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Fische, Pferde, Hähne, Stiere, oder sonstwas sind.


    Um aber auf das Gemeinschaftsfischen und auf hegerische Angelveranstaltungen zurückzukommen. Kein noch so giftiger Staatsanwalt kann Dir ans Bei pissen, wenn Du Dich an die Regeln des jeweiligen Landesfischereigesetzes und des Bundestierschutzgesetzes hältst. Er kann es vielleicht versuchen, aber das wird dann für ihn ein Schuss in den Ofen!


    Wenn man aber solche jährlich wiederkehrende Ereignisse nicht entsprechend plant und ausschreibt, sie auch noch aussehen lässt, wie ein reinrassiges Wettfischen, dann gehts eben in die Hose. Die altebekannte Begründung, "...des hamma immer scho' so g'macht!", reicht hier eben absolut nicht aus, sich und anderen einen Verdruß vom Halse zu halten!


    Man muss sich nur einmal die kleine Mühe machen und das zutreffende Landesfischereigesetz, sowie die Fischereiordnung durchzuarbeiten und man wird feststellen, dass man sich sehr frei bewegen kann. Schließlich ist alles festgeschrieben und nicht bloßer Diskussionsansatz für einen wildgewordenen Juristen, der sich profilieren möchte.


    Du darfst nur nicht "den grünen Bereich" verlassen. Aber das ist ja auch kein Problem für einen verantwortungsbewußten Angler, der seine Spiel- und Benimmregeln kennt und einhält. Oder etwa nicht? ;)

  • Zitat von Zanderschreck

    Sowas gibts bei uns in Hessen "offiziell" schon lange nicht mehr.
    Wir im Verein veranstallten einen Castingwettbewerb.


    Bei uns machen mir schon seit einigen Jahren Hegefischen, da wir einen riesigen Überbestand an Brassen haben. Das kann dann wohl auch nicht als Wettfischen gewertet werden!

  • @ andal


    Ich gestehe jedem seine eigene Meinung zu, aber mir auch das Recht drauf hinzuweisen wenn ich sie nicht teile oder in Frage stelle.(Wobei ich da stark von Ausgehe das wir beide diese Einstellung haben)


    Das Problem das ich bei dem "Ignorieren" solcher Eingriffe in einen Bereich des Angelns sehe ist halt die weiterführende Wirkung auf die anderen Bereiche.Und da kann es dann einen selbst auf einmal auch treffen und dann ist der Katzenjammer da.


    Ein weiteres Problem ist in meinen Augen das es bestimmt Vereinsvorsitzende/Gewässerwarte geben wird die durch das angestrebte Verfahren noch weiter verunsichert werden und solche Veranstaltungen ganz aus dem Vereinsleben entfernen werden um eventuellen Mißverständnissen und den daraus resultierenden Problemen aus dem Weg zu gehen.


    Die Spiel- und Benimmregeln sind mir durchaus bekannt auch wenn einige davon wohl eher praxisfern sind und nur durch das "Stillhalten" vor einigen Jahren ihren Platz in den Gesetzestexten gefunden haben.Und bevor sich da was bewegt fließt ne Menge Wasser die Flüße runter.


    Petri


    Yogi

  • Am Ende entscheidet eh der Richter, also lasst euch überraschen! Solange man es als gemeinschafliches Hegefischen dalegt und den Richter davon überzeugt, kann gar nichts passieren!

  • Ich zitiere aus der AVFiG Bayern; § 10:


    Zitat

    Gemeinschaftsfischen mit abschließender Wertung des Fangergebnisses sind nur im Rahmen traditioneller Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht (Art. 1 Abs. 2 FiG) im Fanggewässer zulässig.
    Anderweitige Rechtsvorschriften, insbesondere des Tierschutzrechts, sind einzuhalten.


    Da werden nach meiner Lesart zwei Konditionen genannt, unter denen Gemeinschaftsfischen zulässig sind:


    1. Die Traditionsfischen (Anfischen, Königs- und Prinzenfischen, Abfischen)
    2. Hegefischen auf Grund von Art. 1 Abs. 2 FiG.


    Nicht, dass ich so versessen wäre auf Traditionsfischen.


    Ich habe mich bisher an zwei Gemeinschaftsfischen meines Vereins beteiligt - eher um meinen Gemeinschaftswillen zu demonstrieren, denn um der Wertung willen. Es liegt mir auch nichts daran, einmal Fischerkönig zu sein.


    Aber ich sehe nicht so recht den Unterschied zwischen einem "normalen" Fischen mit mehreren Kollegen, die ihren Fang entnehmen (und sicher auch vergleichen) und einem Traditionsfischen, bei dem die entnommenen Fische gewertet werden, bevor sie der jeweilige Fänger
    verwertet.

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