Frage bezüglich "Catch&Release"

  • hallo!
    na ich fange mal so an:
    ich komme aus Gladbeck (NRW), einer mittelmäßig großen Stadt im Ruhrgebiet, einige interessante Gewässer, aber eine größtenteils eigenartige Anglerschaft.
    Oft lese ich in Berichten über Fänge in deutschen Gewässern:
    "und natürlich haben wir den Fisch nach dem Foto wieder zurückgesetzt"
    Die Angler in unsrem schönen Gladbeck scheinen aber (selbst die Kontrolleure und Vereinsvorsitzenden) davon überzeugt zu sein dass eine EntnahmePFLICHT (!) bei erreichtem Mindestmaß besteht.
    Also Nichts da Catch&Release, da gäbs dann einen auf die Mütze.
    Ich meinerseits kann mir nicht vorstellen dass es ein Gesetz gibt welches diesen äusserst Fairen Sport-akt, in welchem man ein Lebewesen verschohnt, verbietet.


    meine Frage ist nun:
    haben die Leute alle keine Ahnung und haben das irgendwann erfunden weil z.b. die Stege so voll waren um den Angler loszuwerden der seine Fangbegrenzung (entnahmebedingt) erreicht hat oder ist da traurigerweise wirklich ein Gesetz im Spiel?


    Ich in meinem Fall fische größtenteils aus sportlichem Aspekt, nicht weil ich unbedingt oft Fisch essen möchte, es ist mir schon eine Schande einen schönen Fisch totschlagen zu müssen ohne einen Verwendungszweck zu haben.

  • Servus,


    es gibt soweit ich weiß kein Gesetz das Dir zwingend vorschreibt den Fisch zu töten. Jedoch ist es nach dem Tierschutzgesetz verboten einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund schmerzen oder Leid zu zuführen. Das ist Gesetz. Der sportliche Aspekt wird hier nicht als vernünftiger Grund angesehen. Ausnahmen für diese Regelungen findest Du vor wenn Du einen untermaßigen Fisch fängst oder einen der in der Schonzeit ist. Genauso kann ein releasen unter bestimmten hegerischen Absichten möglich sein, brauchst halt ne vernünftige Begründung für Deine Entscheidung.
    Ist aber auch nicht immer leicht diese zappligen, glitschigen Fische festzuhalten...

    Auch aus den Steinen die einem in den Weg gelegt werden kann man sich etwas Schönes bauen.
    -J.W.v. Goethe-

  • Mir gleiten die Fische dann immer ausversehn aus der Hand :oops:
    Wie Molch schon sagt, sie sind sehr glitschig und zappeln tun sie ja auch noch, da kommt das dann eben mal vor.

  • Ich versteh das auch nicht! Jedesmal wenn ich einen gefangen Fisch ins flache Wasser lege und den Totschläger und das Messer hole, schwimmt mir der Fisch einfach weg. 8) 8) 8)

  • Ihr seid ja alle schrecklich ungeschickt :lol: Leider hat Molch recht und es muss jeder nicht geschonte maßige Fisch entnommen werden wg Tierquälerei... Aber scheinbar sind alle vernünftigen Angler stellenweise so ungeschickt, dass sie die glitschigen Tierchen nicht halten können zum "plattmachen" oder - gerade zur Zeit - mit der "Beute" ins Wasser fallen - so wie ich neulich...

  • Zitat

    Leider hat Molch recht und es muss jeder nicht geschonte maßige Fisch entnommen werden wg Tierquälerei...


    Nein, das stimmt nicht!!


    Wo sollte das stehen in welchem Gesetz??


    Wie oben geschrieben, das ist kein Gesetz, sondern höchstens vom Gewässerbesitzer/betreiber verordnet.


    Siehe dazu von einem Juristen:
    h http://www.anglerpraxis.de/content/view/250/14/


    Ich kann einfach nicht verstehen warum Angler (immer noch) meinen, jeden maßigen Fisch entnehmen zu müssen und auch noch denken das sei Gesetzeslage........

  • @ Thomas:


    Dieses, "das steht so im Gesetz...!" bringst Du auch mit dem Prügel nicht aus den Köpfen heraus. Irgendwer hat das mal als Argument erstmalig benützt und die Masse plappert es der Bequemlichkeit halber einfach nach!


    Es wäre ja viel zu viel verlangt, dass sich Angler mal selbständig mit der wirklichen gesetzlichen Lage befassen, in der sie sich laufend bewegen. :!:


  • Das habe ich ja so auch nicht gesagt, sondern so:


    es gibt soweit ich weiß kein Gesetz das Dir zwingend vorschreibt den Fisch zu töten. Jedoch ist es nach dem Tierschutzgesetz verboten einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund schmerzen oder Leid zu zuführen. Das ist Gesetz.


    Gruß


    Matthias

    Auch aus den Steinen die einem in den Weg gelegt werden kann man sich etwas Schönes bauen.
    -J.W.v. Goethe-

  • Das mit dem Leid zufügen ist Tierschutzgesetz und betrifft daher (zuerst mal) nicht die Angler, da diese mit dem Verzehr von (ABER NICHT VON ALLEN GEFANGENEN!) Fischen einen venünftigen Grund und mit der Prüfung den Sachkundenachweis haben.


    Ansonsten stimme ich Andal zu, werde aber trotzdem immer weiter versuchen den Leuten klarzumachen dass das zurücksezuen von Fischen gesetzlich NICHT verboten ist (die Hoffnung stirbt zuletzt) :-))))

  • Ich habe mich mit dem Tierschutzgesetz beschäftigt und zitiere:
    Tierschutzgesetz § 17


    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder


    2. einem Wirbeltier
    a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche
    Schmerzen oder Leiden zufügt.


    Als verantwortungsbewußter Sportfischer füge ich keinem Fisch aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leider zu. Ich betreibe meinen Sport nicht mit Rohheit.
    Als verantwortungsbewußter Sportfischer füge ich keinem Fisch länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zu. Schließlich wird nur der Haken gelöst (das ist nicht länger anhaltend und das Lösen eines Hakens kann sich nicht wiederholen) und dann wird der Fisch zurückgesetzt.


    Was ich als verantwortungsbewußter Sportfischer nicht machen darf ist einen Fisch zu töten ohne einen vernünftigen Grund zu haben. Dieser Grund fehlt bei mir wenn die Gefriertruhe voll ist.


    Das wars mit diesem Gesetz!


    Ich persönlich gehe sogar soweit, große Fische in vielen Fällen Aufgrund ihres besseren genetischen Potentials zurückzusetzen. Dies begründe ich mit meiner Hegepflicht die im Fischereigesetz in Hamburg aufgeführt ist.


    § 2 Inhalt des Fischereirechts
    (1) Das Fischereirecht ist die ausschließliche Befugnis, in einem Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.


    Dieses Bewußtsein über die Nötigkeit der Bestandserhaltung ist in der Elbe in Hamburg sehr wichtig. Schließlich gibt es immer wieder Schiffs- und Industrieunfälle welche die Wasserqualität und den Fischbestand deutlich beeinflussen. Dadurch kann die Notwendigkeit bestehen, von den igesetzlichen Bestimmungen abzuweichen, weil die Wertigkeit zwischen Bestandsschutz gemäß §2 Abs. 1 Hamburgisches Fischereigesetz und dem Schutz eines einzelnen Tieres nach §17 Tierschutzgesetz wieder zugunsten des gesamten Fischbestandes verschoben wird.


    Natürlich kann das jeder für sich so auslegen wie es der Anwalt im Zweifelsfall darstellen soll.

  • 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder


    2. einem Wirbeltier
    a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche
    Schmerzen oder Leiden zufügt
    .
    der Fisch zurückgesetzt.


    Was ich als verantwortungsbewußter Sportfischer nicht machen darf ist einen Fisch zu töten ohne einen vernünftigen Grund zu haben. Dieser Grund fehlt bei mir wenn die Gefriertruhe voll ist.


    Das wars mit diesem Gesetz!


    Sorry, aber leider darfst Du dann nach ständiger Rechtssprechung nicht mehr angeln - oder aber nur noch ohne Haken. Einem gehakten Fisch wird Leiden zugefügt. Das ist Fakt. Kein Fisch hängt sich freiwillig an den Haken - es geschieht gegen seinen Willen. Und da Du keinen Grund hast, den Fisch zu verwerten, da Deine Gefriertruhe voll ist gehst Du zum Angeln um evtl gefangene Fische wieder vorsätzlich zu releasen, fügst ihm also ohne vernünftigen Grund Leiden zu.
    Versteht mich bitte nicht falsch - auch ich bin großer Anhänger von
    C& R und betreibe es auch fast ausschließlich, aber so ist es nun mal in unserem lieben Lande.


    Dasselbe ist doch die Hauptthematik bei der Benutzung von Setzkeschern - das sind genau die Argumente, auf die sich "Kläger" stützen. Der Fisch ist angeblich nur noch Sportobjekt.

  • sauber erklärt gerd ^^





    wie sagt man immer.... früher war alles besser....... aber leider sind die zeiten, in der angler noch nicht als tierquäler in visier der peta gerückt sind, endglütig vorbei......


    im einen teil kann ich es verstehen, aber zum andren ist es schikane und macht den angelsport der sich in den jahren aufgebaut hat kaputt.....


    In andren eu-ländern klappt auch alles.... und ich denke angler sind der industrie auch net egal...... glaube ein angler gibt im jahr mehr aus als die meisten bürokraten glauben.....

  • Zitat

    Sorry, aber leider darfst Du dann nach ständiger Rechtssprechung nicht mehr angeln


    Das ist eines der Probleme:
    Es gibt dazu keine "ständige" Rechtsprechung, vor allem kein Urteil eines höheren Gerichts als Referenz, nur Amtsgerichtsurteile.


    In den bekannten Fällen wurden ja die Angler nicht verurteilt weil sie Fische zurückgesetzt hatten, sondern z. B. Karpfen fürs Fotografieren gehältert hatten und erst dann zurücksetzten. Hätte der Angler den Fisch sofort zurückgesetzt wäre er wohl auch freigesprochen worden.

  • Zitat

    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche
    Schmerzen oder Leiden zufügt.


    Letztlich liegt also hier der Hund begraben: ist der Drill eines Fisches "länger anhaltend", dann darf man vielleicht garnicht angeln.
    Ich würde allerdings vor Gericht im Zweifelsfall darauf plädieren, dass der Fischfang mit der Angel dem Fisch keine erheblichen Schmerzen oder Leiden zufügt.
    Das einzige was in diesem Zusammenhang wirklich gegen C&R sprechen könnte, wäre das "sich wiederholende". Wäre der Drill an für sich nicht "länger anhaltend", aber das wiederholte Fangen von zurückgesetzten Fischen gegeben, wäre Angeln erlaubt, aber C&R verboten.


    Aber: ist das wirklich die einzige Gesetztespassage, die für C&R relevant ist? Ich meinte ich hätte auch schon anderes Gelesen.
    Aber so gesehen gilt der vernünftige Grund nur fürs Töten und Angeln ist entweder Quälen oder nicht, unabhängig davon, ob der Fisch zurückgesetzt wird und dann wäre es vom Tierschutzgesetz her tatsächlcih völlig legal, geangelte Fische zurückzusetzen ( wenn man sie nacher nicht zu oft wieder fängt...)

  • Wohl gesprochen @ FR33.
    Aber ich denke sowieso, daß uns die "Grünen" viel kaputt gemacht haben, also ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da sind wir hier bei uns nach einem Hochwasser in den Wiesen rumgestapft und haben die vom Hauptstrom getrennten Fische mit Bottichen wieder in den Rhein zurück gesetz.
    Wohl gemerkt, nur die Angler, die Grünen waren da nicht beteiligt.

    An jedem Ort zu jeder Zeit
    Ruhe und Gelassenheit



    Es sprach der Herr zu seinen Jüngern,
    wer keine Gabel hat isst mit den Fingern!

  • Wir wollen hier zwar keine politischen Diskussionen, aber ich denke was den Umweltschutz angeht, haben wir Angler den Grünen einiges zu verdanken. Und sei es nur, dass die anderen Parteien auf das Thema Umweltschutz aufmerksam geworden sind.

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