Die Meldung auf der Startseite dieses Forums macht mir doch Kopfzerbrechen:
ZitatKönigsangeln ist tierschutzwidrig
Jede anglerische Gemeinschaftsveranstaltung, bei der "in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt werden sollen" sei tierschutzwidrig und somit eine Straftat. So urteilt eine Staatsanwaltschaft und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand eines Angelvereins und alle Teilnehmer eines Königsangelns ein.
Ein "vernünftiger Grund" entsprechend dem §17.1 im Tierschutzgesetz läge auch dann bei einer solchen Veranstaltung nicht vor, wenn der Fang anschließend als Nahrungsmittel verwertet werde. Die Behauptung, es habe sich um ein Hegefischen gehandelt, sei in diesem Zusammenhang eine Schutzbehauptung.
Der Staatsanwalt begründet seine eingeleitete Untersuchung auch damit, dass "die Entwicklung des Tierschutrechtes weitergegangen sei. Verhaltensweisen, die in früheren Jahren noch vertretbar gewesen wären, sind mit heutigen rechtlichen Maßstäben nicht mehr in Einklang zu bringen".
Die betroffenen Angler gingen in volle Deckung und erreichten, dass das Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt wurde. Im Wiederholungsfall aber, so der Staatsanwalt, werde zwingend Anklage beim Strafrichter erhoben.
Diesen starken Tobak kann man in vollem Wortlaut auf der Internetseite des Landesfischereiverbandes Bayern nachlesen. Besonders lesenswert ist darin der Beitrag "Königsfischen als tierschutzwidrige Veranstaltung?", verfasst von Manfred Braun vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten.
Ohne den erwähnten Artikel von Manfred Braun schon aufgesucht zu haben: Bedeutet dieses Ermittlungsverfahren jetzt das Ende aller Traditionsfischen?
Sollte man es nicht doch auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen?
Möglicherweise lassen sich schon Staatsanwälte vor den Karren einer gewissen Tierrechtsorganisation spannen - oder hat hier nur ein Karrierefuchs eine Unsicherheit im Fischereigesetz entdeckt?